+++ Leistungsschutzrecht: BKartA weist Beschwerde der VG Media ab
+++ Allianz: KfZ-Haftpflicht greift auch bei autonomen Autos
+++ Microsoft legt Berufung gegen Verlangen auf Datenherausgabe ein
+++ BKA stellt Lagebild zu Cyberkriminalität vor
+++ USA und EU unterzeichnen Rahmenabkommen zum transatlantischen DatenschutzLeistungsschutzrecht: BKartA weist Beschwerde der VG Media ab
Indem Google Suchergebnisse der von der VG Media vertretenen Verlage sehr verkürzt listet und „Snippets” nur bei unentgeltlichen Lizenzen anzeigt, verstößt der Suchmaschinenbetreiber nach Ansicht des Bundeskartellamts (BKartA) nicht gegen das Kartellrecht. Das BKartA leitet daher trotz Beschwerde der VG Media kein förmliches Verfahren wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot ein. Googles Vorgehen sei sachlich gerechtfertigt: „Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen kann kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen”, so das BKartA.
Zur Pressemitteilung des BKartA.
Zum Bericht auf LTO.
Allianz: KfZ-Haftpflicht greift auch bei autonomen Autos
Nach Einschätzung des Versicherungskonzerns Allianz deckt die heutige KfZ-Haftpflichtversicherung auch Schäden ab, die durch selbstfahrende Autos verursacht werden. Dies gelte selbst bei Hacker-Angriffen auf derartige Fahrzeuge. Regelungsbedarf sieht die Allianz dagegen im Bereich der Regressforderungen und der Produkthaftungspflichten.
Zur Meldung auf Heise Online.
Microsoft legt Berufung gegen Verlangen auf Datenherausgabe ein
2014 verurteilte ein New Yorker Bezirksgericht Microsoft zur Herausgabe von E-Mails eines Kunden, die auf einem Server außerhalb der USA gespeichert waren. Gegen diesen Beschluss hat Microsoft vergangenen Mittwoch Berufung eingelegt. Neben den Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation (EFF) und der American Civil Liberties Union (ACLU) unterstützen zahlreiche amerikanische Technologie-Unternehmen diesen Schritt. Während Microsoft hierin einen Fall für ein offizielles Rechtshilfeersuchen sieht, vertritt die US-Regierung die Auffassung, in den USA ansässige Unternehmen unterlägen US-Recht – unabhängig davon, wo die fraglichen Daten gespeichert seien.
Zur Meldung auf Heise Online.
BKA stellt Lagebild zu Cyberkriminalität vor
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr knapp 50.000 Cyberdelikte registriert (Gesamtschaden knapp 39,4 Millionen Euro). Dies geht aus dem „Bundeslagebild Cybercrime 2014” des Bundeskriminalamts hervor. Insbesondere bei Phishing-Angriffen im Zusammenhang mit Online-Banking sei ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen gewesen. Kriminelle würden zunehmend Dienstleistungen von Hackern einkaufen („Cybercrime as a Service”).
Zum Bundeslagebild Cybercrime 2014.
Zur Meldung auf Heise Online.
USA und EU unterzeichnen Rahmenabkommen zum transatlantischen Datenschutz
Um den für die internationalen Handelsabkommen TISA und TTIP vorgesehenen Datentransfer zwischen den USA und Europa zu rechtfertigen, haben die Verhandlungsführer der EU-Kommission und die US-Regierung ein Rahmenabkommen zum transatlantischen Datenschutz verabschiedet. Das Abkommen soll es Europäischen Bürgern ermöglichen, gegen Datenschutzrechtsverletzungen in den USA vor US-Gerichten zu klagen. Anstoß für das Abkommen gaben die fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten für EU-Bürger gegen den Austausch von Bankdaten (SWIFT) und die Übertragung von Flugpassagierdaten (PNR).
Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
Zur Meldung auf Heise Online.