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Wochenrückblick: Presse-Leistungsschutzrecht, DSGVO, Libra

+++ EuGH kippt Presse-Leistungsschutzrecht

+++ BVerwG: Behörden dürfen Betrieb von Fanpages untersagen

+++ Datenschutzbeauftragter verbietet Lehrer-Meldeportal der AfD

+++ Höhere DSGVO-Bußgelder in Sicht

+++ Bundesregierung sieht Facebook-Währung Libra kritisch
EuGH kippt Presse-Leistungsschutzrecht
Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist vorerst nicht anwendbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche entschieden (Rs. C-299/17). Das Leistungsschutzrecht stelle eine „technische Vorschrift“ dar, die der Europäischen Kommission vor Inkrafttreten hätte angezeigt werden müssen, so der EuGH. Eine solche Notifikation ist aber nicht erfolgt. Die §§ 87f ff. des deutschen Urheberrechtsgesetzes dürfen demnach bis auf Weiteres nicht angewendet werden. Die Entscheidung kommt nicht überraschend: Bereits während des Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2013 wurde eine Notifikationspflicht für das Gesetz diskutiert (ausführlich dazu seinerzeit bei Telemedicus). Das Ende eines Presse-Leistungsschutzrechtes bedeutet die Entscheidung jedoch nicht. Die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, die im Juni in Kraft getreten ist, sieht ebenfalls ein solches Leistungsschutzrecht vor. Die Mitgliedsstaaten müssen diese bis 2021 in nationales Recht umgesetzt haben.
Zur Meldung bei ZEIT Online.

BVerwG: Behörden dürfen Betrieb von Facebook-Seiten untersagen
Der Streit um die Untersagungsverfügung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ist vergangene Woche in eine neue Runde gegangen: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Untersagungsanordnung gegen den Betrieb von Facebook-Seiten ein verhältnismäßiges Mittel darstellt, wenn keine andere Möglichkeit zur Herstellung eines rechtskonformen Zustandes besteht (Az. 6 C 15.18). Der EuGH hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Seite gemeinsam mit Facebook für die Datenverarbeitung durch Facebook auf der Seite verantwortlich ist. Ob diese Datenverarbeitung tatsächlich rechtswidrig ist, ließen sowohl der EuGH als nun auch das BVerwG ausdrücklich offen. Dies wird das Oberverwaltungsgericht Schleswig nun genauer aufklären müssen.
Zur Pressemeldung des BVerwG.
Bericht bei der FAZ.

Höhere DSGVO-Bußgelder in Sicht
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kerber hat im Rahmen der Konferenz „Das ist Netzpolitik” in Berlin höhere Bußgelder bei DSGVO-Verstößen angekündigt. Auch in Deutschland werde man Bußgelder in Millionenhöhe sehen, zitiert ihn Heise online. Auch das Rechtsmagazin JUVE berichtet, dass sich die deutschen Datenschutzbehörden bereits auf neue Berechnungsmethoden geeinigt hätten. Demnach soll das Bußgeld künftig auf Grundlage eines Tagessatzes berechnet werden, der auf dem Jahresumsatz des Unternehmens beruht. Dieser werde mit einem Faktor für die Schwere des Verstoßes multipliziert, der sich u.a. aus der Dauer des Verstoßes, die Zahl der betroffenen Personen und dem Ausmaß des Schadens ergebe. Zudem solle es einen Zuschlag für „Wiederholungstäter” geben, der bis zu 300% des errechneten Bußgeldes betragen kann.
Zum Konferenzbericht bei Heise online.
Bericht zum neuen Berechnungsmodell bei JUVE.

Datenschutzbeauftragter verbietet Lehrer-Meldeportal der AfD
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern Heinz Müller hat vergangene Woche das Lehrer-Meldeportal der AfD „Neutrale Schule” untersagt. Schüler und Eltern konnten dort vermeintliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot von Lehrern melden. Hierzu zählt die AfD insbesondere auch Lehrer, die „Stimmung gegen die AfD” machen. Mit den Meldungen sammele die Partei auch gezielt personenbezogene Daten zu politischen und weltanschaulichen Meinungen von Lehrern, so Müller. Hierfür bestehe keine Rechtsgrundlage. Die AfD Mecklenburg-Vorpommern muss das Portal daher bis zum 20. September abschalten.
Bericht beim NDR.

Bundesregierung sieht Facebook-Währung Libra kritisch
Die Bundesregierung sieht die geplante Einführung von Facebooks Stablecoin-Währung Libra kritsich. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Politikerin Bettina Stark-Watzinger hervor. Nach einem Bericht von Heise online, denen der Wortlaut der Antwort vorliegt, sei sicherzustellen, dass Stablecoins sich nicht als Alternative zu staatlichen Währungen etablieren, damit nicht die bestehende Währungsordnung in Frage gestellt werde. Stablecoins seien nicht eigenständig wertstabil, sondern eben lediglich in Referenz zu der gekoppelten Währung. Zudem bilde das von Facebook im Libra-Whitepaper vorgestellte Konzept noch keine Grundlage, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Zum Bericht bei Heise online.

, Telemedicus v. 15.09.2019, https://tlmd.in/a/3444

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