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Wochenrückblick: Pornoseiten, Autokennzeichen, RfÄndStV

+++ LG Kiel: Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurückgewiesen

+++ iPhone: Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile

+++ Geldbuße gegen Videobänder-Hersteller

+++ Im Kommen: 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

+++ BVerfG verhandelte über automatische Kennzeichenerfassung

+++ ARD, ZDF und Deutschlandradio verstoßen gegen Online-Selbstverpflichtung

+++ SPD fordert Grundrecht auf Informationsfreiheit

+++ Datenschutzskandal in Großbritannien
LG Kiel: Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurückgewiesen
Das LG Kiel hat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Sperrung der IP-Adressen zweier Pornoseiten zurückgewiesen (AZ.: 14 O 125/07). Das Gericht sah keine Verpflichtung des Providers Kielnet zur Blockade der entsprechenden Angebote. Weder betreibe Kielnet die angesprochenen IP-Adressen, noch halte der Provider die Seiten auf eigenen Servern zum Abruf bereit. Seine Leistung sei vielmehr inhaltsneutral und verfolge in diesem Fall auch keine eigenen oder fremden Wettbewerbsinteressen.
Weitere Details bei Heise.

iPhone: Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile
Der Mobilfunkanbieter Vodafone hat im Rahmen einer Einstweilige Verfügung den exklusiven Vertrieb des Apple-Handys iPhone durch T-Mobile gestoppt. T-Mobile ist der weitere Vertrieb des iPhone mit der dauerhaften Bindung an das eigene Netz untersagt, bis die Rechtmäßigkeit dieses Koppelungsgeschäfts geklärt ist. Bei einem Verstoß gegen die Verfügung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro je verkauftem Handy. T-Mobile kündigte Widerspruch an und drohte Vodafone im Gegenzug mit einer Schadensersatzklage. Das Hamburger Landgericht wird am Donnerstag über den Streit verhandeln.
Zur Meldung von Welt-Online.

Geldbuße gegen Videobänder-Hersteller
Die Europäische Kommission hat gegen die Unternehmen Sony, Fuji und Maxell eine Geldbuße in Höhe von 74 Millionen Euro verhängt. Grund für diesen Schritt seien Preisabsprachen auf dem europäischen Markt für professionelle Videobänder. Die Unternehmen, die über einen Marktanteil von mehr als 85 % verfügen, hätten damit gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen gemäß Artikel 81 EG-Vertrag verstoßen.
Zu den Hintergründen bei Telemedicus.

Im Kommen: 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Am Dienstag gaben die niedersächsische Landesregierung wie auch der Ministerrat von Rheinland-Pfalz dem Entwurf des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ihre Zustimmung. Beim nächsten Zusammenkommen aller Ministerpräsidenten am 19. Dezember soll der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag endgültig unterzeichnet werden, um dann am 1. September des kommenden Jahres inkraftzutreten. Eine wesentliche Änderung sieht der Staatsvertrag im Bereich der Landesmedienanstalten vor. Hier sollen Reformen vorgenommen werden. Neue Regelungen sind auch für digitale Plattformen geplant. Schließlich ergeben sich Änderungen bezüglich des Rundfunkgebührenstaatsvertrags.
Weitere Hintergrundinformationen bei Telemedicus.

BVerfG verhandelte über automatische Kennzeichenerfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche über Verfassungsbeschwerden gegen die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verhandelt. Nach Ansicht der Beschwerdeführer wird durch die Regelungen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in unverhältnismäßiger Weise beschränkt. In der Verhandlung zeigte sich das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Scannens von Kfz-Kennzeichen äußerst skeptisch.
Mehr zum Streit bei Telemedicus.

ARD, ZDF und Deutschlandradio verstoßen gegen Online-Selbstverpflichtung
Die öffentlich-rechtlichen Sender verstoßen gegen ihre Selbstverpflichtung, nicht mehr als 0,75 Prozent der Gebühreneinnahmen für Online-Aktivitäten auszugeben. Das gehe laut Berliner Zeitung aus einem Berichtsentwurf der KEF hervor. Insgesamt würden die Anstalten in der Gebührenperiode 34 Millionen Euro mehr für ihre Internetangebote ausgeben als gestattet. Dem Bericht zufolge wird die KEF daher den Finanzbedarf der Sender für den kommenden Gebührenzeitraum (2009 bis 2012) um den entsprechenden Betrag reduzieren. ARD und ZDF verteidigen sich: Die Kosten, die durch eine neue Art der Verbreitung (live oder on demand) über das Internet entstünden, seien bei der Selbstbindung nicht eingeschlossen gewesen.
Zum Bericht der Berliner Zeitung.

SPD fordert Grundrecht auf Informationsfreiheit
Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hat seine Forderung nach einem Freiheitsgrundrecht für das Internet erneuert. Unklar sind aber noch die genauen Modalitäten: Nicht geklärt ist, ob die Umsetzung der Informationsfreiheit in den Zuständigkeitsbereich des Bundes oder der Länder fallen soll, welche Inhalte das Grundrecht umsetzen soll und in welche Schranken es gefasst werden soll.
Weitere Hintergrundinformationen bei Telemedicus.

Datenschutzskandal in Großbritannien
Großbritannien steht vor dem größten Datenschutzskandal seiner Geschichte: Die Regierung sieht sich im Kreuzfeuer der Kritik, nachdem zwei CDs mit persönlichen Daten von 25 Millionen Briten verloren gegangen waren. Ein Angestellter der Steuerbehörde hatte die CDs bereits im Oktober per Kurierdienst versandt. Diese sind nun spurlos verschwunden. Auf den CDs befinden sich persönliche Informationen wie Namen, Bankdetails, Adressen und Sozialversicherungsnummern von annährend der Hälfte der Bevölkerung.
Weitere Informationen bei Futurezone.

, Telemedicus v. 25.11.2007, https://tlmd.in/a/530

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