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Wochenrückblick: Piratenpartei, Sony, Yasni

+++ Piratenpartei: Polizei beschlagnahmt Server

+++ Österreichisches Gericht verhängt Netzsperren

+++ LG Hamburg zur Störerhaftung von Sharehostern

+++ LG Hamburg: Fotosuchergebnisse bei Yasni rechtmäßig

+++ „Artikel 29“-Gruppe: Mehr Rechte für Smartphone-Nutzer

+++ Sony: Erneute Probleme mit Datensicherheit
Piratenpartei: Polizei beschlagnahmt Server
Am Freitag haben Polizeibehörden auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Darmstadt Server der (Bundes-) Piratenpartei sicherstellen lassen. Grundlage war ein Ermittlungsersuchen von französischen Strafverfolgungsbehörden. Die Internetpräsenz der Piratenpartei war in der Folge stundenlang nicht erreichbar. Die Maßnahme der Ermittler wird noch ein juristisches Nachspiel haben: Die Beschlagnahme erfolgte zwei Tage vor der Wahl der neuen Bürgerschaft in Bremen und könnte damit unverhältnismäßig gewesen sein. Die Piratenpartei will nun Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Mehr Informationen bei netzpolitik.org.

Österreichisches Gericht verhängt Netzsperren
Ein Gericht in Österreich hat den dortigen TK-Netzbetreiber UPC dazu verurteilt, die Webseite kino.to in seinem Netz zu sperren. Geklagt hatten mehrere Filmproduktionsfirmen. Die Vereinbarkeit von solchen Netzsperren mit Grundrechten ist aktuell umstritten: Unter anderem hatte Generalanwalt Villalón eine ähnliche Regelung in Belgien noch unlängst für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta gehalten (Schlussanträge in Rs. C-70/10, PDF). Ob das entscheidende Handelsgericht Wien sich mit grundrechtlichen Fragen auseinandergesetzt hat, ist unbekannt. Offenbar soll der Rechtsstreit aber fortgesetzt werden. In der Praxis bleibt er jedenfalls einstweilen folgenlos: Die Webseite kino.to hat eine neue Domain eingerichtet und im Internet verbreitet; interessierte Nutzer können auf die Raubkopie-Seite weiter zugreifen.
Bericht bei Internet-Law (lesenswert auch die Kommentare).

LG Hamburg zur Störerhaftung von Sharehostern
In dieser Woche wurde eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg bekannt, in der das Gericht Internetdienste wie Rapidshare als Störer dazu verpflichtet, Linksammlungen zu urheberrechtswidrigen Inhalten des Dienstes zu überprüfen (Az. 308 O 458/10). Selbst manuelle Überprüfungen entsprechender Linksammlungen seien einem Sharehoster zumutbar. Nur wenn der finanzielle Aufwand einer Überprüfung außer Verhältnis zu den Erlösen des Internetdienstes stünde, würde eine Prüfpflicht ausscheiden.
Zur Urteilsbesprechung bei damm-legal.de.

LG Hamburg: Fotosuchergebnisse bei Yasni rechtmäßig
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Foto-Suchergebnisse bei der Personensuchmaschine Yasni nicht gegen das Urheberrecht verstoßen (Az. 310 O 201/10). Derjenige, der Fotos ohne technische Sicherungsmaßnahmen online veröffentlicht, würde dritten Internetnutzern eine konkludente Einwilligung erteilen, diese Werke zu nutzen. Die Grundsätze der Thumbnail-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2010 (Az. I ZR 69/08) seien insoweit übertragbar .
Zum Bericht bei medienrecht-blog.com.

„Artikel 29“-Gruppe: Mehr Rechte für Smartphone-Nutzer
Die „Artikel 29“-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten hat eine Verbesserung des Datenschutzes bei Smartphone-Anwendungen vorgeschlagen. Nutzer solcher Anwendungen sollen demnach künftig konkret und ausführlich über die Verwendung ihrer Daten informiert werden – und dazu auch einwilligen müssen. Außerdem sollen Anwender die Möglichkeit erhalten, auf dem Smartphone gespeicherte Daten, welche eine Geolokalisierung – also eine Ortung – ermöglichen, jederzeit zu löschen. Die „Artikel 29“-Gruppe hat damit auf die jüngsten Datenskandale bei der Nutzung von Smartphone-Anwendungen reagiert.
Ausführlich bei heise.de.

Sony: Erneute Probleme mit Datensicherheit
Der Unterhaltungskonzern Sony hatte in dieser Woche erneut Probleme bei der Datensicherheit von Kundendaten zu verzeichnen. Nachdem es erst vor kurzem zu einem Datendiebstahl enormen Ausmaßes gekommen war, konnten Hacker nun erneut fremde Passwörter erbeuten und sich Zugang zu den entsprechenden Kundenkonten verschaffen. Vor diesem Hintergrund nahm das Unternehmen die betroffene Webseite abermals vorübergehend vom Netz.
Mehr Informationen zum Thema bei ftd.de.

, Telemedicus v. 22.05.2011, https://tlmd.in/a/2009

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