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Wochenrückblick: Piratenpartei, Social Networks, GEMA

+++ StudiVZ löscht Profil der Piratenpartei

+++ Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch auch bei Sharehostern

+++ BGH: Datenabgleich mit Datenbanken rechtswidrig

+++ Widerspruchsfrist bei Google Book Search verlängert

+++ Erster Entwurf des 13. RÄStV veröffentlicht

+++ Verhandlung vor dem LG Köln: Facebook vs. StudiVZ

+++ „Hartplatzhelden“ ziehen vor den BGH

+++ Facebook beendet Abstimmung über Nutzungsbedingungen

+++ GEMA-Jahresbilanz: Einbruch bei Tonträgern, Stagnation im Internet
StudiVZ löscht Profil der Piratenpartei
Der deutsche Marktführer bei Social Networks StudiVZ hat vergangene Woche ein Profil der Piratenpartei gelöscht. Seit Ende April haben zumindest die großen Parteien, die im Bundestag vertreten sind, die Möglichkeit, sich bei StudiVZ zu präsentieren. Dies gilt anscheinend nicht für kleinere Parteien. Denn das selbst erstellte Profil der Piratenpartei wurde ohne Ankündigung gelöscht. Eine Stellungnahme von StudiVZ liegt aktuell noch nicht vor. Die Piratenpartei bezeichnete die Löschung unterdessen in einer Pressemeldung als „undemokratische Wettbewerbsverzerrung“.
Die Meldung bei Heise.
Die Pressemitteilung der Piratenpartei.

Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch auch bei Sharehostern
Der Bundesverband Musikindustrie hat diese Woche mitgeteilt, dass der urheberrechtliche Auskunftsanspruch auch bei Sharehostern greife. Mehrere Nutzer seien bereits abgemahnt worden, weil sie urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung bei Diensten wie Rapidshare zum Download angeboten hatten. Auch wenn der Verband diese Aussage nicht weiter belegt, scheint sie doch nicht ganz aus der Luft gegriffen zu sein. So berichtete der Branchendienst „Gulli.com“ vor kurzem über eine Hausdurchsuchung, die bei einem Nutzer von Rapidshare durchgeführt wurde. Und auch Rapidshare bestätigte, dass IP-Adressen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung herausgegeben werden müssen.
Zur Pressemeldung des Bundesverbandes Musikindustrie.
Gulli.com zur Hausdurchsuchung bei einem Rapidshare-Nutzer.

BGH: Datenabgleich mit Datenbanken rechtswidrig
Der BGH hat am Donnerstag entschieden, dass bereits der reine Abgleich mit der Datenbank eines Konkurrenten rechtswidrig ist. Im konkreten Fall hatte der Hersteller einer Datenbank einen Abgleich mit dem Produkt eines Konkurrenten vorgenommen, jedoch nur vergleichsweise wenige Datensätze im Anschluss daran übernommen. Doch bereits der reine Abgleich soll rechtswidrig gewesen sein, so der BGH.
Ausführlich bei Telemedicus.

Widerspruchsfrist bei Google Book Search verlängert
Vergangene Woche hat ein New Yorker Gericht die Widerspruchsfrist für Autoren verlängert, die nicht möchten, dass ihre antiquarischen Werke von Google im Rahmen seines Bibliotheks-Scanprojekt im Internet als E-Books angeboten werden. Die Frist läuft nun statt bis zum 5. Mai bis zum 4. September. Google hatte im Jahr 2008 mit dem US-Autorenverband Authors Guild eine Einigung erzielt, wonach antiquarische Bücher durch Google unter bestimmten Bedingungen gescannt und veröffentlicht werden dürfen. Diese Einigung soll nun jedoch kartellrechtlich überprüft werden. Unabhängig davon wurde auch die urheberrechtliche Überprüfung der Übereinkunft auf Oktober 2009 verschoben.
Die Meldung bei urheberrecht.org.

Erster Entwurf des 13. RÄStV veröffentlicht
Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat einen ersten Entwurf des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags veröffentlicht. Einen inhaltlichen Schwerpunkt stellt darin die Umsetzung der europäischen AVMS-Richtlinie dar. Zu diesem Zweck sieht der aktuelle Gesetzentwurf insbesondere neue Regelungen zur umstrittenen Legalisierung von Product Placement vor.
Zum Entwurf.

Verhandlung vor dem LG Köln: Facebook vs. StudiVZ
Am Dienstag hat die Verhandlung im Streit zwischen den Social Networks Facebook und StudiVZ vor dem Landgericht Köln begonnen. Facebook wirft StudiVZ vor, Aussehen und Funktionen übernommen zu haben und so das „geistige Eigentum“ der Facebook-Gründer verletzt zu haben. Zum Teil seien auch ganze Quelltexte kopiert worden. Die Ähnlichkeit von Facebook und StudiVZ ist schon seit längerem bekannt. So läuft in Kalifornien bereits ein ähnliches Verfahren zwischen Facebook und StudiVZ. Inwieweit die Übernahme aber ausreicht, um nach deutschem Recht rechtswidrig zu sein, bleibt abzuwarten.
Ausführlich bei der FAZ.

„Hartplatzhelden“ ziehen vor den BGH
Im Streit um die Veröffentlichungen von Videoaufzeichnungen bei Amateurfußballspielen zieht die Internetplattform „Hartplatzhelden“ nun vor den Bundesgerichtshof. Das OLG Stuttgart hatte den Hartplatzhelden im April entschieden, dass dem Landesverband die Verwertungsrechten an Videoaufzeichnungen von Amateurspielen zusteht und er dementsprechend die Veröffentlichung verbieten kann. Der Streit berührt einige sehr interessante Rechtsfragen, die nun vom BGH geklärt werden könnten.
Die Meldung bei Meedia.

Facebook beendet Abstimmung über Nutzungsbedingungen
Facebook hat am Freitag die Abstimmungen über seine Nutzungsbedingungen abgeschlossen. Nachdem sich gegen eine neue Version der AGB heftiger Widerstand bei den Nutzern formiert hatte, war Facebook dazu übergegangen, seine neuen Nutzungsbedingungen von den Nutzern selbst mitgestalten zu lassen. Die „Facebook Principles and Statement of Rights and Responsibilities“ sollen nun in die offiziellen AGB von Facebook übernommen werden. An der Abstimmung hatten sich 600.000 der insgesamt 200 Millionen Facebook-Nutzer beteiligt.
Ausführlich im Facebook-Blog (englisch).

GEMA-Jahresbilanz: Einbruch bei Tonträgern, Stagnation im Internet
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat Ihre Jahresbilanz für 2008 veröffentlicht. Danach sind die Einnahmen auf dem Tonträgermarkt wie im Vorjahr dramatisch eingebrochen. Im Jahr 2008 beliefen sich die Erträge demnach auf rund 150 Millionen Euro – über 30 Millionen weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig entwickelt sich der Internetmarkt nur schleppend. Und auch für das Jahr 2009 erwartet die GEMA einen weiteren Rückgang der Erträge. Insbesondere auf dem Tonträgermarkt drohen weitere Verluste. Die Prognosen erwarten allerdings auf dem Live-Musik-Sektor weiterhin eine positive Einnahmenentwicklung.
Weitere Zahlen und Details bei der GEMA.

, Telemedicus v. 03.05.2009, https://tlmd.in/a/1287

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