+++ Kostspielige Ping-Anrufe: BNetzA ordnet kostenlose Preisansagen an
+++ EuGH: Drittplattformverbote für Luxusprodukte im Einzelfall zulässig
+++ Umstrittene Personalie: Neuer LMK-Direktor Neumann in Rheinland-Pfalz
+++ EuG: Apple gewinnt Markenstreit gegen chinesischen Mi-Pad-Hersteller
+++ IMK: De Maizière will Hersteller zur Mithilfe bei Überwachung verpflichten
Kostspielige Ping-Anrufe: BNetzA ordnet kostenlose Preisansagen an
Die Bundesnetzagentur hat gegenüber Mobilfunkanbietern angeordnet, eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen zu schalten. Mit ihrer Anordnung will die BNetzA teure Rückrufe verhindern, die durch sog. Ping-Calls provoziert werden. Allein im Oktober und November dieses Jahres gingen laut Bundesnetzagentur 50.000 Beschwerden bei der Behörde ein – deutlich mehr als zuvor. Die nun angeordnete kostenlose Preisansage für „auffällige Länder“ soll Anrufer – vor Beginn des teuren Telefonats – darauf hinweisen, eine kostspielige Rufnummer gewählt zu haben. Hierdurch können Verbraucher den Rückruf abbrechen, ohne dass ihnen Kosten entstehen. Die Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis spätestens 15. Januar 2018 für 22 Länder umsetzen.
Zur Pressemitteilung der BNetzA.
EuGH: Drittplattformverbote für Luxusprodukte im Einzelfall zulässig
Ein Anbieter von Luxuswaren darf seinen autorisierten Händlern verbieten, Waren über Drittplattformen wie Amazon zu vertreiben. Das hat der EuGH entschieden (Az. C-230/16). Kartellrechtlich zulässig ist laut EuGH ein selektives Vertriebssystem, das primär dem Imageschutz diene. Voraussetzung: Die Beschränkung der Wiederverkäufer muss anhand objektiver Kriterien qualitativer Art erfolgen. Diese Kriterien müssen einheitlich und diskriminierungsfrei für alle Wiederverkäufer festgelegt werden und erforderlich sein, um das Luxusimage sicherzustellen, so der EuGH. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Parfümhersteller Coty seinen autorisierten Händlern den Verkauf seiner Produkte über Drittplattformen wie Amazon verboten.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Umstrittene Personalie: Neuer LMK-Direktor Neumann in Rheinland-Pfalz
Marc Jan Eumann (SPD) ist zum neuen Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Rheinland-Pfalz gewählt worden. Seine Kandidatur wurde kontrovers diskutiert: Die Stelle war nicht ausgeschrieben, sondern wurde durch eine Findungskommission besetzt; ein späterer Bewerber (Markus Kompa) wurde nicht mehr zugelassen. Eumann war somit einziger Kandidat in einem intransparenten Verfahren, so die Kritik. Zudem hatte Eumann zuvor die Medienpolitik in NRW mitgestaltet und dort durchgesetzt, dass ein Direktor der Landesmedienanstalt in NRW Volljurist sein und eine 18-monatige Politikkarenz durchlaufen haben muss; daraufhin konnte der damalige CDU-Direktor nicht mehr antreten. Die Voraussetzungen bringt Eumann für die LMK in Rheinland-Pfalz nun selbst nicht mit.
Gespräch mit Neumann im Deutschlandfunk.
Stefan Niggemeier kritisch zur Sache.
EuG: Apple gewinnt Markenstreit gegen chinesischen Mi-Pad-Hersteller
Das EuG hat entschieden, dass die Marke „Mi Pad“ nicht als Unionsmarke eingetragen werden darf (Az.: T-893/16). Hintergrund der Entscheidung war ein Markenstreit zwischen Apple und dem chinesischen Konkurrenten Xiaomi. Xiamoi vertreibt ein Tablet-Computer mit der Bezeichnung „Mi Pad“. Dieses Wortzeichen sei der älteren Apple-Wortmarke „iPad“ zu ähnlich, was zu einer Verwechselungsgefahr führe, so die Luxemburger Richter. „IPAD“ sei nämlich vollständig in „MI PAD“ enthalten, die Zeichen hätten die Buchstabenfolge „ipad“ gemein und sie unterschieden sich lediglich durch den zusätzlichen Buchstaben „m“ am Anfang von „MI PAD“, so die Argumentation des Gerichts.
Mehr bei Heise.
IMK: De Maizière will Hersteller zur Mithilfe bei Überwachung verpflichten
Thomas de Maizière hat auf der Innenministerkonferenz gefordert, dass unter anderem Hersteller von Autos gesetzlich zur Mithilfe bei staatlicher Überwachung verpflichtet werden. Ziel sei es, Überwachungsmaßnahmen auch künftig realisieren zu können. Offenbar vereiteln Alarmsysteme in modernen Autos dies in einigen Fällen: Viele Autos würden Warn-SMS an ihre Besitzer verschicken, so Thomas de Maizière. Es gehe dabei nicht um die Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen.
Meldung bei Heise.de.