+++ Urteil: Rezensionen von „Perlentaucher“ sind zulässig
+++ Neue AGB bei StudiVZ: Bald personalisierte Werbung
+++ Kartellamt prüft SZ-Übernahme durch Südwestdeutsche Medienholding
+++ LG Frankfurt: Arcor muss Google nicht sperren
+++ VG Berlin: Entschädigung für Mitwirkungspflicht an TK-Überwachung
+++ Springer kündigt Verkauf der Anteile an Pro7/Sat.1 an
+++ EU verschreibt dem UWG mehr Verbraucherschutz
Urteil: Rezensionen von „Perlentaucher“ sind zulässig
Die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen kann urheberrechtlich zulässig sein. So urteilte das OLG Frankfurt am Dienstag im Berufungsverfahren um die Kulturseite „perlentaucher.de“. Perlentaucher hatte Buchrezensionen der SZ und der FAZ zusammengefasst und dabei einzelne Passagen und Zitate der Originalkritiken übernommen. Diese „Abstracts“ vertrieb Perlentaucher dann an Internet-Buchhändler – und zwar rechtmäßig, wie das Gericht entschied: Auch solche Zusammenfassungen können bereits eine eigenständige schöpferische Leistung darstellen. Ob SZ und FAZ Revision einlegen wollen, ist noch nicht bekannt.
Weitere Informationen bei Telemedicus.
Neue AGB bei StudiVZ: Bald personalisierte Werbung
Das Studenten-Netzwerk StudiVZ hat eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzregelungen angekündigt. Am 1. Januar 2008 soll das neue Regelwerk in Kraft treten. Offenbar planen die Betreiber, die Plattform bald mit personalisierter Werbung zu versehen. Es bestehen jedoch Bedenken, ob diese nachträgliche AGB-Änderung rechtlich zulässig ist.
Zur ganzen Meldung (Telemedicus).
Kartellamt prüft SZ-Übernahme durch Südwestdeutsche Medienholding
Der Verkauf des Süddeutschen-Verlags rückt näher: Die Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) meldete die Übernahme beim Bundeskartellamt an. Die SWMH ist die drittgrößte deutsche Zeitungskette. Sie ist selbst an der SZ beteiligt und besitzt ein Vorkaufsrecht. Ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden darf, wird nun geprüft. Dabei geht es um die Frage, ob die SWMH durch den Kauf eine marktbeherrschende Stellung bekommen könnte, bzw. verstärken würde.
Mehr bei der taz.
LG Frankfurt: Arcor muss Google nicht sperren
Der Telekommunikationsanbieter Arcor muss Google vorerst nicht sperren. Dies entschied das Frankfurter Landgericht vergangene Woche. Geklagt hatte ein Internet-Erotikanbieter. Arcor-Kunden gelangten über Google zu pornographischen Webseiten, die ohne Zulassungsbeschränkung angeboten würden. Dies sei ein Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften und folglich auch gegen das UWG. Die Richter sahen Arcor aber nicht als verantwortlich an: Als Access-Provider vermittele Arcor nur die Telekommunikationsverbindung. Diese sei inhaltsneutral.
Mehr beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
VG Berlin: Entschädigung für Mitwirkungspflicht an TK-Überwachung
Netzbetreiber sind zur Mitwirkung an der staatlichen Telekommunikations-Überwachung verpflichtet. Bislang werden sie trotz hohen technischen und personellen Kosten nicht hierfür entschädigt. Zu Unrecht, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervorgeht: Es sei verfassungswidrig, wenn TK-Anbieter für solche nicht entschädigt würden. Möglicherweise ist das Urteil richtungsweisend für die kürzlich beschlossene Vorratsdatenspeicherung. Auch für diese werden Investitionskosten in einer Höhe von 75 Millionen Euro erwartet.
Zur Meldung des Bitkom.
Springer kündigt Verkauf der Anteile an Pro7/Sat.1 an
Der Axel Springer-Verlag verkaufte vergangene Woche seine Anteile an dem Fernseh-Konzern Pro7/Sat.1. Käufer der Anteile in Höhe von 12 % der Stamm- und Vorzugsaktien sind KKR und Permira, der Kaufpreis betrug 509 Millionen Euro. Jedoch steht der Verkauf unter aufschiebenden Bedingungen: zum einen muss die KEK ihre Zustimmung erteilen, zum anderen müssen die Käufer die Finanzierung klären. Es besteht das Gerücht, dass der Verkauf in Zusammenhang mit den Problemen der PIN-Group (Einführung eines Mindestlohns) steht. Springer ist seit diesem Jahr an dem Postdienstleister beteiligt.
Mehr bei epd.
EU verschreibt dem UWG mehr Verbraucherschutz
Bis zum 12. Dezember musste die „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt und angewendet werden. Die Richtlinie enthält weitgehende Vorschriften zum Verbraucherschutz beim Abschluss von Geschäften. Die Vorgaben der Richtlinie müssen in Deutschland in das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) integriert werden. Noch ist dergleichen nicht geschehen, eine Umsetzung in deutsches Recht erfolgt also verspätet im kommenden Jahr.
Zu den Hintergründen bei Telemedicus.