+++ BGH zum PayPal-Käuferschutz: Kein endgültiges Verfahren
+++ Uber verschwieg Datenklau
+++ NetzDG: Facebook startet zweites Löschzentrum in Essen
+++ LG Saarbrücken: Til Schweiger durfte Namen von Kritikerin veröffentlichen
+++ LG Hamburg: Teilerfolg gegen Jakob Augstein zu Kritik an Redakteurin
+++ LG Leipzig: Primacom durfte Kundendaten nicht weitergeben
BGH zum PayPal-Käuferschutz: Kein endgültiges Verfahren
Verkäufer können den Kaufpreis von Käufern erneut verlangen, wenn PayPal das Geld im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes zurückgebucht hat. Das hat der BGH entschieden (Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16). Das PayPal-Käuferschutzprogramm führt damit keine endgültig verbindliche Klärung möglicher Ansprüche aus Kaufverträgen herbei. Verkäufer bleiben also auch nach einer PayPal-Rückbuchung des Kaufpreises berechtigt, den Käufer (gerichtlich) auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Mit der Nebenabrede, den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig „stillschweigend, dass die mittels PayPal getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet werde, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet wird”. Das ergebe sich aus einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der zwischen PayPal und den Nutzern des Zahlungsdienstes jeweils vereinbarten AGB, insbesondere der sogenannten PayPal-Käuferschutzrichtlinie. Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Analyse auf LTO.
Uber verschwieg Datenklau
Dem Betreiber der Fahrdienst-App Uber sind bereits vor gut einem Jahr 57 Millionen Datensätze (Namen, Telefonnummern, Mail-Adressen, Führerscheindaten) gestohlen worden. Uber hatte offenbar einen potenziellen Großinvestor informiert, bevor es an die Öffentlichkeit ging und die Betroffenen informierte. Erst vergangene Woche hat das Unternehmen den Datenklau öffentlich bekannt gemacht. Daten über Fahrten oder Kreditkarten seien nicht gestohlen worden, teilte Uber mit.
Mehr beim ZDF.
NetzDG: Facebook startet zweites Löschzentrum in Essen
Facebook hat ein zweites Löschzentrum in Essen eröffnet. Dort sollen sich bis Jahresende ca. 500 Mitarbeiter um Hasskommentare und andere inkriminierte Inhalte kümmern. Grund dafür, das Zentrum einzurichten, ist unter anderem das Inkrafttreten des NetzDG. Danach muss Facebook innerhalb fester Fristen nach einer Beschwerde Hasskommentare prüfen und ggf. löschen. Der europäische Anbieter Competence Call Center betreibt das Löschzentrum.
Mehr bei heise.de.
LG Saarbrücken: Til Schweiger durfte Namen von Kritikerin veröffentlichen
Til Schweiger durfte den Namen einer Kritikerin auf Facebook veröffentlichen. Das hat das LG Saarbrücken entschieden (Az. 4 O 328/17). Die Facebook-Nutzerin hatte Schweiger, motiviert seine mutmaßliche Ankündigung, beim Einzug der AfD in den Bundestag das Land zu verlassen, per Privatnachricht an diese Ankündigung erinnert. Schweiger antwortete öffentlich und nannte den Klarnamen der Nutzerin. Sie wollte Schweiger verpflichten, den Post zu löschen – erfolglos: Das Persönlichkeitsrecht der Nutzerin stehe gegenüber der Meinungs- und Informationsfreiheit zurück: Sie habe dem Schauspieler aus eigenem Antrieb heraus geschrieben und sich damit an einer „in der Öffentlichkeit geführten, kontroversen Debatte” und emotional aufgeheizten Debatte beteiligt. Die Nutzerin habe mit einer öffentlichen Antwort rechnen müssen.
Mehr bei LTO.
LG Hamburg: Teilerfolg gegen Jakob Augstein zu Kritik an Redakteurin
Der Verleger Jakob Augstein darf einige Äußerungen über eine Redakteurin nicht wiederholen. Das hat das Landgericht Hamburg Anfang November entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde. Die Redakteurin hatte bei der von Augstein herausgegebenen Wochenzeitung „Der Freitag” einen Artikel über die Mafia veröffentlicht und dabei den Namen einer Person genannt, die sich erfolgreich gegen die Namensnennung zur Wehr setzte. Augstein hatte sich darauf hin öffentlich und zum Teil mit harscher Kritik von der Redakteurin distanziert. Einige dieser Äußerungen hat das Gericht Augstein nun untersagt. Allerdings darf Augstein die Arbeit der Redakteurin weiterhin als „mangelhaft” bezeichnen und behaupten, die Namensnennung sei der Redaktion „untergejubelt” worden.
Mehr bei urheberrecht.org.
LG Leipzig: Primacom durfte Kundendaten nicht weitergeben
Die Verbraucherzentrale Sachsen („VZ”) hat dem Kabelnetzbetreiber Primacom gerichtlich untersagen lassen, bestimmte Kundendaten an Dritte weiterzugeben. Wie das LG Leipzig auf eine Klage der VZ Sachsen hin entschieden hat, sei die von Kunden erteilte Einwilligungserklärung unzureichend. Primacom hatte seine Kunden beim Vertragsschluss eine Einwilligung dazu eingeholt, ihre Daten zu Marktforschungszwecken zu verarbeiten und an Dritte weiterzugeben. Da die Einwilligung jedoch nicht näher spezifizierte, welche konkreten Daten verarbeitet und an wen diese weitergegeben werden, sah die VZ Sachsen die Einwilligungserklärung als unzureichend an. Dem schloss sich das LG Leipzig nun an.
Zur Meldung bei heise.de.