+++ OLG Köln: Paypal AGB nicht zu lang
+++ DSGVO: Facebook verzichtet vorerst auf Wahlerinnerungen
+++ US: FCC geht gegen Handel mit Kundendaten vor
+++ MStV: Keine Anzeigepflicht für vergütungspflichtige Angebote
+++ BMF aktualisiert GoBD
OLG Köln: Paypal AGB nicht zu lang
Mit Urteil vom 19.02. hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Paypal mit 83 Seiten und einer Lesedauer von über 80 Minuten allein deswegen noch nicht unwirksam sind (Az. 6 U 184/19). Damit hat das Gericht die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zurückgewiesen. Der vzbv hatte argumentiert, die Paypal-AGB seien unverständlich und zu lang, ihre Lektüre daher dem Verbraucher nicht zumutbar. Das OLG führte aus, dass der Umfang von AGB im Verhältnis zur Bedeutung eines Geschäfts durchaus einen Verstoß gegen das Transparenzgebot begründen könne. Dies sei jedoch nicht vorgetragen worden. Das Gericht stellt dabei auf die Komplexität der Abwicklung von Zahlungsvorgängen zwischen mehreren Beteiligten ab. Auch die Verwendung fremdsprachiger Begriffe sei für sich genommen kein Grund von einer Unwirksamkeit auszugehen, sofern diese hinreichend erläutert würden. Das OLG bestätigt damit das Urteil der Vorinstanz.
Zur Pressemitteilung des Gerichts.
Zur Meldung auf LTO.
DSGVO: Facebook verzichtet vorerst auf Wahlerinnerungen
Facebook wird auf Hinweis der zuständigen irischen Datenschutzbehörde vorerst auf die Anzeige von Wahlerinnerungen gegenüber Nutzern in der Europäischen Union verzichten. Die Datenschutzbehörde hatte zuvor Bedenken hinsichtlich der Wahlerinnerungen geäußert, die offenbar in der Kürze der Zeit nicht behoben werden konnten, weshalb sich Facebook zur Abschaltung entschied. Das Unternehmen beteuert, die Erinnerungen würden durch einen Algorithmus ausgewählten Nutzern angezeigt, unabhängig von deren politischer Ausrichtung und ohne, dass Facebook hierfür eine Vergütung erhielte. Diese könnten die Nachricht dann mit ihren Freunden teilen oder auch nicht. Welche konkreten Bedenken die Aufsichtsbehörde geäußert hat, ist derzeit nicht bekannt.
Zur Pressemitteilung der Irischen Datenschutzbehörde (DPC).
Zur Meldung auf heise.de.
US: FCC geht gegen Handel mit Kundendaten vor
Die US-Aufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC) ermittelt gegen mehrere Mobilfunkbetreiber wegen der Weitergabe ortsbezogener Kundendaten an Datenhändler. Laut einem Bericht des Wall Street Journals hat die FCC die betroffenen Unternehmen bereits über festgestellte Verstöße und mögliche Bußgelder informiert. Die Praxis war bereits 2018 öffentlich geworden, jedoch haben die Mobilfunkanbieter die Weitergabe offenbar nur unzureichend eingeschränkt. In den USA ist zudem eine Sammelklage gegen die betroffenen Anbieter anhängig.
Zur Meldung auf heise.de.
MStV: Keine Anzeigepflicht für vergütungspflichtige Angebote
Dem aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags (MStV) der Länder zufolge ist es Intermediären, wie z.B. Suchmaschinen, auch künftig erlaubt, journalistische Inhalte, deren Anzeige nach dem Leistungsschutzrecht vergütungspflichtig wäre, aus den Suchergebnissen zu entfernen. Die Vergütungspflicht stelle einen sachlichen Grund dar, der eine Diskriminierung in solchen Fällen rechtfertige. Diese Ausnahme vom Diskriminierungsverbot stößt bei Presseverlegern und der Verwertungsgesellschaft VG Media auf Kritik. Ihrer Ansicht nach berücksichtige der Entwurf nicht, dass Medienintermediäre eine marktbeherrschende Stellung inne hätten, die eine Zwangslizenz rechtfertige. Der MStV befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich im Herbst 2020 in Kraft treten.
Zur Meldung auf heise.de.
BMF aktualisiert GoBD
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit den GoBD 2020 die Vorgaben zur elektronischen Buchführung aktualisiert. Künftig darf die Verarbeitung auch im Ausland und in der Cloud erfolgen.
Die GoBD 2020.
Zur Meldung auf heise.de.