+++ EuGH: Pauschale Urhebervergütung für öffentliches Verleihen
+++ EU-Kommission segnet ACTA ab
+++ Versand von Rechnungen ab Juli mit einfacher E-Mail möglich
+++ ZAK bemängelt Split-Screen-Spots bei RTL & Sat.1
+++ Medienanstalten legen Jahrbuch 2010/2011 vor
+++ kino.to: Staatsanwalt will gegen Werbepartner ermitteln
EuGH: Pauschale Urhebervergütung für öffentliches Verleihen
Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche über pauschale Vergütungen für das Verleihen urheberrechtlich geschützter Werke entschieden (Rs. C-271/10). Nach den belgischen Regelungen erhalten Urheber für den Verleih ihrer Werke eine Abgabe, die sich nach der Anzahl der Personen richtet, die bei entsprechenden Bibliotheken und Verleiheinrichtungen registriert sind. Der EuGH entschied am Donnerstag, dass diese Regelung nicht genüge, um eine „angemessene Vergütung” sicherzustellen. Vielmehr müsse auch die Anzahl der Werke berücksichtigt werden, die für die Leihe zur Verfügung stehen – größere Bibliotheken müssen also mehr bezahlen, als kleinere Einrichtungen. Die Vergütung müsse den Urhebern ermöglichen, ein angemessenes Einkommen zu erzielen und dürfe nicht bloß symbolisch sein.
Die ausführliche Meldung bei juris.
EU-Kommission segnet ACTA ab
Die Europäische Kommission hat vergangene Woche das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA angenommen und dem Ministerrat einen Beschlussvorschlag zur Zustimmung vorgelegt. Mit dem internationalen Handelsabkommen sollen verbindliche Standards zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen festgelegt werden. Schon seit mehr als zwei Jahren steht das Vorhaben in der Kritik. Bemängelt wird unter anderem das intransparente Verfahren während der Verhandlungen. Außerdem fürchten Kritiker eine Harmonisierung des Strafrechts „durch die Hintertür”. Die Kommission vertritt hingegen den Standpunkt, dass das Abkommen nicht über geltendes EU-Recht hinaus gehe.
Weiter bei Heise online.
Versand von Rechnungen ab Juli mit einfacher E-Mail möglich
Ab dem ersten Juli können Unternehmer Rechnungen auch ohne qualifizierte Signatur per E-Mail verschicken. Bislang war es in diesem Fall nicht möglich, solche Rechnungen beim Vorsteuerabzug geltend zu machen. Durch das „Steuervereinfachungsgesetz” ist dies nun möglich, wenn der Empfänger dem Verfahren zugestimmt hat.
Pressemeldung des deutschen Steuerberaterverbandes.
ZAK bemängelt Split-Screen-Spots bei RTL & Sat.1
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat sog. Split-Screen-Werbespots bei RTL und Sat.1 bemängelt. Zwar sei diese Werbeform grundsätzlich zulässig, in den beanstandeten Fällen sei die Werbung jedoch so in das Bild eingefügt worden, dass sie sich nahtlos in die fiktive Szenerie der Sendungen eingefügt habe. Der Hinweis, dass es sich dabei um Werbeanzeigen handelt, sei nicht ausreichend gewesen, so die ZAK.
Weiter bei DWDL.
Medienanstalten legen Jahrbuch 2010/2011 vor
Die Landesmedienanstalten haben ihr Jahrbuch 2010/2011 veröffentlicht. Es bilanziert die Entwicklungen des privaten Rundfunks und präsentiert Daten und Fakten über Programmangebote, wirtschaftliche Lage, Regulierung und technische Infrastruktur. Auch mit Hybridfernsehen und Netzneutralität haben sich die Aufsichtsbehörden befasst.
Zur Pressemeldung der Medienanstalten.
Das Jahrbuch als PDF zum Download.
kino.to: Staatsanwalt will gegen Werbepartner ermitteln
Nach Informationen des FOCUS soll die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen auch gegen Werbepartner des geschlossenen Streaming-Portals kino.to vorgehen wollen. Was genau den Werbetreibenden vorgeworfen werden soll, ist bislang jedoch nicht geklärt. Wie mittlerweile bekannt geworden ist, sollen die Betreiber von kino.to auch zahlreiche Unternehmen rund um das eigentliche Film-Portal kontrolliert haben. Ob darunter auch Werbevermarkter waren, ist bislang jedoch nicht klar.
Die Meldung bei Golem.