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Wochenrückblick: Patentkriege, DCN-Studie, Trennungsgebot

+++ Patent Wars: Apple erreicht wichtigen Zwischensieg gegen Samsung

+++ 10.000 Besucher bei ‚Campus Party‘ in Berlin

+++ Ecuador vs. UK: Tauziehen um Assanges Asyl geht weiter

+++ DCN-Studie mit neuen Zahlen zum digitalen Konsum geschützter Werke

+++ Werberecht: BGH legt Frage zum Trennungsgebot dem EuGH vor
Patent Wars: Apple erreicht wichtigen Zwischensieg gegen Samsung
Ein wichtiger Zwischensieg in den Patentkriegen ist Apple gelungen: Der U.S. District Court des Northern District of California hat Samsung zu einer Schadesersatz-Zahlung von über 1 Milliarde US-Dollar verurteilt. Zudem droht Samsung nun in den USA ein Verkaufsverbot für wichtige Geräte. Pikant: Das Urteil betrifft zwar komplexe Fragen des Patent- und Wettbewerbsrechts, wurde aber von einer Jury aus Laienrichtern gefällt. Diese brauchten nur drei Tage, um einen 700 Fragen umfassenden Fragebogen zu beantworten – und mussten prompt Fehler einräumen, nachdem eine Vorab-Fassung ihrer Entscheidung von Samsung überprüft worden war. Samsung hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Berichterstattung auf Heise Online.
Meldung auf Telemedicus.

10.000 Besucher bei ‚Campus Party‘ in Berlin
Vergangene Woche fand in Berlin die „Campus Party“ statt: Dabei handelte es sich nicht um eine Studentenparty, sondern um ein Festival zum Thema Internet. Das Festival stand unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission und zog 10.000 Besucher aus aller Welt an; als Redner trat unter anderem Tim Berners-Lee auf. In Deutschland fand das internationale Festival trotz seiner Größe wenig Interesse. Teils wurde die Veranstaltung auch als zu kommerziell kritisiert. Dennoch soll die Campus Party, die immer wieder in neuen Städten stattfindet, eventuell wieder in Berlin Station machen.
Reportage bei Deutschlandradio.de (Text und Audio).
Interview mit dem „Erfinder“ der Campus Party, Paco Ragagales.

Ecuador vs. UK: Tauziehen um Assanges Asyl geht weiter
Der Konflikt um Julian Assanges Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft in London könnte sich noch länger fortsetzen. Die britische Regierung hält den Aufenthalt von Assange in der Botschaft zwar für illegal, will aber nicht auf das Gelände vordringen. Dies stellte die Regierung vergangene Woche noch einmal klar. Ecuador hat Assange jedoch diplomatisches Asyl gewährt und will ihn nicht ausliefern. Damit zeichnet sich eine Pattsituation ab: Entweder es kommt zu einer Verhandlungslösung – oder Assange muss über Jahre hinweg in der Botschaft bleiben. Der Gründer der Enthüllungs-Plattform Wikileaks hatte sich vor zwei Monaten in die Botschaft geflüchtet, weil das Vereinigte Königreich ihn an Schweden ausliefern will. Dort soll er wegen eines Strafverfahrens verhört werden, in dem ihm Sexualdelikte vorgeworfen werden. Er selbst sieht sich als Opfer einer von den USA gesteuerten politischen Kampagne, wie er vergangenen Sonntag in einer Ansprache von einem Fenster der Botschaft aus erklärte.
Bericht auf Heise Online.
Rede von Julian Assange (Video, 44 Minuten).
Matthias C. Kettemann berichtet auf DiePresse.com zur völkerrechtlichen Rechtslage.

DCN-Studie mit neuen Zahlen zum digitalen Konsum geschützter Werke
Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat die neueste Version der DCN-Studie vorgelegt. Die Digitale Content-Nutzung (DCN)-Studie befasst sich jährlich mit dem legalen und illegalen Konsum urheberrechtlich geschützter Werke, aber auch mit den Auffassungen der deutschen Bevölkerung zum Urheberrecht. Die DCN-Studie wird von Lobbygruppen der Kreativindustrie beauftragt, die für eine bessere Rechtsverfolgung werben wollen. Dies scheint nicht gänzlich auf Ablehnung zu stoßen: Während zwar 25 % der Deutschen zugeben, Material aus illegalen oder halb-legalen Quellen bezogen zu haben, glauben der Studie zufolge 72 %, ein „Warnhinweis” für Nutzer illegaler Bezugsquellen sei wirksam. 53 % der Bevölkerung befürwortet auch die Verhängung eines Bußgeldes gegen ertappte Nutzer.
Bericht auf Spiegel Online.
Die DCN-Studie als grafisch aufbereitete Folien.

Werberecht: BGH legt Frage zum Trennungsgebot dem EuGH vor
Das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt gehört zu den Grundsätzen des deutschen Medienrechts – und könnte in dieser Form europarechtswidrig sein. Grund: Die Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) sieht eine sog. Vollharmonisierung vor; das heißt, im Anwendungsbereich der Richtlinie darf weder eine mildere noch eine strengere Regelung geben als vorgeschrieben. Das Trennungebot im deutschen Presserecht hat aber einen weiteren Anwendungsbereich als die Richtlinie: Es ist auch dann einzuhalten, wenn die Veröffentlichung nicht kommerziellen Zwecken diente. Der BGH hat deshalb eine der Ausprägungen des Trennungsgebots, § 10 PresseG BW, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die Meldung bei den News des Instituts für Urheber- und Medienrecht.
Der Vorlagebeschluss des BGH im Volltext.

, Telemedicus v. 26.08.2012, https://tlmd.in/a/2409

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