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Wochenrückblick: Passbilder, Pro7Sat1, Vorratsdaten

+++ Aufregung um Passbild-Urteil unberechtigt?

+++ BGH-Urteil zu Auskunftansprüchen gegen die Vermieter von Rufnummernblöcken

+++ Google will TK-Dienstleister werden

+++ Suchmaschinenoptimierte Webseiten sind schutzfähig i.S.d. UrhG

+++ Schlussantrag von EU-Generalanwältin für enge Zwecksetzung in der Vorratsdatenspeicherung

+++ BKartellA erlaubt Premiere-Arena-Kooperation

+++ Google gerät bei Internet-Werbung in Monopolverdacht

+++ Lizenzentzug bei ProSieben/Sat.1 keine Option

+++ Vermarktung von Fernsehwerbung leidet unter BKartellA-Untersuchung
Aufregung um Passbild-Urteil unberechtigt?
Für helle Aufregung sorgte vergangene Woche ein Urteil des LG Köln, in dem es um Leistungsschutzrechte an Passfotos ging. Das Urteil ist allerdings zumindest aus rechtlicher Hinsicht keine Neuigkeit: Das LG Köln setzte nur die bekannte Rechtsprechung der höheren Gerichte fort. Außerdem droht zumindest im privaten Bereich keine Abmahnwelle, weil hier § 60 UrhG den Nutzer des Fotos mit einem eigenen, von der Lizenz unabhängigen Nutzungsrecht ausstattet.
RA Dr. Bahr erklärt die Eckpunkte der Entscheidung.

BGH-Urteil zu Auskunftansprüchen gegen die Vermieter von Rufnummernblöcken
Der Inhaber eines privaten Mobilfunkanschlusses kann von einer Telefongesellschaft Auskunft über den Versender unverlangter SMS-Werbung verlangen. Das entschied der BGH in einem aktuellen Urteil. Im vorliegenden Fall hatte sich der Empfänger einer unverlangten Werbe-SMS an T-Mobile Deutschland gewandt, weil sich aus der Rufnummer ergab, dass sie aus dem Rufnummernblock dieser Gesellschaft stammte. T-Mobile verweigerte eine Auskunft.
Weitere Infos auf Telemedicus.

Google will TK-Dienstleister werden
Google will sich in den USA an einer Versteigerung von Funkfrequenzen beteiligen und dabei bis zu 4,6 Milliarden Dollar einsetzen. Dabei hat der Konzern aber eine Bedingung: Er will nur dann mitsteigern, wenn die versteigerten Frequenzbänder unter das Prinzip der Netzneutralität gestellt werden. Die anderen Versteigerungsteilnehmer, vornehmlich Mobilfunk-Anbieter, halten wenig von diesem Ansinnen.
Nähere Informationen bei Netzpolitik.org.

Suchmaschinenoptimierte Webseiten sind schutzfähig i.S.d. UrhG
Das OLG Rostock hat entschieden, dass suchmaschinenoptimierten Webseiten als Sprachwerken ein urheberrechtlicher Schutz gemäß § 2 Abs. 2 UrhG zukommen kann. Zwar genieße die Gestaltung von Webseiten, die nur auf einer HTML-Datei basieren, regelmäßig nicht den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen im Sinne von § 69a UrhG. Wohl aber könnten solche Webseiten als Sprachwerke mit ausreichender Schöpfungshöhe angesehen werden.
Weitere Infos und das Urteil im Volltext auf Telemedicus.

Schlussantrag von EU-Generalanwältin für enge Zwecksetzung in der Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Generalanwältin Juliane Kokott hat sich in ihrem Schlussantrag im EuGH-Verfahren „Promusicae gegen Telefè³nica de Espaè±a SAU“ dagegen ausgesprochen, erhobene Vorratsdaten an nichtstaatliche Stellen weiterzugeben. Dies folge aus den EU-Datenschutzbestimmungen. Der Schlussantrag des Generalanwalts dient in einem EuGH-Verfahren den Richtern als Entscheidungsgrundlage, nimmt das Urteil jedoch noch nicht vorweg. In der Mehrheit der Fälle folgen die Richter jedoch dem Votum des Generalanwalts.
Entgegen der Darstellung bei Netzpolitik.org spricht sich der Schlussantrag aber nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung an sich aus. Diese Frage wurde sogar explizit offen gelassen (Nr. 81 d. Antr.).
Der Schlussantrag im Volltext.

BKartellA erlaubt Premiere-Arena-Kooperation
Das Bundeskartellamt wird die Zusammenarbeit der Pay-TV Sender Premiere und Arena vorerst tolerieren. Die Zusammenarbeit muss allerdings am 30. Juni 2009 enden. Bei der Kooperation der beiden Sender geht es um die Sublizenzierung der Übertragungsrechte für die Fußballbundesliga durch Arena. Das Unternehmen hatte die Rechte 2005 erworben, will sich nun aber schrittweise wieder aus dem Markt zurückziehen.
Weiterlesen bei Telemedicus.

Google gerät bei Internet-Werbung in Monopolverdacht
Google, bereits Monopolist im Bereich der Suchmaschinen, gerät nach der Übernahme von „Doubleclick“ nun auch im Bereich der Werbevermarktung zunehmend ins Visier der Kartellwächter. Weil US-Behörden und Wirtschaftsunternehmen befürchten, dass sich ein Wettbewerbs-Ungleichgewicht herausbilden könnte, muss sich der Konzern nun vor dem US-Kongress verantworten.
Nähere Informationen bei Golem.

Lizenzentzug bei ProSieben/Sat.1 keine Option
Nach den aktuellen Verwicklungen um die Kürzungen bei ProSieben/Sat.1 droht dem Sender kein Lizenzentzug. Selbst der Entzug der Lizenz als Vollprogramm (was noch lange nicht zu einem Sendeverbot führen würde) ist derzeit weder politisch noch rechtlich eine Option. Anderslautende Meldungen sind falsch.
Telemedicus erklärt, warum.

Vermarktung von Fernsehwerbung leidet unter BKartellA-Untersuchung
Die aktuelle Untersuchung des Bundeskartellamts zu Rabattverträgen im Bereich der Fernsehwerbung sorgt auch in der aktuellen Vermarktungsrunde für Probleme. „Der Schreck über die Razzia bei RTL und ProSiebenSat1, respektive ihren Vermarktern IP und SevenOneInternational, sitzt tief,“ schreibt der Tagesspiegel.
Weitere Informationen ebenda.

, Telemedicus v. 22.07.2007, https://tlmd.in/a/321

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