+++ EU-Parlament diskutiert über Beschränkung der Panoramafreiheit
+++ BVerwG: Bundestag muss Einsicht in Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes gewähren
+++ Ermittler kritisieren Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung
+++ EU-Datenschutzreform: Plan für die Verhandlungen bis Ende 2015 steht fest
+++ EU-Netzneutralität: Parlament weicht ursprünglichen Vorschlag auf
+++ Hackerangriff auf Bundestagsverwaltung: Sperrung von zehntausenden Internetseiten
EU-Parlament diskutiert über Beschränkung der Panoramafreiheit
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat einen Beschlussvorschlag angenommen, der die Panoramafreiheit beschränken soll. Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) gewährt jedem das Recht, im öffentlichen Raum Fotos anzufertigen und zu verwerten – auch dann, wenn die Fotos urheberrechtlich geschützte Werke zeigen. Der Ausschuss fordert nun, dies zu ändern: Die gewerbliche Nutzung solcher Fotos soll zukünftig nicht mehr ohne Einwilligung des Rechteinhabers möglich sein. Kritiker befürchten Rechtsunsicherheit in der Abgrenzung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung. Der Wikipedia-Unterstützungsverein Wikimedia geht sogar davon aus, dass die Wikipedia sämtliche Bilder von öffentlichen Plätzen löschen muss. Ob der Beschluss des Rechtsausschusses in eine Änderung des EU-Rechts einmündet, ist bisher nicht entschieden.
Nachricht auf golem.de
John Weitzmann hierzu im Interview bei Deutschlandradio Kultur.
BVerwG: Bundestag muss Einsicht in Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes gewähren
Die Bundestagsverwaltung ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet, Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages herauszugeben. Das hat das BVerwG am Donnerstag entschieden (Az. 7 C 1.14 bzw. 7 C 2.14). Der Bundestag hatte die Unterlagen mit dem Argument verweigert, die Dokumente seien der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen; außerdem seien sie urheberrechtlich geschützt. Beide Argumente hat das BVerwG nun verworfen. Dass die Unterlagen auch von Abgeordneten verwendet würden, ändere nichts an der Herausgabepflicht. Und auch das Urheberrecht stehe einer Herausgabe der Dokumente nicht entgegen.
Pressemitteilung des BVerwG.
Ermittler kritisieren Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung
Der Bund Deutsche Kriminalbeamter hat den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung scharf kritisiert. In dem Entwurf sei zu wenig Fachwissen aus der praktischen Arbeit der Ermittlungsbehörden verarbeitet worden, er sei praxisfern und dringend nachbesserungsbedürftig. Beispielsweise seien Straftaten wie sexueller Missbrauch von Kindern oder Betrug nicht von dem Entwurf umfasst. Außerdem seien die Speicherfristen zu kurz.
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EU-Datenschutzreform: Plan für die Verhandlungen bis Ende 2015 steht fest
Am Mittwoch haben das Europäische Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission mit Gesprächen begonnen, die zu einer Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung führen sollen. Die Vertreter der drei EU-Organe wollen die Verordnung bis Ende 2015 „in trockenen Tüchern“ haben – trotz noch bestehender Differenzen. Nach den aktuellen Planungen soll die Datenschutzgrundverordnung dann zwei Jahre später wirksam werden. Sie würde deutsches Datenschutzrecht weitestgehend ersetzen.
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EU-Netzneutralität: Parlament weicht ursprünglichen Vorschlag auf
Das EU-Parlament hat in einem Kompromissvorschlag seine ursprüngliche Position zur EU-weiten Verankerung der Netzneutralität zurückgenommen. Das geht aus einem geleakten Dokument aus den Trilog-Verhandlungen zu einer „Verordnung für den digitalen Binnenmarkt” hervor. Konkret rückt das Parlament von seinem bisherigen Vorschlag ab, den gesamten Internetverkehr „gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung“ zu behandeln. Viele konkrete Festlegungen des Netzneutralitäts-Prinzip wurden gestrichen. Eine Definition zur Netzneutralität findet sich im neuen Vorschlag zudem gar nicht mehr – nicht mal der Begriff selbst steht noch im Text.
Hintergrundbericht bei FM4.
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Hackerangriff auf Bundestagsverwaltung: Sperrung von zehntausenden Internetseiten
Die Bundestagsverwaltung hat für Nutzer des Bundestags-Netzes den Zugriff auf zehntausende Internetseiten gesperrt. Die Maßnahme erfolgte aufgrund des Hackerangriffs auf den Bundestag und soll weitere Infizierungen mit Trojanern vermeiden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat dafür der Bundestagsverwaltung eine Liste von Webseiten zukommen lassen, die als Verbreiter von Schadsoftware bekannt sind. Die Effektivität dieser Maßnahme steht allerdings in Frage: Sperrlisten müssen immer auf dem aktuellen Stand sein, denn die einschlägigen Domains sind kurzlebig. Inwiefern die Liste des BSI diesem Erfordernis genügt, ist unklar.
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