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Wochenrückblick: Online-Videorecorder, Netzsperren, GEMA

+++ BGH entscheidet über Online-Videorecorder

+++ Zeitungszeugen: Auch kein Staftatbestand verwirklicht

+++ 22. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten

+++ BGH: Kein unbeschränkter Kontrahierungszwang für GEMA

+++ Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Netzsperren

+++ Europäisches Parlament stimmt für Schutzfristverlängerung

+++ BNetzA fährt Regulierung im TK-Markt zurück

+++ Die GEMA verhandelt wieder mit Youtube
BGH entscheidet über Online-Videorecorder
Der Bundesgerichtshof hat vergangene entschieden, dass Online-Videorecorder in der Regel unzulässig sind. Zwar sah sich der BGH nicht in der Lage, im vorliegenden Fall abschließend zu entscheiden. Er stellte jedoch klar, dass der Betrieb von Online-Videorecordern in jedem Fall die Urheberrechte der Sender verletze, wenn sie keine Einwilligung in die Aufnahme, bzw. die Weitersendung ihrer Fernsehsignale gegeben haben.
Die Details bei Telemedicus.

Zeitungszeugen: Auch kein Staftatbestand verwirklicht
Das LG München I hat laut mehreren Presseberichten einen Beschlagnahmebeschluss aufgehoben, der gegen das Projekt Zeitungszeugen verhängt worden war. In diesem Projekt werden Zeitungen aus der Zeit des deutschen Nationalsozialismus nachgedruckt und – in einer kommentierten Version – über Kiosks vertrieben. Die Staatsanwaltschaft München vermutete hier offenbar einen Verstoß gegen die §§ 86 ff. StGB und ließ daraufhin einige Schriftstücke beschlagnahmen. Das LG München entschied nun, dass die Beschlagnahme rechtswidrig war. Denn die Zeitschrift diene erkennbar der staatsbürgerlichen Aufklärung.
Ausführlich bei Telepolis.

22. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten
Anfang der Woche hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, seinen 22. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2007/2008 veröffentlicht. Neben einem umfassenden Überblick über die aktuell relevanten Themen ist ein gesondertes Kapitel enthalten, welches sich explizit der datenschutzrechtlichen Lage in Deutschland widmet.
Zum vollständigen Tätigkeitsbericht (PDF, ca. 3,5 MB).

BGH: Kein unbeschränkter Kontrahierungszwang für GEMA
Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass die GEMA keinem unbeschränkten Kontrahierungszwang unterliegt. Zwar müssen Verwertungsgesellschaften grundsätzlich allen Interessierten zu angemessenen Bedingungen Lizenzen für die von ihr betreuten Werke einräumen. Ausnahmsweise dürfe sich eine Verwertungsgesellschaft aber auch gegen eine Lizenzierung verweigern, wenn kein Hinweis auf Missbrauch durch die Verwertungsgesellschaft vorliegt und die berechtigte Interessen einer Lizenzierung entgegenstehen, so der BGH.
Weiter bei Telemedicus.

Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Netzsperren
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche einen Gesetzesentwurf zur Durchsetzung von Netzsperren gegen kinderpornographische Webseiten beschlossen. Demnach soll das Bundeskriminalamt eine Liste mit zu sperrenden Webseiten an die einzelnen Internetprovider übermitteln, die dann eigenverantwortlich technische Maßnahmen zur Sperrung dieser Seiten vornehmen sollen. Außerdem soll das BKA wohl die Möglichkeit haben, in Echtzeit auf die Daten der Nutzer zuzugreifen, die eine gesperrte Webseite aufrufen wollten. Während der Entwurf von vielen Seiten kritisiert wurde, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass eine schnelle Umsetzung schon technisch auf Schwierigkeiten stoßen wird. Wie der Focus berichtet, sieht sich etwa die Deutsche Telekom derzeit frühestens in einem halben Jahr in der Lage, die technischen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Der Gesetzesentwurf im Volltext (PDF).
Kritische Anmerkungen bei Telemedicus.

Europäisches Parlament stimmt für Schutzfristverlängerung
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag dem Richtlinienentwurf zur Ausdehnung der Schutzfristen für Leistungsschutzrechte ausübender Künstler in erster Lesung zugestimmt. Die umstrittene Verlängerung der Schutzfristen von derzeit 50 auf 70 Jahre nach Erstveröffentlichung soll nach Auffassung der EU-Kommission vor allem die Einkünfte älterer Künstler langfristig sichern. Viele Experten bezweifeln jedoch, ob dieses Ziel mit längeren Schutzfristen überhaupt erreicht werden kann.
Weiter bei Telemedicus.

BNetzA fährt Regulierung im TK-Markt zurück
Die Bundesnetzagentur hat in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass sie die Deutsche Telekom (DTAG) in zwei wesentlichen Märkten größtenteils aus der Regulierung entlässt. Dabei sind zunächst die Transitleistungen der Telekom betroffen, also die Zusammenschaltung mehrerer Netze. In diesem Markt habe die Deutsche Telekom keine „beträchtliche Marktmacht“ mehr. Daneben wurde die Telekom auch im Bereich der nationalen Festnetzverbindungen auf Endkundenebene aus der Regulierung entlassen. In diesem Bereich bestehe zumindest eine „Tendenz zu wirksamem Wettbewerb“. Nicht betroffen sei hingegen die Zusammenschaltung des DTAG-Netzes mit denen von Wettbewerbern, insbesondere „Call by call“ und „Preselection“. Der Rückzug der BNetzA dürfte als kleine Sensation im TK-Recht gelten. Denn er deutet an, dass die überragende Spitzenstellung der Telekom langsam aber sicher einem wirksamen Wettbewerb weicht.
Zur Pressemeldung der BNetzA.

Die GEMA verhandelt wieder mit Youtube
Die Verwertungsgesellschaft GEMA ist wieder in Verhandlungen mit der Videoplattform Youtube getreten. Youtube hatte einen Lizenzvertrag mit der GEMA über die Nutzung von Musikvideos, der Ende März jedoch auslief. Die Verhandlungen über einen Anschlussvertrag waren ins Stocken geraten, weil sich die beiden Parteien nicht auf einen Tarif einigen konnten. Seitdem sind bei Youtube für deutsche Nutzer – zumindest offiziell – keine Musikvideos mehr zu sehen. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker teilte nun mit, dass er auf ein Spitzengespräch mit Youtube in den nächsten Wochen hoffe. Damit scheinen die Verhandlungen zwischen der GEMA und Youtube nun wieder offen.
Die Kurzmeldung bei digitalfernsehen.de.

, Telemedicus v. 26.04.2009, https://tlmd.in/a/1276

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