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Wochenrückblick: Online-Piraterie, § 203 StGB, Besteuerung

+++ EU-Kommission: Studie zur Online-Piraterie jetzt öffentlich

+++ Bundesrat: Gesetzesänderungen zu TMG und § 203 StGB verabschiedet

+++ BGH: Vorschaubilder bleiben rechtmäßig

+++ BfV-Präsident mahnt zu mehr Sensibilität im Umgang mit Massendaten

+++ EU-Kommission: Stärkere Besteuerung von Digitalunternehmen
EU-Kommission: Studie zur Online-Piraterie jetzt öffentlich
Laut einer bereits 2013 von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie zur Online-Piraterie lassen sich statistisch keine nachteiligen Verdrängungseffekte zwischen illegalen und legalen Inhalten nachweisen. Die einzige Ausnahme betreffe den Bereich der Kinofilme („Blockbuster”). Bei Computer-Spielen seien hingegen positive Effekte auf die Verkaufszahlen zu beobachten. Die Kommission hält die Studie unter Verschluss. Die Piratenabgeordnete im EU-Parlament, Julia Reda, hat nun im Wege einer Informationsfreiheitsanfrage Zugang erhalten.
Zur Studie.
Leonhard Dobusch auf netzpolitik.org zum Inhalt der Studie.
Zur Meldung auf heise.de.

Bundesrat: Gesetzesänderungen zu TMG und § 203 StGB verabschiedet
In seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode hat der Bundesrat am Freitag mehrere Gesetzesänderungen zum Recht der Informationsgesellschaft passieren lassen: Die Änderungen betreffen das Verbot von Rundfunkaufnahmen während Gerichtsverhandlungen, die Störerhaftung von WLAN-Betreibern sowie die Berufsverschwiegenheitspflichten (§ 203 StGB). Durch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes können Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte künftig live übertragen werden. Die Reform des TMG soll die Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLANs beenden. Nach der Neufassung des § 203 StGB, soll es zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen (z.B. Anwälten, Ärzten, Versicherungsunternehmen) künftig einfacher möglich sein, Dienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies gilt ausweislich der Gesetzesbegründung insbesondere für IT-Dienstleister und Cloud-Services. Mit der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Strafnorm geht eine entsprechende Ausweitung des prozessualen Zeugnisverweigerungsrechts sowie des Beschlagnahmeverbots einher.
Mehr auf dem Online-Portal des Bundesrats.

BGH: Vorschaubilder bleiben rechtmäßig (Vorschaubilder III)
Eine Bildersuchmaschine muss nicht überprüfen, ob die gelisteten Bilder ursprünglich rechtmäßig hochgeladen wurden. Das hat der BGH in seiner dritten Entscheidung in Sachen Vorschaubilder entschieden (Az. I ZR 11/16Vorschaubilder III). Suchmaschinenbetreiber verstoßen damit nicht gegen das Urheberrecht, wenn sie Thumbnails von Fotos erstellen und in den Suchergebnissen anzeigen, die ohne Erlaubnis des Rechteinhabers frei zugänglich im Internet abrufbar sind. Die Entscheidungsbegründung steht noch aus.
Mehr bei iRights.
Zur Pressemitteilung des BGH.

BfV-Präsident mahnt zu mehr Sensibilität im Umgang mit Massendaten
Im Rahmen des Voice-Entscheiderforums des Bundesverbands der IT-Anwender vergangenen Donnerstag mahnt der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, Wirtschaft und Bürger zu mehr Sensibilität im Umgang mit Massendaten. Maaß zufolge handle es sich beim Internet um einen „Hochrisikoraum”. Alle Beteiligten müssten sich daher „stärker bewusst machen, was es bedeutet, wenn Daten preisgegeben werden”. Entwicklungen wie Industrie 4.0 und Smart Car seien ebenso entscheidend für die Zukunft der deutschen Wirtschaft, wie damit einhergehende Sicherheitslösungen „Made in Germany”. Darüber hinaus fordert Maaßen angesichts der europäischen Abhängigkeit von amerikanischen und asiatischen Hardwareherstellern mehr „digitale Souveränität”. Helmuth Ludwig (Siemens) kritisierte den von Maaßen verwendeten Begriff der Massendaten und warnte vor einer „Phobie gegen die Weggabe von Daten”. Schon heute sei das europäische Datenschutzverständnis Handelspartnern in den USA und Asien kaum vermittelbar.
Zur Meldung auf heise.de.

EU-Kommission: Stärkere Besteuerung von Digitalunternehmen
Die EU-Kommission spricht sich seit längerem für eine stärkere Besteuerung von Digitalunternehmen aus. Vergangenen Donnerstag hat sie nun ihre neue Agenda vorgestellt. Ihr zufolge will die Kommission sicherstellen, dass Unternehmen im Bereich Digitalwirtschaft in einer „fairen und wachstumsfreundlichen Weise besteuert” werden. Die Kommssion sieht ein Hauptproblem darin, dass Digitalunternehmen bisher nur an ihrem Sitz besteuert werden, wohingegen sie ihre digitalen Dienste grenzüberschreitend anbieten. Einem Vorschlag Deutschlands zufolge sollen künftig die in Europa gemachten Umsätze Grundlage der Besteuerung sein, wohingegen die Kommission eine EU-weit einheitliche Körperschaftssteuer bevorzugt. EU-weite Steuervorhaben sind schwierig umzusetzen; die Kommission dringt darauf, bis Ende des Jahres einen gemeinsamen Standpunkt zu finden, um das Thema auch innerhalb der OECD vorantreiben zu können.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Zur Meldung auf heise.de.

, Telemedicus v. 24.09.2017, https://tlmd.in/a/3232

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