+++ Mehr Schutz für den Telefonkunden
+++ Diskussion um Online-Durchsuchung
+++ Öffnung des VDSL-Netzes für Wettbewerber?
+++ Reform der EU-Telekomregulierung
+++ IFA – Internationale Funkausstellung in Berlin
+++ Kosten für Austausch von Polizeidaten
+++ OLG Koblenz zur Meinungsfreiheit in Internetforen
+++ OLG Hamburg zur Eilbedürftigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Mehr Schutz für den Telefonkunden
Zum 1. September treten neue Verbraucherschutzvorschriften zur Verhinderung und Verfolgung des Rufnummermissbrauchs in Kraft. Die neuen Regelungen, die vor allem zur Preistransparenz für den Verbraucher beitragen sollen, werden als §§ 66a ff in das Telekommunikationsgesetz eingefügt. Daneben gibt es fortan Preishöchstgrenzen für 0900er-Nummern, Sanktionsregelungen bei Verstößen und einen Auskunftsanspruch für den Verbraucher.
Mehr bei Telemedicus.
Diskussion um Online-Durchsuchung
Bundesjustizministerium und SPD-Fraktion hatten Fragenkataloge zur Online-Durchsuchung an das Innenministerium gesandt, dessen Antworten hierauf am Montag der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden. Dabei wurden Sicherheitsprobleme aufgedeckt, die heftige Diskussionen über Sinn und Unsinn der geplanten Überwachungsmöglichkeiten und -Techniken entfachten. Am Freitag wurde darüber hinaus Schäubles Entwurf eines BKA-Gesetzes vom Chaos Computer Club veröffentlicht. Darin sind neben einer Ausweitung der Befugnisse des BKAs auch Regelungen zur Online-Durchsuchung enthalten.
Auch zu dem Thema: Interview von Hartmut Pohl von der Gesellschaft für Informatik in Bonn.
Öffnung des VDSL-Netzes für Wettbewerber?
Die Telekom erwägt ihr VDSL-Netz für ihre Konkurrenten zu öffnen und VDSL-Anschlüsse zu vermieten. Bislang hatte die Telekom einen Zugang der Wettbewerber unter Berufung auf § 9a TKG verweigert: Danach werden marktmächtige Unternehmen auf „neuen Märkten“ wie dem VDSL-Markt nicht reguliert um dem Investitionsaufwand der Unternehmen Rechnung zu tragen. Gegen dieses Gesetz läuft ein Verfahren vor dem EuGH, welches möglicherweise nun entschärft werden könnte.
Mehr bei Sat und Kabel.
Reform der EU-Telekomregulierung
Marktmächtige Telekommunikationsunternehmen könnten künftig von den nationalen Regulierungsbehörden dazu gezwungen werden, ihre Festnetzsparte auszulagern. Dies sieht ein Vorschlag von EU-Kommissarin Viviane Reding vor. Damit soll die Dominanz der früheren Monopolisten wie der Telekom verhindert und Wettbewerb mehr gefördert werden. Gleichzeitig ist eine europäische Koordinierung der nationalen Regulierungsbehörden angedacht.
Mehr bei FTD.
IFA – Internationale Funkausstellung in Berlin
Am Freitag begann die IFA, die weltgrößte Ausstellung von Unterhaltungselektronik in Berlin. Präsentiert werden die Neuheiten der Kommunikationsindustrie. Neben den Hightechapparaten nehmen auch Diskussionen um Datenschutz und die Zukunft des Fernsehens Platz auf der Messe ein: So geht es z.B. um das Internet-Fernsehen und die damit verbundene Frage, welche Berechtigung ein gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk heute hat.
Mehr bei der Berliner Zeitung.
Kosten für Austausch von Polizeidaten
Die Kosten für den EU-weiten Austausch von DNA- Fingerabdruck- und Kfz-Daten („Prümer Vertrag“) betragen nach einer Schätzung der Bundesregierung für Deutschland 3,4 Millionen Euro. Im Gegensatz dazu rechnet Großbritannien mit einem Kostenaufwand von 46 Millionen Euro. Die erhebliche Diskrepanz erklärt die Bundesregierung mit den Unterschieden der technischen Infrastruktur und der Größe der Datenbanken in den beteiligten Mitgliedsstaaten.
Mehr bei Heise.
OLG Koblenz zur Meinungsfreiheit in Internetforen
Überspitzte und polemische Äußerungen in Internetforen sind von der Meinungsfreiheit geschützt, solange es dem Forum-Teilnehmer vor allem um die Auseinandersetzung mit einer Sache und nicht um die bloße Diffamierung einer anderen Person geht. Dies entschied das OLG Koblenz in einem Urteil vom 12.07.2007. So sei die Äußerung des beklagten Users „Achtung, Betrüger unterwegs! XY GmbH“, offenkundig eine subjektive und nicht beleidigende Meinungsäußerung, die damit zulässig sei.
Mehr bei Heise.
OLG Hamburg zur Eilbedürftigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Ist eine Urheberrechtsverletzung in der Vergangenheit erfolgt, aber mittlerweile beseitigt worden, so besteht keine Eilbedürftigkeit die einen einstweiligen Rechtsschutz zulassen würde. Dies gelte selbst dann, wenn die streitgegenständliche Vervielfältigung/Verbreitung zwar auch nach Beseitigung noch durch Eingabe der URL oder unter Zuhilfenahme von Suchmaschinen zugänglich gemacht werden könne. Das Gericht geht davon aus, dass unbeteiligte Dritte davon keine Kenntnis und kein Interesse daran haben und somit keine Gefahr bestünde, die eine Eilbedürftigkeit rechtfertigte.
Mehr bei Dr. Bahr.