+++ EuGH entscheidet zur öffentlichen Wiedergabe von Tonträgern
+++ OLG Hamburg entscheidet über Haftung von Rapidshare
+++ Streaming-Dienst Spotify startet in Deutschland
+++ CSU-Netzrat veröffentlicht Positionspapier
+++ eco: Netzsperren in Deutschland rechtswidrig
+++ Patent Wars: Apple verliert bei „Push-Mail“ und gewinnt nicht bei „Slide to Unlock“
EuGH entscheidet zur öffentlichen Wiedergabe von Tonträgern
Der EuGH hat vergangenen Donnerstag in zwei Verfahren zum Begriff der „öffentlichen Wiedergabe” i.S.d. urheberrechtlichen EU-Richtlinien entschieden. Der EuGH entschied der Begriff sei im Rahmen einer „individuellen Herangehensweise” auszulegen. Maßgeblich sei insbesondere die Situation desjenigen, der die vermeintliche Wiedergabe vornimmt und derjenigen, denen die Wiedergabe vorgeführt werde. In dem einen Fall (Rs. C-135/10) hatte ein Arzt seinen Patienten im Wartezimmer Musik vorgespielt – der EuGH lehnte den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe ab. Im anderen Fall (Rs. C-162/10) ging es um Hotelbetreiber, die in ihren Zimmern Wiedergabegeräte aufgestellt hatten und dadurch den Wert ihrer Dienstleistung steigerten. Der EuGH bejahte in diesem Fall die öffentliche Wiedergabe.
Besprechung beider Urteile bei den IUM News.
OLG Hamburg entscheidet über Haftung von Rapidshare
Das OLG Hamburg hat in einer weiteren Entscheidung über die Haftung des One Klick-Hosters Rapidshare entschieden. Das Gericht ist der Auffassung eine öffentliche Zugänglichmachung liege nicht schon dann vor, wenn die betreffende Datei theoretisch abrufbar sei. Vielmehr müsse der Download-Link auch öffentlich im Internet verfügbar sein. Das OLG entschied außerdem zu den Prüfpflichten von Rapidshare: Diese seien nur verletzt, wenn die eine betreffende Datei schon einmal illegal hochgeladen worden sei; dann müsse Rapidshare auch weitere Verbreitungen verhindern. Ob diese Rechtsprechung mit der Netlog-Entscheidung des EuGH vereinbar ist, ist fraglich. Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen.
Pressemitteilung des OLG Hamburg.
Besprechung bei Internet-Law.
Streaming-Dienst Spotify startet in Deutschland
Der Streaming-Dienst Spotify ist in Deutschland gestartet. Der Dienst ist der weltweit wichtigste Vertreter einer neuen Verwertungsart: Nutzer können über Spotify wahlweise werbefinanziert oder gegen Abo-Gebühren Musikstreams ihrer Wahl abrufen. Der Dienst startet in Deutschland ohne Lizenz der Verwertungsgesellschaften: Die GEMA geht nach Medienberichten aber davon aus, dass man nach einer letzten Verhandlungsrunde am 26. März zu einer Einigung kommen wird. Spotify hat in Kreisen der Musikschaffenden einen relativ schlechten Ruf: Die ausgeschütteten Tantiemen seien viel zu niedrig.
Bericht bei Spiegel Online.
CSU-Netzrat veröffentlicht Positionspapier
Der „CSU Netzrat” hat ein Positionspapier zur Netzpolitik veröffentlicht. Das Parteigremium, dem unter anderem die Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär angehört, vertritt progressive netzpolitische Positionen: So fordert der Netzrat unter anderem „keine Wiederbelebung von Netzsperren” und einen Internet-Staatsminister. Jedes Schulkind solle außerdem einen Tablet-PC bekommen. Der Netzrat versteht sich als unabhängiges Gremium innerhalb der CSU und vertritt daher nicht die Partei selbst.
Das Positionspapier des CSU Netzrats.
eco: Netzsperren in Deutschland rechtswidrig
Die Rechtsanwälte Dieter Frey, Matthias Rudolph und Jan Oster haben ein Rechtsgutachten im Auftrag von Eco veröffentlicht. In dem Gutachten kommen sie zu dem Schluss, dass urheberrechtliche Netzsperren aus einer ganzen Reihe von Gründen nicht umsetzbar seien. Vor allem seien diese Netzsperren mit dem durch Art. 10 GG geschützten Fernmeldegeheimnis nicht vereinbar. Die Veröffentlichung des Gutachtens fällt in den Zusammenhang eines schon länger geführten Streits zwischen den Access-Providern einerseits und den Urheberrechts-Inhabern andererseits.
Meldung bei Heise Online.
Das Gutachten im Volltext (MMR 3/2012).
Patent Wars: Apple verliert bei „Push-Mail“ und gewinnt nicht bei „Slide to Unlock“
Apple und seine Opponenten setzen ihre Patentstreitigkeiten in Deutschland fort. Aktuell verlor Apple offenbar ein Verfahren, indem es die Aussetzung der Vollstreckung eines Urteils beantragt hatte, in dem es um die Push-Funktion von Mails geht. Apple war vor drei Wochen vom OLG Karlsruhe dazu verpflichtet worden, die Push-Funktion für mobile Endgeräte abzuschalten. Dieses Urteil kann nun weiter vollstreckt werden. In einem anderen Verfahren vor dem LG Mannheim scheiterte Apple einstweilen damit, Samsung eine „Entriegelungs”-Funktion von mobilen Endgeräten verbieten zu lassen, die durch eine Daumen-Wischbewegung aktiviert wird. Das Gericht will ein laufendes Verfahren vor dem DPMA abwarten. Die Streitigkeiten sind Teil der bereits seit Monaten andauernden „Patent Wars”, an denen weltweit fast alle großen IT-Unternehmen beteiligt sind.
Bericht bei Heise Online zur „Slide to Unlock”-Funktion.
Bericht bei Heise Online zu Apples Push-Mail.