Telemedicus

, von ,

Wochenrückblick: Obama, Vorratsdatenspeicherung, Voll-Nuss

+++ Bundesregierung: Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erst nach EuGH-Urteil

+++ Keine wesentlichen Einschränkungen der geheimdienstlichen Aktivitäten der USA

+++ Redtube-Abmahnungen: GLADII-Gutachten veröffentlicht

+++ LG München I: Ritter Sport obsiegt vorläufig im Aromastreit

+++ EGMR setzt Grenzen des Kiss-and-Tell-Journalismus

+++ EU-Kommission prüft Lizenzverträge für grenzüberschreitendes Pay-TV
Bundesregierung: Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erst nach EuGH-Urteil
Die Bundesregierung hat verlauten lassen, dass sie einen Gesetzesvorschlag zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erst nach dem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen wird. Zur Zeit befasst sich der EuGH mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Bereits im Dezember 2013 hatte der EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón erklärt, er halte die Richtlinie für grundrechtswidrig. Von dem in naher Zukunft erwarteten EuGH-Urteil erhofft man sich grundlegende Vorgaben für die Regelung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene.
Zur Meldung auf heise.de.

Keine wesentlichen Einschränkungen der geheimdienstlichen Aktivitäten der USA
US-Präsident Barack Obama hat am Freitag eine Rede zur Veröffentlichung eines Dekrets gehalten, das den US-Geheimdiensten Grenzen setzen soll. So soll die Öffentlichkeit mehr Informationen über die geheimdienstlichen Aktivitäten erhalten, die Verfolgung der Telefongespräche reduziert und die dezentrale Speicherung von Vorratsdaten eingeführt werden. Obama stellte zugleich klar, dass keine einseitige Abrüstung der US-Geheimdienste stattfinden wird.
Zur Meldung auf heise.de.
Interview: Claus Kleber mit US-Präsident Obama (ZDF-Mediathek).

Redtube-Abmahnungen: GLADII-Gutachten veröffentlicht
Im Nachgang der Redtube-Abmahnungen hat die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) ein Gutachten zu der Software veröffentlicht, mit der die IP-Adressen der User erfasst worden sein sollen. Die Ausführungen beschränken sich im Wesentlichen auf eine Wiedergabe der Tests: Aufrufen der Streaming-Webseiten, Anschauen eines Films, Abgleichen mit der Protokollierung der Software. Über die genaue Funktionsweise der Software verliert das Gutachten kein Wort. Es stellt jedoch lapidar die Behauptung auf, dass die Tests rechtskonform waren.
Telemedicus zum GLADII-Gutachten.

LG München I: Ritter Sport obsiegt vorläufig im Aromastreit
Das LG München I hat am Montag den Widerspruch der Stiftung Warentest im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Ritter Sport abgelehnt. Ritter Sport hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung des Testergebnisses ihrer als mangelhaft bewerteten „Voll-Nuss”-Schokolade erwirkt. Der Stiftung Warentest bleibt es nun untersagt, den Testbericht in vorliegender Form zu verbreiten. Sie kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Telemedicus ausführlich hierzu.

EGMR setzt Grenzen des Kiss-and-Tell-Journalismus
Der EGMR hat Grenzen des Enthüllungsjournalismus um Liebesbeziehungen mit einer Personen des öffentlichen Interesses (sogenanntes „Kiss-and-Tell”) festgelegt. Streitpunkt war ein Buch um das Liebesleben zwischen der Buchautorin und dem ehemaligen finnischen Premierminister. Autorin und Verleger hatten den Weg zum EGMR beschritten, nachdem der finnische Oberste Gerichtshof geurteilt hatte, das Buch enthalte unzulässige Informationen. Der EGMR stellte jetzt fest: Die Abwägung des finnischen Gerichtshofs zwischen Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 10 EMRK) von Autorin und Verleger und dem Recht auf Achtung des Privatlebens des Politikers (Art. 8 EMRK) war zutreffend.
Zur Nachrichtenmeldung bei urheberrecht.org.
Ausführliche Besprechung bei e-comm.

EU-Kommission prüft Lizenzverträge für grenzüberschreitendes Pay-TV
Die EU-Kommission hat ein Verfahren zur Prüfung von Lizenzverträgen von Pay-TV-Sendern mit Hollywoodstudios eingeleitet. Die Kommission will untersuchen, ob die Vereinbarungen die Sender daran hindern, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten – insbesondere, „weil sie diese dazu anhalten, potenzielle Kunden aus anderen Mitgliedstaaten abzulehnen oder den grenzüberschreitenden Zugang zu ihren Diensten zu blockieren”, so die EU-Kommission. Die Klauseln zum „absoluten Gebietsschutz” könnten gegen Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie festlegen, dass die von US-amerikanischen Filmstudios lizenzierten Filme ausschließlich in dem Mitgliedstaat genutzt werden dürfen, in dem der entsprechende Sender Inhalte ausstrahlt.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.

, Telemedicus v. 19.01.2014, https://tlmd.in/a/2705

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory