Telemedicus

, von

Wochenrückblick: NSA, Verschlüsselung, paneuropäische Lizenzen

+++ Telekom-Mitarbeiter und Schaar im NSA-Untersuchungsausschuss

+++ EuGH: Verkäufer von Flügen müssen sofort den Endpreis anzeigen

+++ UK: Premierminister will Verschlüsselungs-Backdoors verpflichtend machen

+++ Verwertungsgesellschaften: EU-Kommission meldet Bedenken zu Zusammenarbeit
Telekom-Mitarbeiter und Schaar im NSA-Untersuchungsausschuss
Der NSA-Untersuchungsausschuss hat in der vergangenen Woche zwei Telekom-Mitarbeiter und den ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar angehört. Die Anhörungen ergaben, dass die Telekom auf Anordnungen des BND Daten aus ihrem Netz ausgeleitet hat – ohne konkret zu wissen, was mit diesen passiert. Dies bestätigt zumindest Teilaspekte der Medienberichte zur „Operation Eikonal”. Bei dieser soll der BND in großem Maßstab Telekommunikationsdaten an die NSA weitergegeben haben. Ebenfalls angehört wurde der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Dieser distanzierte sich deutlich von verschiedenen Rechtsauffassungen, mit denen die BND-Kommunikationsüberwachung gerechtfertigt werden soll. Schaar erklärte außerdem, seine Behörde habe vor und nach den Snowden-Enthüllungen zwar die Einhaltung des geltenden Rechts auch bei den deutschen Geheimdiensten geprüft. Allerdings bestehe eine Schutzlücke, da für einige Bereiche ausschließlich die G10-Kommission des Bundestags zuständig sei. Offenbar wurden die Zuständigkeiten nicht immer sauber aufeinander abgestimmt.
Bericht bei Heise Online zur Vernehmung der Telekom-Zeugen.
Bericht der Süddeutschen Zeitung zur Anhörung von Schaar.
Netzpolitik.org hat alle öffentlichen Sitzungen mitgeschrieben.

EuGH: Verkäufer von Flügen müssen sofort den Endpreis anzeigen
Der EuGH hat am Donnerstag eine bisher streitige Frage zur Anzeige von Flugpreisen entschieden (Rs. C-573/13). Konkret ging es um die Frage, ob Fluggesellschaften im Internet-Buchungsprozess sofort den für die Kunden wirksamen Endpreis anzeigen müssen. Die beklagte Fluggesellschaft Air Berlin hatte argumentiert, sie dürfe zunächst auch nur den „reinen Flugpreis” anzeigen; Zusatzkosten wie Service-Gebühren und Kerosinzuschläge tauchten erst später auf. Der EuGH hat diese Ansicht verworfen: Gem. Art. 23 der Flugdiensteverordnung (VO 1008/2008) seien die Endpreise „stets” anzuzeigen. Dieses „stets” sei als „jederzeit” zu verstehen, d.h. bereits der erste angezeigte Preis müsse der Endpreis sein.
Das Urteil im Volltext.

UK: Premierminister will Verschlüsselungs-Backdoors verpflichtend machen
Im Nachlauf des Charlie Hebdo-Anschlags hat der britische Premierminister Cameron ein Gesetz angekündigt, das Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation verbieten würde. Es dürfe „keine Kommunikationsmethoden geben, bei denen wir nicht mitlesen können”, forderte – Cameron und kündigte für den Fall seiner Wiederwahl ein Gesetz an, um dies durchzusetzen. Ein solches Gesetz war in der laufenden Legislatur am Widerstand von Camerons Koalitionspartner, den Liberaldemokraten, gescheitert. Camerons Vorschlag wurde umgehend heftig kritisiert: Cameron suggeriere, er könne kontrollieren, welche Software die Menschen innerhalb und außerhalb Großbritanniens auf ihren Geräten installieren. Dies sei aber falsch, bzw. nur mit totalitären Methoden umzusetzen, schreibt sinngemäß Cory Doctorow auf Boing Boing. Das deutsche Internetunternehmen 1&1 arbeitet derweil an einem Produkt, das Ende-zu-Ende-Verschlüsselung massenfähig machen soll.
BBC News zum Vorstoß von Cameron.
Cory Doctorow äußert Kritik.

Verwertungsgesellschaften: EU-Kommission meldet Bedenken zu Zusammenarbeit
Die EU-Kommission hat betreffend der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von mehreren Verwertungsgesellschaften Bedenken angemeldet. Das Gemeinschaftsunternehmen soll von drei großen europäischen Urheberrechtsverwertern (der britischen PRSfM, der schwedischen STIM und der deutschen GEMA) gegründet werden, um leichter paneuropäische Lizenzen vergeben zu können. Grund: Vor allem für international arbeitende Online-Unternehmen ist es weiterhin sehr schwierig, alle notwendigen Urheberrechte zu klären, da diese auf viele einzelne Rechteinhaber verteilt sind. Durch Bündelung wollten die Verwertungsgesellschaften den Zugriff erleichtern – und unter ihrer eigenen Kontrolle behalten. Genau die Verteilung der Rechte auf mehrere Verwalter schafft aber auch Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften; eine Konzentration der Rechtemärkte auf zu wenige Anbieter könne deshalb nachteilhaft sein, meint die Kommission. Ob sie das geplante Gemeinschaftsunternehmen untersagen will, muss sie nun innerhalb von 90 Werktagen entscheiden.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Bericht auf ZDNet.

, Telemedicus v. 18.01.2015, https://tlmd.in/a/2890

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory