+++ Schrems vs. Facebook: Weitergabe von Kundendaten in die USA
+++ NSA-Affäre: Generalbundesanwalt leitet kein Ermittlungsverfahren ein
+++ Die Höhner vs. NPD: Verbot von Liedern auf Wahlkampfveranstaltungen
+++ Zugang zu Konteninformationen: Kommission untersucht Banken
+++ Eine Woche NetzDG: Kritik von OSZE und Europarat
Schrems vs. Facebook: Weitergabe von Kundendaten in die USA
Der oberste irische Gerichtshof hat dem EuGH erneut Fragen über die Weitergabe von Facebook-Nutzerdaten in die USA vorgelegt. Dieses Mal geht es um die Zulässigkeit aufgrund verwendeter Standardvertragsklauseln. Vor fast genau zwei Jahren hatte der EuGH die Weitergabe personenbezogener Daten aufgrund des Safe-Harbour-Abkommens bereits für unzulässig erklärt.
Zur Nachricht auf heise.de.
NSA-Affäre: Generalbundesanwalt leitet kein Ermittlungsverfahren ein
Vor vier Jahren wurden mit den Snowden-Leaks massenhafte Überwachungen durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA aufgedeckt. Verschiedene Personen hatten dies bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und diese zu Ermittlungen aufgefordert. Wie diese Woche bekannt wurde, wird der zuständige Generalbundesanwalt wegen der Vorwürfe kein Ermittlungsverfahren einleiten. Demnach sehe dieser über bloße gedankliche Möglichkeiten hinaus keine konkreten Anhaltspunkte, die einen hinreichenden Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung begründen könnten.
Zum Bericht auf netzpolitik.org.
Die Höhner vs. NPD: Verbot von Liedern auf Wahlkampfveranstaltungen
Die rechtsextreme Partei NPD darf zwei Lieder der Kölner Band „Die Höhner“ endgültig nicht auf ihren Wahlkampfveranstaltungen spielen. Dies berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger diese Woche. Demnach scheiterte die beklagte Partei mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH. Vorher hatte das OLG Jena die Verwendung der Lieder wegen einer Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts untersagt (Az.: 2 U 738/14). Diese Entscheidung ist damit rechtskräftig. In einem ähnlichen Verfahren hatte das OLG Jena auch die Verwendung des Helene-Fischer-Songs „Atemlos“ untersagt (Az.: 2 U 674/14), allerdings nur auf Grundlage des Künstlerpersönlichkeitsrechts. Die Sängerin ist nicht die Urheberin des Liedes.
Zum Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers.
Zugang zu Konteninformationen: Kommission untersucht Banken
Die EU-Kommission hat diese Woche in verschiedenen Mitgliedsstaaten Untersuchungen gegen Banken durchgeführt. Demnach könnten die Unternehmen bestimmten Wettbewerbern, die nicht selbst zu den Banken gehören, den Zugang zu Konteninformationen von Kunden zu verweigern versuchen, auch wenn diese dazu ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt hatten. Die Kommission hat Bedenken, dass diese Maßnahmen den Wettbewerb beschränken und gegen das Kartellrecht verstoßen.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Eine Woche NetzDG: Kritik von OSZE und Europarat
Letzte Woche Sonntag ist das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. Diese Woche hat die OSZE das Gesetz als unangemessen kritiert. Zwar sei der Schutz von Menschenrechten wichtig, insbesondere verletzlicher oder bedrohter Gruppen. Das NetzDG könnte jedoch exzessiv angewendet werden und die Meinungsäußerungsfreiheit beschneiden. Ähnliche Kritik kam vom Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks. Demnach seien auch die Rechte und Pflichten der betroffenen Unternehmen zu vage beschrieben.
Zur Stellungnahme der OSZE.
Zum Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarates.