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Wochenrückblick: NSA, Bestandsdaten, Filesharing

+++ Verordnung zu Meldepflicht bei Datenschutzverstößen tritt in Kraft

+++ NSA spionierte in der UNO-Zentrale und weltweit in Ländervertretungen

+++ Bestandsdatenauskunft: Nutzerinformationen gefragt wie nie

+++ Britischer Geheimdienst ließ Festplatten mit Snowden-Material zerstören

+++ Copyright-Missbrauch: Lawrence Lessig klagt gegen Musikfirma

+++ AG Hamburg: Gegenstandswert bei privatem Filesharing 1000 Euro

+++ Wikileaks-Whistleblower Bradley Manning zu 35 Jahren Haft verurteilt
Verordnung zu Meldepflicht bei Datenschutzverstößen tritt in Kraft
Heute ist Verordnung Nr. 611/2013 der EU-Kommission in Kraft getreten. Sie betrifft „Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2002/58/EG”. In der Pflicht stehen „Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste” – also Telekommunikationsbetreiber und Internetdienstleister. Wenn diese „Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten” feststellen, müssen sie fortan in der Regel innerhalb von 24 Stunden die zuständige nationale Behörde benachrichtigen. Sind beispielsweise Standortdaten, Internet-Protokolldateien oder Webbrowser-Verläufe betroffen, müssen auch die Teilnehmer informiert werden.
Die Verordnung im Volltext.
Kurzbesprechung bei CRonline.

NSA spionierte in der UNO-Zentrale und weltweit in Ländervertretungen
Neue Enthüllungen um die NSA: Der Geheimdienst soll auch die UN-Zentrale in New York abgehört haben. Das berichtet „Der Spiegel” unter Berufung auf Dokumente des Whistleblowers Edward Snowden. Die NSA habe demnach im Sommer 2012 in die interne Videokonferenzanlage eindringen können. Darüber hinaus unterhalte die NSA in mehr als 80 Botschaften und Konsulaten weltweit ein eigenes Abhörprogramm, den „Special Collection Service”. Dies geschehe oft ohne Wissen des Gastlandes und sei deshalb unter allen Umständen geheim zu halten.
Bericht bei faz.net.

Bestandsdatenauskunft: Nutzerinformationen gefragt wie nie
Die Bundesnetzagentur hat letztes Jahr 36,3 Millionen Informationen über Anschlussinhaber angefragt und zur Verfügung gestellt. Das hat die Piratenpartei am Dienstag berichtet: Es handele es sich um so viele staatliche Datenabfragen bei Telekommunikations-Dienstanbietern wie nie zuvor. Über 200 Behörden hätten demnach diese Bestandsdatenauskunft genutzt. Berechtigt sind dazu beispielsweise Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, Polizeivollzugsbehörden, Zollfahnder, Verfassungsschutzbehörden und Geheimdienste sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Geregelt ist dieses automatisierte Auskunftsverfahren in § 112 TKG. Bereits zum 1. Juli dieses Jahres trat ein Gesetz in Kraft, dass die Bestandsdatenauskunft noch erweiterte.
„Bestandsdatenabfragen ufern aus“ auf der Webseite der Piraten.
Mehr auch bei Heise Online.

Britischer Geheimdienst ließ Festplatten mit Snowden-Material zerstören
Der britische Geheimdienst GCHQ hat von der britischen Zeitung „The Guardian“ verlangt, dass diese Festplatten mit Dokumenten des NSA-Whistleblowers Edward Snowden zerstört. Dies sei unter Aufsicht von Mitarbeitern des GCHQ geschehen. Der „Guardian“ hatte als erste Zeitung die Enthüllungen von Snowden veröffentlicht. Einem neuem Bericht zufolge geht die Maßahme auf Premierminister Cameron persönlich zurück. Das Vorgehen hatte vor dem Hintergrund der Pressefreiheit international Kritik ausgelöst. Wie ebenfalls bekannt wurde, wurde David Miranda, Partner von Guardian-Enthüllungsjournalist Glenn Greenwald, vergangenen Sonntag neun Stunden am Londonder Flughafen festgehalten und verhört. Er hatte sich in Berlin mit der US-Filmemacherin Laura Poitras getroffen, die zusammen mit Greenwald an dem Archiv von Edward Snowden arbeitet. Gegen eine Beschlagnahme seines Computers erwirkte er nun eine einstweilige Verfügung.
Infos bei Heise Online.

Copyright-Missbrauch: Lawrence Lessig klagt gegen Musikfirma
Der Harvard-Juraprofessor und Creative-Commons-Inititator Lawrence Lessig hat die australische Plattenfirma Liberation Music verklagt. Diese hatte das Video eines Lessig-Vortrags auf YouTube sperren lassen. In dem Vortrag zeigte Lessig kurze Videosequenzen, die Teile eines Musikstückes enthielten. Dagegen ging Liberation Music vor – was nun Lessig zur Klage veranlasste. Er stützt sich auf das „Fair use“-Prinzip des US-Urheberrechts. Danach sind bestimmte Nutzungen von geschütztem Material zulässig, wenn man sie für Zwecke der Kritik, Kommentare, Nachrichtenberichterstattung, Lehre oder Wissenschaft benutzt (§ 107 US Copyright Act).
Die Klage im Volltext (englisch).
Mehr bei Heise Online.

AG Hamburg: Gegenstandswert bei privatem Filesharing 1000 Euro
Der Gegenstandswert in Verfahren über privates Filesharing ist mit 1000 Euro ausreichend. Das hat das AG Hamburg beschlossen, wie Montag bekannt wurde. Aus der Gesetzesbegründung zum überarbeiteten § 97a UrhG ergebe sich, dass der Gesetzgeber privates Filesharing gegenüber gewerblicher Tätigkeit privilegieren wollte. § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG berechtigt bei einer berechtigten Abmahnung zum Ersatz der „erforderlichen Aufwendungen“. Aus dem Gegenstandswert ergeben sich auch die Rechtsanwaltskosten: Diese würden dann nur noch etwa 150 Euro betragen. Das erachtet das AG Hamburg offenbar für ausreichend erforderlich.
Der Beschluss als Volltext-PDF.
Mehr bei Golem.

Wikileaks-Whistleblower Bradley Manning zu 35 Jahren Haft verurteilt
Bradley Manning muss für 35 Jahre ins Gefängnis. Das hat Militärrichterin Colonel Denise Lind am Dienstag entschieden. Bereits Ende Juli wurde er in 19 von 21 Anklagepunkten schuldig gesprochen, unter anderem für den Verrat von Militärgeheimnissen. Die Anklage hatte 60 Jahre Haft gefordert. Bei guter Führung könnte sich die tatsächliche Haftzeit auf 18 Jahre reduzieren.
Mehr bei Heise Online.

, Telemedicus v. 25.08.2013, https://tlmd.in/a/2628

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