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Wochenrückblick: Niggemeier, Premiere, Fernsehrichtlinie

+++ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Quellenschutz

+++ Niggemeier vs. Callactive: Mündliche Verhandlung

+++ OLG Köln entscheidet zu Gunsten von spickmich.de

+++ Filme zuerst im Kino: Premiere kassiert einstweilige Verfügung für Werbe-Spot

+++ Bundesrat berät über Vorratsdatenspeicherung

+++ LG Kiel: Provider haftet nicht für rechtswidrige Webseiten

+++ BVerwG: Eine Akte ist auch ein Datenträger

+++ EU-Parlament verabschiedet neue Fernsehrichtlinie
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Quellenschutz
Journalisten dürfen nicht durch Beugehaft zur Preisgabe ihrer Informanten gezwungen werden. Dies bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag.
Ein niederländischer Journalist hatte zwei Artikel über einen Fall von Waffenhandel in Amsterdam geschrieben. In diesen hatte er die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei angezweifelt und sich dabei auf eine anonyme interne Quelle berufen. Im anschließenden Prozess um die mutmaßlichen Waffenhändler wollte der Journalist seine Quelle jedoch nicht preisgeben.
Weiter bei Telemedicus.

Niggemeier vs. Callactive: Mündliche Verhandlung
Vergangene Woche verhandelte das LG Hamburg über den Streit zwischen Stefan Niggemeier und der Produktionsfirma Callactive. In Niggemeiers Blog hatte ein Nutzer einen Kommentar hinterlassen, in dem er das Unternehmen beleidigte. Zwar löschte Niggemeier den Kommentar umgehend, dennoch wurde er von Callactive abgemahnt. Zu Recht, wie das LG Hamburg wohl entscheiden wird. Denn bei einem solch „heißen Eisen“ hätte Niggemeier die Kommentare vorab kontrollieren müssen.
Das Augsblog kennt die Details.

OLG Köln entscheidet zu Gunsten von spickmich.de
Das OLG Köln hat vergangene Woche sein Berufungsurteil über das Lehrerbewertungs-Portal spickmich.de verkündet. Wie bereits die Pressemeldung des Gerichts erahnen ließ, entschieden die Kölner Richter zu Gunsten der Betreiber: Die Bewertung von Lehrern im Internet ist demnach zulässig.
Die Details und das Urteil im Volltext bei Telemedicus.

Filme zuerst im Kino: Premiere kassiert einstweilige Verfügung für Werbe-Spot
Premiere hat für seinen aktuellen Werbe-Spot eine einstweilige Verfügung kassiert. Der Grund: Der Pay-TV-Sender wirbt in dem Spot damit, dass Kunden bei Premiere „exklusive Inhalte als Erste“ sehen könnten. Irreführend, fand der Interessenverband des Videohandels IVD. Denn noch vor den Premiere-Kunden bekommen Kino-Besucher neue Filme zu sehen.
Weiter bei DWDL.

Bundesrat berät über Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesrat hat sich diese Woche mit der Vorratsdatenspeicherung und einer Novelle der TK-Überwachung beschäftigt. Am 9. November hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Dieses bedarf zwar nicht der Zustimmung, allerdings könnte die Länderkammer die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verlangen. Auf der Tagesordnung steht die Abstimmung über einen Entschließungsantrag des Rechtsausschusses.
Mehr zu den Forderungen des Bundesrates bei Telemedicus.

LG Kiel: Provider haftet nicht für rechtswidrige Webseiten
Ein Internet-Provider haftet nicht für rechtswidrige Webseiten, die über einen von ihm zur Verfügung gestellten Internet-Anschluss abgerufen werden können. So urteilte das LG Kiel. Die Begründung: Dem Provider sei es weder rechtlich noch tatsächlich möglich, die Rechtsverletzung zu verhindern. Denn einen unmittelbaren Zugriff auf den Server habe der Provider nicht. Ergo: Eine Mitstörerhaftung liege nicht vor.
Das Urteil bei Dr. Bahr.

BVerwG: Eine Akte ist auch ein Datenträger
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage eines Journalisten stattgegeben, der vom BND Auskunft über seine dort gesammelten persönlichen Daten verlangte. Der BND gab ihm nur Auskunft über die elektronisch gespeicherten Daten, nicht aber über jene, die sich in nicht elektronischer Form in den Akten befanden. Zu Unrecht, befand das BVerwG.
Die Hintergründe bei Telemedicus.

EU-Parlament verabschiedet neue Fernsehrichtlinie
Das Europäische Parlament hat letzte Woche die Novellierung der Fernsehrichtlinie beschlossen. Die Mitgliedsstaaten werden voraussichtlich bis 2009 Zeit haben, die Richtlinie umzusetzen. Die wichtigsten Neuerungen sind Regelungen für Video-on-Demand und IPTV, sowie für Werbezeiten und Product-Placement.
Die Neuerungen im Detail beim Institut für Urheber- und Medienrecht.

, Telemedicus v. 02.12.2007, https://tlmd.in/a/549

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