Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Niggemeier, iPhone, Wikipedia

+++ LG Hamburg: Urteil gegen Niggemeier

+++ Sieg von T-Mobile beim iPhone-Vertrieb

+++ BGH: keine Geräteabgabe für Drucker

+++ Product-Placement: Nicht in Deutschland?

+++ Kein „Geschenk-Patent“ für Amazon

+++ Google: Forschungsreport fordert die Zerschlagung

+++ Strafanzeige: Nazi-Propaganda bei Wikipedia
LG Hamburg: Urteil gegen Niggemeier
Das LG Hamburg hat die einstweilige Verfügung gegen Stefan Niggemeier bestätigt. Es hat damit der Klägerin, der Produktionsfirma Callactive, Recht gegeben. Diese sah sich durch den Eintrag eines Nutzers im Blog des Beklagten beleidigt. Effektiv bedeutet das für Niggemeier, dass er eine Vorabkontrolle und manuelle Freischaltung aller Leserkommentare bei „brisanten“ Themen vornehmen muss. Die Urteilsbegründung liegt jedoch noch nicht vor. Dennoch hat Niggemeier schon jetzt angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Zur Diskussion bei Telemedicus.

Sieg von T-Mobile beim iPhone-Vertrieb
Das LG Hamburg hat die einstweilige Verfügung gegen T-Mobile aufgehoben. Das Unternehmen darf das iPhone nun doch exklusiv vertreiben. Entgegen der Auffassung von Vodafone sah das Gericht darin keinen Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht. Ohne Vertragsbindung kann das begehrte Apple-Handy nun nur noch in Frankreich erworben werden.
Zum Artikel bei Welt Online.

BGH: keine Geräteabgabe für Drucker
Für Drucker ist keine Geräteabgabe fällig. Das hat der BGH nun entschieden. Der Druckerhersteller Hewlett-Packard hatte Revision gegen die Urteile der Vorinstanzen eingelegt. Diese hatten der VG Wort Recht gegeben und eine Vergütungspflicht bejaht. Der BGH lehnt diese ab, weil Drucker anders als Kopiergeräte nicht selbständig zur Vervielfältigung genutzt werden können. Dies sei nur in Kombination mit anderen Geräten wie Scanner oder einem PC möglich. Nicht entschieden ist die Frage, ob das Urteil auch für die Pauschalvergütung nach der Urheberrechtsnovelle gilt.
Mehr zum Urteil bei Urheberrecht.org.

Product-Placement: Nicht in Deutschland?
Obwohl die Fernsehrichtlinie es zulässt, wird es wohl in Deutschland vorerst nicht zu einem Einsatz von Produktplatzierungen kommen. Nach ersten Aussagen wollen die Bundesländer an ihrem Verbot festhalten. Die Richtlinie erlaubt diese Art der Werbung unter bestimmten Bedingungen in Kinofilmen, Filmen und Serien aber auch in Sport- und Unterhaltungssendungen. Sie muss in Deutschland noch durch eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages umgesetzt werden.
Dazu mehr bei Urheberrecht.org.

Kein „Geschenk-Patent“ für Amazon
Das Europäische Patentamt hat das sog. „Geschenk-Patent“ für Amazon widerrufen. Das Verfahren zur Einlösung von Geschenkgutscheinen erfülle nicht das Erfordernis des „innovativen Schrittes“. Gegen die Erteilung dieses Softwarepatents hatte u.a. die Gesellschaft für Informatik Einspruch erhoben. Die Beschwerdekammer hat jedoch betont, die Entscheidung habe keine generelle Bedeutung für computerimplementierte Erfindungen.
Mehr dazu bei Heise.

Google: Forschungsreport fordert die Zerschlagung
Eine Untersuchung der TU Graz kommt zu dem Schluss, dass das Unternehmen Google zerschlagen werden müsste. Der Bericht bezeichnet das Imperium als „Bedrohung der Menschheit“. Zu groß sei die Macht über den Zugang zu Informationen. Auch der Umgang mit den persönlichen Daten der Nutzer sowie der umstrittene Zusatzdienst Googel Earth werden kritisiert. Auf EU-Ebene solle nun der Einfluss des Marktführers bei Internetsuchmaschinen gebrochen werden. Dies könne dadurch geschehen, das Alternativ-Projekte finanziell unterstützt werden.
Zur Meldung im GoogleWatchBlog.

Strafanzeige: Nazi-Propaganda bei Wikipedia
Die stellvertretende Parteivorsitzende der Linken Katina Schubert hat Strafanzeige „gegen Wikipedia“ erstattet. Der Grund: Auf dem Online-Lexikon würde mit verfassungsfeindlichen Symbolen zu sorglos umgegangen. Aus rechtlicher Sicht ist dieser Schritt aus mehreren Gründen fragwürdig. Wohl auch deshalb hat Schubert die Strafanzeige mittlerweile auch zurückgezogen. Eine Strafanzeige sei wohl doch „der falsche Weg“. Ihr ginge es vielmehr darum, eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Problem zu entfachen.
Welt online zur Strafanzeige gegen Wikipedia.
Pressemeldung zum Rückzug der Strafanzeige.

, Telemedicus v. 10.12.2007, https://tlmd.in/a/563

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory