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Wochenrückblick: Neues TKG, Vorratsdatenspeicherung, Kino.to

+++ Neues TKG in Kraft getreten

+++ Kommission legt ACTA dem EuGH vor

+++ Bundestag verschiedet StPO- und StGB-Änderungen zum Schutz von Journalisten

+++ Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst „vom Tisch”

+++ Sat.1-Lizenzwechsel führt zu Verstimmungen bei Medienanstalten

+++ Kino.to: Gründer und Chef vor Gericht

+++ Tagesschau-App: Prozess geht weiter

+++ EU-Kommission will Konsultation zu Connected TV durchführen

+++ „Wir sind die Urheber” führt zu Diskussionen
Neues TKG in Kraft getreten
Das neue Telekommunikationsgesetz wurde vergangenen Donnerstag im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am Freitag in Kraft getreten. Damit endet für Deutschland vorläufig der Reformprozess, der mit dem TK-Richtlinienpaket der EU seinen Anfang genommen hatte. Das neue TKG bringt umfangreiche Neuerungen z.B. beim Verbraucherschutz, in der Marktregulierung, bei der Frequenzvergabe und bei der Netzneutralität. Der neue § 41a TKG sieht insofern eine Ermächtigung für die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur vor, die Netzneutralität zu konkretisieren.
Das TKG in der neuen Version bei Dejure.

Kommission legt ACTA dem EuGH vor
Die EU-Kommission hat das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser soll nun darüber entscheiden, ob das Abkommen mit dem Europäischen Primärrecht vereinbar ist. Die Vorlage der Kommission wird von den ACTA-Gegnern als „Zeitspiel” kritisiert: Besser solle das EU-Parlament sofort über ACTA abstimmen – und es ablehnen.
Telemedicus beantwortet die wichtigsten Fragen.

Bundestag verschiedet StPO- und StGB-Änderungen zum Schutz von Journalisten
Der Bundestag hat ein Änderungsgesetz verabschiedet, das Journalisten in Strafverfahren besser schützen soll. Das Gesetz soll Journalisten schützen, die von Informanten mit geheimen Informationen versorgt worden sind: Diese wurden bislang teils wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) verfolgt. Diese Strafbarkeit ist nun explizit ausgeschlossen. Außerdem sieht die Reform eine Ausnahme vom Beschlagnahmungsverbot in Redaktionsräumen vor: Nunmehr ist ein dringender Tatverdacht notwendig, um ausnahmsweise auch in Redaktionsräumen zu durchsuchen. Das Gesetz wurde vom Bundesrat bereits gebilligt und wird nun zügig in Kraft treten.
Der Referentenentwurf des Gesetzes.
Mehr Infos bei Juris.

Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst „vom Tisch”
Die Vorratsdatenspeicherung wird in Deutschland bis zum Ende der Legislaturperiode Ende 2013 wohl nicht mehr kommen – das mutmaßen zumindest Experten. Grund: Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium blockieren sich gegenseitig, und auch die EU-Kommission macht wenig Druck: Sie hat angekündigt, das laufende Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH zwar voranzutreiben, aber vorerst keine Strafzahlungen zu verlangen. Erst ab einem abschließenden Urteil des EuGH müsste die Bundesrepublik Strafzahlungen befürchten. Sie kann daher zunächst abwarten, wie der EuGH entscheidet. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist vor dem EuGH selbst in der Kritik: Gegen sie läuft eine Richtervorlage aus Irland, die die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Richtlinie anzweifelt. Der Ausgang dieses Streits ist also offen.
Bericht von Heribert Prantl bei der SZ.
Themenseite Vorratsdatenspeicherung bei Telemedicus.

Sat.1-Lizenzwechsel führt zu Verstimmungen bei Medienanstalten
Der Fernsehsender Sat.1 will die lizenzgebende Landesmedienanstalt wechseln und sorgt dadurch für Streitigkeiten unter den Landesmedienanstalten. Der Wechsel von Sat.1 erfolgt nach Auseinandersetzungen über die Vergabe sog. Drittsendezeiten bei dem Sender: Die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK hatte diese an die Produktionsfirmen „dctp” und „News & Pictures” vergeben und dadurch bei Konkurrenten und auch bei Sat.1 für Unmut gesorgt. Sat.1 will durch seinen Wechsel nun erreichen, dass diese Vergabe hinfällig wird: Entscheiden soll die neue Landesmedienanstalt HSH. Ob der Wechsel schon 2013 möglich ist, und ob die Entscheidung der LMK noch reversibel ist, ist aber offen: Über den frühzeitigen Wechsel entscheidet die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) am 22. März; gegen die Drittsendezeiten-Vergabe will Sat.1 klagen.
Bericht bei Digitalfernsehen.de.
Pressemitteilung der LMK.

Kino.to: Gründer und Chef vor Gericht
Der Prozess gegen den Kino.to-Gründer Dirk B. vor dem Landgericht Leipzig hat begonnen. Dem Chef der meistgenutzten illegalen Streaming-Seite in Deutschland drohen bis zu 15 Jahren Haft. Der erste Prozesstag ergab, dass Dirk B. mit Kino.to Einnahmen von 6,5 Millionen Euro erwirtschaftet haben soll – ein Großteil davon ist bisher nicht aufgefunden. Wie der Prozess weiter abläuft, ist noch unklar. Die Verteidigung hat einen strafprozessualen Deal vorgeschlagen, aber auch ein längerer Prozessverlauf wäre möglich.
Bericht bei der taz.

Tagesschau-App: Prozess geht weiter
Der Rechtsstreit um die „Tagesschau-App” geht weiter. Geklagt gegen die Mobiltelefon-Anwendung hatten einige Zeitungssverlage. Argument: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstießen gegen ihre Aufgabenbegrenzung im RStV. Ein entsprechender Einigungsversuch war am Widerstand der ARD-Rundfunkanstalten gescheitert. Die Verleger wollen den Prozess nun fortsetzen.
Bericht bei den IUM News.
Zum Hintergrund der Klage bei Telemedicus.

EU-Kommission will Konsultation zu Connected TV durchführen
„Connected TV”: Das Zusammenwachsen von Fernsehen und Internet im selben Endgerät treibt die Regulierer um. Die EU-Kommission hat nun angekündigt, zu diesem Thema aktiv zu werden: „Um zu gewährleisten, dass die europäischen Bürger die Vorzüge dieser neuen Dienste voll ausschöpfen können, einen hochwertigen Zugang zu audiovisuellen Werken über vernetzte Geräte erhalten und gleichzeitig angemessen geschützt sind, wird die Kommission bis Ende 2012 eine öffentliche Konsultation einleiten.” Am Ende der Konsultation könnte eventuell eine Revision der AVMD-Richtlinie stehen.
Pressemitteilung der EU-Kommission zur Evaluation der AVMD-Richtlinie.

„Wir sind die Urheber” führt zu Diskussionen
„Wir sind die Urheber”, meinten mehr als 100 prominente Schriftsteller in einem Artikel der Zeit – und kassierten überwiegend negatives Feedback. „Erschreckend” nennt z.B. Thomas Stadler in seinem Blog, „dass sich intelligente Menschen wie Elke Heidenreich, Roger Willemsen, Martin Walser oder Charlotte Roche – um nur einige der Erstunterzeichner zu nennen – in einer derart plumpen und ideologisierten Art und Weise in die Urheberrechtsdebatte einmischen.” Zu einem Gegenaufruf kam es unter der Überschrift „Wir sind die Bürger”. Dort haben bisher 4.400 Bürger unterzeichnet. Aber auch „Wir sind die Urheber” fand im Netz etwa 2.000 Unterstützer.
Der Aufruf „Wir sind die Urheber” im Netz.
Der Aufruf „Wir sind die Bürger” im Netz.

, Telemedicus v. 13.05.2012, https://tlmd.in/a/2283

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