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Wochenrückblick: Neues Grundrecht, Microsoft, MeinVZ

+++ Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung

+++ Zwangsgeld gegen Microsoft verhängt

+++ Europaradio geht auf Sendung

+++ ICANN und Network Solutions wegen Betruges angeklagt

+++ StudiVZ startet MeinVZ

+++ Bundesnetzagentur geht gegen „Gewinnspiel-Anrufe“ vor

+++ Sicheres Surfen für Kinder

+++ Sammelbeschwerde von 34.443 Bürgern erreicht Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch sein Urteil zur umstrittenen „Online-Durchsuchung“ verkündet: Das geprüfte Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches unter anderem eine Regelung zur Online-Durchsuchung vorsieht, erklärte es für verfassungswidrig und nichtig. Unter engen Voraussetzungen sei die heimliche Durchsuchung von Computern allerdings zulässig. Gleichzeitig entwarf das Karlsruher Gericht ein neues Grundrecht: das sog. „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, in aller Munde als das „IT-Grundrecht“. Das Urteil sorgte weithin für Zustimmung: Kritiker wie Befürworter der Online-Durchsuchung sehen sich in ihren Ansichten bestärkt. Die Bundesegierung plant nun, nach Maßgabe der strengen Anforderungen, die Online-Durchsuchung ins BKA-Gesetz aufzunehmen.
Zu dem Urteil und einer Übersicht über das neue „IT-Grundrecht“.

Zwangsgeld gegen Microsoft verhängt
Die Europäische Kommission hat ein Zwangsgeld in Höhe von 899 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt. Grund für die Rekordstrafe: Microsoft hat bis zum 22. Oktober 2007 bestimmte Auflagen nicht erfüllt. Diese hatte die Kommission in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 festgesetzt. Wegen der marktbeherrschenden Stellung Microsofts war dem Unternehmen aufgetragen worden bestimmte Schnittstelleninformationen bekannt zu geben. Andere Hersteller benötigen diese zur Vernetzung ihrer Produkte mit jenen Microsofts. Microsoft hatte die geforderten Informationen bereit gestellt – aber nur zu nach Ansicht der Kommission unangemessenen Preisen. Microsoft ist damit das von Brüssel bisher am schwersten sanktionierte Unternehmen: Insgesamt summieren sich die Geldbußen für Microsoft auf ca. 1,7 Milliarden Euro.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission und zu einer Zusammenfassung der bisherigen Vorgänge bei der FTD.

Europaradio geht auf Sendung
EURANET, ein neues europäisches Medienprojekt, wurde vergangene Woche in Brüssel vorgestellt. Das Rundfunknetzwerk, besteht aus 16 Rundfunkanstalten aus 13 Ländern und wird ab April europäisches Radio veranstalten. Täglich wird es auf den bestehenden Frequenzen der teilnehmenden Sender 30-60 Minuten Programm des Verbunds zu hören geben. Ausgestrahlt werden die Sendungen aus und über ganz Europa in allen Ländern zeitgleich und überwiegend in den jeweiligen Landessprachen. Ab Juli soll das Europa-Radio auch im Internet verfügbar sein. Ziel ist, nach und nach alle EU-Mitgliedsstaaten in das Projekt zu integrieren. Als deutscher Radiosender nimmt die Deutsche Welle teil.
Die Pressemitteilungen der Europäischen Kommission und der Deutschen Welle.

ICANN und Network Solutions wegen Betruges angeklagt
Gegen die Domain-Verwaltungsstelle ICANN und den Domain-Anbieter Network-Solutions (NSI) wurde Anklage wegen Betruges vor einem kalifornischen Bundesgericht erhoben. NSI wird vorgeworfen, Domain-Anfragen auszunutzen, indem es die begehrten Adressen selbst registriere. Nach einer solchen Registrierung können andere Anbieter die Domain nicht mehr vergeben. Um die Domain auf jeden Fall zu erhalten mussten die Interessenten sie also bei NSI kaufen – zu einem überhöhten Preis. Die ICANN soll dieses Verfahren begünstigt haben, indem sie es ermöglicht, Domains für nur wenige Tage kostenlos zu registrieren. „Stellen Sie sich vor, sie fragten einen Autohändler, ob er ein schwarzes Kabrio im Angebot habe, und Sie wären dann gezwungen, das Auto bei ihm zu kaufen. Jedes Mal, wenn jemand Network Solution nach einem Domain-Namen fragt, schafft das Unternehmen ein Monopol für sich selbst und zwingt den Kunden seinen Preis auf“, so der klagende Anwalt.
Weitere Informationen bei Heise.

StudiVZ startet MeinVZ
Nun ist es da, das „VZ“ für diejenigen, die sich nicht zu Schülern und Studierenden zählen und trotzdem die Lust am „gruscheln“ verspüren: Neben StudiVZ und SchülerVZ gibt es nun das „MeinVZ“. Es sieht aus wie die bekannten „VZ“s, funktioniert entsprechend ähnlich und ist mit den Jugend-Verzeichnissen verknüpft. Einige andere Kategorien kann der MeinVZler ausfüllen, statt der Hochschule gibt er seine Region an, statt Studium „Karriere“ und „Früher“. Auf zielgerichtete Werbung wird vorerst verzichtet. Der MeinVZler soll sich auch einfacher in die Privatssphäre begeben können als seine jüngeren Geschwister.
Mehr bei Zoomer.

Bundesnetzagentur geht gegen „Gewinnspiel-Anrufe“ vor
Wer kennt sie nicht, diese lästigen Telefonanrufe, in denen behauptet wird, man sei der glückliche Gewinner eines großen Preises? Um die genaue Höhe des (angeblichen) Preises herauszufinden, muss man in manchen Fällen eine Telefontaste drücken – über die man auf einer kostenpflichtigen 0900er-Nummer landet. Eine solche Praxis hat die Bundesnetzagentur nun in einem Fall beanstandet: Dem betroffene Unternehmen wurde die 0900er-Rufnummer abgeschaltet, ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen und für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.
Mehr auf der Pressemitteilung der BNetzA.

Sicheres Surfen für Kinder
Die Europäische Kommission möchte mit dem Projekt „Mehr Sicherheit im Internet“ zur Bekämpfung von illegalen Inhalten und schädlichem Verhalten wie Schikanieren und die Kontaktaufnahme zu Missbrauchs­zwecken beitragen. Damit soll das Surfen vor allem für Kinder sicherer werden. Im Rahmen des Programms sollen nationale Anlaufstellen für die Meldung auffälliger Seiten gegründet und Initiativen zur Selbstregulierung gefördert werden. Geplant sind außerdem Beratungsstellen und Aktionen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Das Programm ist für den Zeitraum 2009 – 2013 mit einem Budget von 55 Millionen Euro ausgestattet und baut auf einem ähnlichen Programm aus dem Jahr 2005 auf.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.

34.443 Klageschriften erreichen Karlsruhe
Die größte Verfassungsbeschwerde der deutschen Geschichte ist in zahlreichen Umzugskartons mit den Vollmachten der 34.443 Beschwerdeführer in Karlsruhe eingetroffen. Die Verfassungsbeschwerde greift die Vorratsdatenspeicherung an. Diese ist seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Am Platz der Grundrechte in Karlsruhe fanden sich während der Abgabe der Beschwerde zahlreiche Kritiker der Vorratsdatenspeicherung ein und machten auf das staatliche Hamstern zu Lasten der Bürger-Freiheit aufmerksam.
Die Mitteilung des AK Vorratsdatenspeicherung.

, Telemedicus v. 02.03.2008, https://tlmd.in/a/679

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