+++ Mobilfunkanbieter fordern geregelten Netzzugang
+++ Bayern sagt Anonymität im Netz den Kampf an
+++ Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zur Digitalisierung
+++ US-Regierung plant landesweites Datenschutzgesetz
+++ EU-Parlament: Gegenwind für LeistungsschutzrechtMobilfunkanbieter fordern geregelten Netzzugang
Mobilfunkanbieter ohne eigene Netzinfrastruktur fordern einen gesetzlich geregelten entgeltlichen Zugang zu den Mobilfunknetzen der Netzbetreiber. In einem Brief an Infrastrukturminister Scheuer (CSU) äußern sie die Befürchtung, im Zuge der bevorstehenden Versteigerung der 5G-Frequenzen außen vor zu bleiben. Die bisherigen Pläne der Bundesnetzagentur (BNetzA), einen Teil der Frequenzen für lokale Betreiber zu reservieren, genügten nicht dem Ziel, Wettbewerb und Innovation zu fördern. Die drei großen Netzbetreiber in Deutschland weisen eine solche Forderung unter Verweis auf den funktionierenden Wettbewerb zurück.
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Bayern sagt Anonymität im Netz den Kampf an
Die bayrische Landesregierung hat am Mittwoch angekündigt, die Zentralstelle gegen Cyberkriminalität (ZCB) in Bamberg personell und strukturell zu verstärken. Neben 13 Staatsanwälten sollen bis zum Jahresende weitere Rechtspfleger, IT-Forensiker und -Experten eingestellt werden. Neben der Bekämpfung von Cyberangriffen rückt die Wirtschafts-Cyberkriminalität vermehrt in den Fokus, insbesondere die Deanonymisierung der Nutzer von Kryptowährungen zur Aufdeckung von Zahlungsströmen. Nach wie vor umstritten ist die Forderung der Ermittler, zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz selbst einschlägiges, computergeneriertes Material einsetzen zu dürfen, um so leichter Zugang zu den in der Szene genutzten Kommunikationsplattformen zu erlangen.
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Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zur Digitalisierung
Das Bundeskabinett hat Anfang August verschiedene Maßnahmen zur Digitalisierung beschlossen, darunter Gesetzesentwürfe über einen 2,4 Milliarden Euro schweren Digital-Fond und Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel. Ziel des Gesetzentwurfs zur Schaffung eines Sondervermögens „Digitale Infrastruktur” ist es den Breitbandausbau und die Digitalisierung in Schulen zu fördern. Das Startvolumen des Fonds soll 2,4 Milliarden Euro betragen. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Online-Handel nimmt Plattformbetreiber stärker in die Pflicht. Diese sollen künftig für den von den Händlern begangenen Umsatzsteuerbetrug der über ihre Plattform abgewickelten Verkäufe haften. Hierdurch gingen dem Staat jedes Jahr Steuereinnahmen im Wert von mehreren hundert Millionen verloren. Die geplanten Maßnahmen trügen ferner dazu bei, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Händlern aus dem In- und Ausland zu schaffen. Aus der Wirtschaft kommt hingegen Kritik. Steuern einzutreiben sei Aufgabe des Staates. Das geplante Gesetz bedeute vor allem bürokratischen Mehraufwand für die Unternehmen, dagegen fehle es der Verwaltung an einem effizienten digitalen System zur Umsetzung.
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US-Regierung plant landesweites Datenschutzgesetz
Die US-Regierung plant die Einführung eines landesweit gültigen Datenschutzgesetzes. Vertreter des Wirtschaftsministeriums haben diesbezüglich offenbar in den vergangenen Monaten bereits Gespräche mit Technologie- und Telekommunikationsunternehmen sowie Industie- und Verbraucherschutzverbänden geführt. Ziel sei es, Unternehmensinteressen und Nutzerrechte in Einklang zu bringen. Damit dürfte die Regierung nicht zuletzt den Bestrebungen einzelner Bundesstaaten entgegenwirken, nach den jüngsten Datenschutzskandalen, eigene, strengere Datenschutzgesetze nach dem Vorbild der europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erlassen. Der Bundesstaat Kalifornien hat genau dies mit dem bereits im Juni beschlossenen California Consumer Privacy Act getan, der 2020 in Kraft treten soll. Insbesondere Wirtschaftsverbände fürchten daher eine Vielzahl von Einzelstaatenlösungen, deren Umsetzung für Unternehmen weitaus kostenintensiver wäre als eine landesweit einheitliche Regelung.
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EU-Parlament: Gegenwind für Leistungsschutzrecht
Der tschechische Vorsitzende des Rechtsausschusses im EU-Parlament Pavel Svoboda hat sich Anfang der Woche gegen ein europäisches Leistungsschutzrecht ausgesprochen und damit gegen den Kompromissvorschlag seines konservativen Fraktionskollegen und deutschen Berichterstatters Axel Voss. Die Einführung eines Leistungsschutzrechts, wie die Erfahrungen aus Deutschland zeigten, benachteilige vor allem kleinere Verlage und sei nicht geeignet, die Qualität und Vielfältigkeit der Presse sicherzustellen. Auch der Einführung von Uploadfiltern hat er eine deutliche Absage erteilt. Gleichwohl sei eine Reform des Urheberrechts unerlässlich, in deren Rahmen auch über die Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber nachgedacht werden müsse.
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