+++ Bundestag beschließt Netzsperren-Gesetz
+++ Bundestag beschließt neues BSI-Gesetz
+++ Bundestag beschließt Novelle des Geschmacksmusterrechtes
+++ Verfassungsbeschwerde gegen Hacker-Paragraph unzulässig
+++ Auch BVerfG erlaubt Kannibalenfilm
+++ BVerfG: Speicherung des „genetischen Fingerabdrucks” ist verfassungswidrig
+++ Bußgeldverfahren gegen Call-in-Shows
+++ StudiVZ gewinnt Prozess gegen Facebook
+++ Ex-SPD-Medienpolitiker Tauss ist in die Piratenpartei eingetreten
+++ KJM hält „Erwachsen auf Probe” für zulässig
Bundestag beschließt Netzsperren-Gesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag das sog. „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” (ZugErschwG) beschlossen. Damit sollen Internet-Provider verpflichtet werden, den Zugang zu kinderpornographischen Webseiten durch technische Maßnahmen zu erschweren. Bereits im Vorfeld wurde das Gesetz vor allem aufgrund von verfassungsrechtlichen Problemen scharf kritisiert. Und auch wegen des außergewöhnlichen Ablaufs des Gesetzgebungsverfahrens wurden nun schon während der Aussprache im Parlament Bedenken laut. Konkrete Ankündigungen für Verfassungsbeschwerden oder Organstreitverfahren sind bislang jedoch noch nicht bekannt.
Die Meldung bei Telemedicus.
Der Hintergrund zu den Bedenken beim Gesetzgebungsverfahren.
Bundestag beschließt neues BSI-Gesetz
Ebenfalls am Donnerstag hat der Bundestag das überarbeitete „Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik” (BSIG) beschlossen. Damit sollen dem Bundesamt mehr Kompetenzen übertragen werden, um insbesondere Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Bundes abzuwehren. Unter anderem dürfen zu diesem Zweck Daten von Bürgern bei der Nutzung von Verwaltungseinrichtungen aufgezeichnet werden, darunter zum Beispiel auch die IP-Adressen.
Ausführlich bei Heise online.
Bundestag beschließt Novelle des Geschmacksmusterrechtes
Der Bundestag hat außerdem vergangene Woche eine Novellierung des Geschmacksmusterrechtes beschlossen. Dabei wurden hauptsächlich internationale Abkommen in deutsches Recht umgesetzt. Der internationale Schutz von Geschmacksmustern soll damit verbessert werden. Des Weiteren wird das Verfahren für internationale Registrierungen beim Deutschen Patent- und Markenamt durch die Gesetzesnovelle modernisiert.
Die Hintergründe beim Bundesjustizministerium.
Verfassungsbeschwerde gegen Hacker-Paragraph unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen den sog. Hacker-Paragraphen § 202c StGB nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer hatten beruflich mit Sicherheitssoftware zu tun, die ihrer Ansicht nach unter die Strafvorschrift fällt und sahen sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt. Das Gericht entschied jedoch, dass bei verfassungskonformer Auslegung der Strafvorschrift nur solche Software erfasst sei, die mit der Absicht entwickelt wurde, sie zum Ausspähen oder Abfangen von Daten einzusetzen. Dies sie bei branchenüblicher Sicherheitssoftware jedoch nicht der Fall. Außerdem müsse die Software mit dem Vorsatz, eine Straftat vorzubereiten, verwendet werden, was bei beruflicher Nutzung ebenfalls nicht gegeben sei.
Zur Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes.
Auch BVerfG erlaubt Kannibalenfilm
Das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Film über den „Kannibalen von Rotenburg” in die Kinos kommen darf. Der Entscheidung lag ein Antrag des wahren Kannibalen zugrunde, der als historisches Vorbild für den Film gedient hat. Der inzwischen wegen Mordes verurteilte Straftäter wollte so die Veröffentlichung des Films verhindern, nachdem er bereits vor dem BGH mit seinem Anliegen gescheitert war. Das BVerfG entschied jedoch ebenfalls zu Gunsten der Produzenten: Der Antragssteller selbst habe persönliche und intime Informationen über sich der Öffentlichkeit preisgegeben. Deshalb seien die im Film dargestellten Details aus seinem Intimleben „ohnehin bereits bekannt und auch noch aktuell bewusst”.
Die Details bei Telemedicus.
BVerfG: Speicherung des „genetischen Fingerabdrucks” ist verfassungswidrig
Die Speicherung des „genetischen Fingerabdrucks” darf nur bei angemessener Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angeordnet werden. Das bestätigte vergangene Woche das Bundesverfassungsgericht im Rahmen zweier Verfassungsbeschwerden. Gegenstand waren Gerichtsbeschlüsse, die die Speicherung des „genetischen Fingerabdrucks” von Straftätern auf der Grundlage von § 81g Abs. 1 StPO angeordnet hatten. Dabei wurde das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen jedoch nicht ausreichend einzelfallbezogen dargelegt, so das BVerfG. Die Anwendung des § 81g StPO sei deshalb in diesen Fällen verfassungswidrig gewesen.
Zur Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes.
Bußgeldverfahren gegen Call-in-Shows
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat Bußgeldverfahren gegen mehrere Veranstalter von „Call-in-Shows” eingeleitet. Bei Stichproben habe die Kommission Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten festgestellt. Die Veranstalter haben nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Danach wird die Kommission entscheiden, ob im Einzelfall tatsächlich Bußgelder verhängt werden. Seit Einführung der Gewinnspielsatzung ist dies der erste Fall, in dem die Aufsichtsbehörden großflächig gegen Call-in-Sendungen vorgehen.
Die Hintergründe bei Telemedicus.
StudiVZ gewinnt Prozess gegen Facebook
Das Studentennetzwerk StudiVZ konnte sich vor dem LG Köln gegen den amerikanischen Konkurrenten Facebook durchsetzen. Facebook hatte geklagt, weil StudiVZ ein rechtswidriges Plagiat der amerikanischen Plattform sei. Das LG Köln entschied jedoch, dass es keine Hinweise auf eine konkrete Übernahme urheberrechtlich geschützter Werke gebe. Eine wettbewerbsrechtliche Herkunftstäuschung sei auch ausgeschlossen, da beim Start von StudiVZ in Deutschland Facebook hierzulande noch weitestgehend unbekannt war.
Telemedicus ausführlich zu der Entscheidung.
Das Urteil im Volltext.
Ex-SPD-Medienpolitiker Tauss ist in die Piratenpartei eingetreten
Der ehemalige medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jörg Tauss hat seine alte Partei nach 38 Jahren verlassen und ist in die Piratenpartei eingetreten. Als Grund für den Wechsel gibt Tauss eine „schlimme Fehlentwicklung” in der Innen-, Rechts- und Internetpolitik der SPD an. Tauss war vor einigen Monaten wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornographie in die Schlagzeilen geraten. Er hatte dies mit seiner parlamentarischen Arbeit begründet, bei der er sich auch intensiv mit der Kinderpornographie-Szene beschäftigt habe. Die Piratenpartei hat mit Tauss nun erstmalig einen Vertreter im Deutschen Bundestag.
Zur Pressemeldung von MdB Jörg Tauss.
Zur Pressemitteilung der Piratenpartei.
KJM hält „Erwachsen auf Probe” für zulässig
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hält die umstrittene Doku-Soap „Erwachsen auf Probe” des Senders RTL für rechtlich zulässig. Auch wenn die Sendung „weder pädagogisch wertvoll noch pädagogisch begründet” sei, läge kein Verstoß gegen die Menschenwürde vor. Die Sendung war bereits vor ihrer Ausstrahlung in die Kritik geraten, weil dort Jugendlichen Kleinkinder „auf Probe” überlassen werden. Für ein Einschreiten sah die KJM jedoch keine Veranlassung.
Die Meldung bei „Digitalfernsehen”.