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Wochenrückblick: Netzsperren, Open Access, StudiVZ

+++ Verzögerung bei Netzsperren: Chaos mit Europarecht

+++ LG Bamberg: Keine Auskunftspflicht für Anonymisierungsdienste

+++ Hessischer Fußballverband geht gegen Videos bei Youtube vor

+++ Wissenschaftlicher Dienst hält Kritik an Open Access für „kaum nachvollziehbar”

+++ VG Berlin: Kinobetreiber müssen weiterhin Filmabgaben zahlen

+++ StudiVZ will Datenschutz bei Social Networks verbessern

+++ Interview mit von der Leyen: „Kampf gegen Schmutz im Internet”

+++ Buy-out-Klauseln: DJV erwirkt einstweilige Verfügung gegen „Nordkurier”

Verzögerung bei Netzsperren: Chaos mit Europarecht
Das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” konnte nicht wie geplant am 1. August in Kraft treten. Hintergrund ist die Transparenzrichtlinie der EU: Wie Prof. Thomas Hoeren schon vor einigen Monaten kritisiert hat, scheint es die Bundesregierung versäumt zu haben, das Informationsverfahren dieser Richtlinie durchzuführen und das Gesetzesvorhaben der EU zu melden. Zwar soll das Gesetz mittlerweile in Brüssel vorliegen, vor dem 1. November wird es wohl dennoch nicht in Kraft treten können.
Prof. Hoeren erklärt die Details bei der FAZ.

LG Bamberg: Keine Auskunftspflicht für Anonymisierungsdienste
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das LG Bamberg Mitte Juli einen Beschluss des AG Bamberg aufgehoben, nach dem der Anbieter eines Anonymisierungsdienstes verpflichtet gewesen wäre, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherte IP-Adressen an die Ermittlungsbehörden herauszugeben. Im konkreten Fall war ein Anonymisierungsdienst für einen Computerbetrug in kleinem Ausmaß genutzt worden. Diese reiche nicht aus, um auf Grundlage von § 100g StPO die IP-Adresse des Internetnutzers von dem Anonymisierungsdienst heraus zu verlangen, so das Landgericht.
Die Pressemeldung bei Teclegal.

Hessischer Fußballverband geht gegen Videos bei Youtube vor
Nach dem Fall „Hartplatzhelden” bahnt sich ein erneuter Streit um Videos von Amateurfußballspielen im Internet an. Nach Informationen von Heise online geht der Hessische Fußballverband (HFV) derzeit gegen Videoaufnahmen bei Youtube vor. Die Film- und Vermarktungsrechte aller Ligen in Hessen lägen allein bei dem Hessischen Fußballverband, so die Begründung. Für eine Veröffentlichung von eigenen Videoaufnahmen sei deshalb die Erlaubnis des Verbands erforderlich. Mit ähnlicher Begründung war bereits der Württembergische Fußballverband gegen das Video-Portal „Hartplatzhelden” erfolgreich gerichtlich vorgegangen.
Die Hintergründe bei Heise.

Wissenschaftlicher Dienst hält Kritik an Open Access für „kaum nachvollziehbar”
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich in einem 19-seitgen Gutachten vom 22.07.2009 mit dem sog. Heidelberger Appell und der Kritik an dem Modell des Open-Access befasst und erachtet die geübte Kritik für kaum nachvollziehbar. Demnach träfen die Vorwürfe vorwiegend auf traditionelle Vertriebswege zu – die Vorteile von digitalen Vertriebswegen würden hingegen bei der aktuellen Diskussion weitestgehend ausgeblendet.
Hintergründe bei RA Thomas Stadler.
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes als PDF.

VG Berlin: Kinobetreiber müssen weiterhin Filmabgaben zahlen
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin müssen Kinobetreiber derzeit weiterhin Abgaben zur Förderung des deutschen Films bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar das Filmförderungsgesetz (FFG) dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. In den unterschiedlichen Verfahren zur Erhebung der Abgaben für Fernsehveranstalter sah das BVerwG eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Dennoch müssen Kinobetreiber zunächst weiter zahlen, entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin: Da eine eventuelle Rückzahlung gesichert sei, überwiege das öffentliche Interesse an der Erhebung der Abgaben.
Ausführlich bei „Digital Fernsehen”.

StudiVZ will Datenschutz bei Social Networks verbessern
Das Studenten-Netzwerk StudiVZ hat vergangene Woche eine breit angelegte Datenschutz-Offensive gestartet. Neben ausführlichen Informationen für die Nutzer gehört dazu auch ein „Manifest”, in dem StudiVZ gemeinsame Standards für den Datenschutz bei Social Networks fordert. Demnach sollen sich Nutzer darauf verlassen können, bei allen sozialen Netzwerken gleich behandelt zu werden. Gleichzeitig sollen Kinder und Jugendliche „in ihrer Sprache” über Gefahren und Risiken beim Datenaustausch im Internet aufgeklärt werden. StudiVZ hatte in der Vergangenheit selbst immer wieder mit Datenschutzproblemen zu kämpfen. Noch im vergangenen Jahr hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen StudiVZ wegen fehlerhafter AGB und Datenschutzbestimmungen abgemahnt.
Die Details bei Heise online.

Interview mit von der Leyen: „Kampf gegen Schmutz im Internet”
Im Interview mit dem Hamburger Abendblatt hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen angekündigt, nach Netzsperren gegen Kinderpornographie auch den Kampf gegen andere rechtswidrige Inhalte im Internet verschärfen zu wollen. Das Internet drohe zu einem „rechtsfreien Chaosraum” zu werden, wenn sich die Gesellschaft keiner Debatte über die richtigen Schritte für den Schutz individueller Freiheiten stelle.
Das Interview beim Hamburger Abendblatt.

Buy-out-Klauseln: DJV erwirkt einstweilige Verfügung gegen „Nordkurier”
Das Landgericht Rostock hat vergangene Woche auf Antrag des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) eine einstweilige Verfügung gegen die Verlagsgesellschaft des „Nordkurier” erlassen. Dem Verlag wird damit unter anderem verboten, in seinen Verträgen mit freien Journalisten eine Klausel zu verwenden, in der sich die Mitarbeiter verpflichten, auf eine Ausübung ihres Urheberpersönlichkeitsrechtes zu verzichten. Dies verstoße gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechtes und sei deshalb unzulässig.
Die Hintergründe bei Stefan Niggemeier.

, Telemedicus v. 02.08.2009, https://tlmd.in/a/1427

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