+++ Nichts als Ärger mit HADOPI: Verfassungsrat erklärt Gesetz für verfassungswidrig
+++ Bundesrat kritisiert Gesetzesentwurf zu Netzsperren
+++ Schnelles Internet auch auf dem Land: Bundesrat stimmt neuer Frequenzordnung zu
+++ Günstigere Auslandstelefonate: Neue EU-Roamingverordnung ab 1. Juli
+++ OLG Frankfurt: Kein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch aus Vorratsdaten
+++ LG Berlin: Keine zusätzliche Vergütung für Drehbuchautor vom „Bullen von Tölz”
+++ Neues Mediengesetz in NRW erlaubt umfassende Kooperation von Verlagen und Rundfunk
+++ LG Frankfurt zur Reichweite des Bibliothekenprivilegs
+++ Scoring-Gesetz rückt näher
Nichts als Ärger mit HADOPI: Verfassungsrat erklärt Gesetz für verfassungswidrig
Nichts als Ärger hat die französische Regierung mit ihrem „HADOPI”-Gesetz, einem Regelwerk, das häufige Raubkopierer vom Internet aussperrt: Bereits die Entstehung des Gesetzes erforderte zwei Anläufe, bis es von der Assemblée Nationale verabschiedet wurde. Und nun wurde das Gesetz vom französischen Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) für verfassungswidrig erklärt: Das Gesetz verstoße gegen die Menschen- und Bürgerrechte von 1789, insbesondere die Kommunikationsfreiheit. Denn diese erfasse auch die Freiheit des Zugangs zum Internet. Diese Freiheit dürfe nur aufgrund richterlicher Anordnung beschnitten werden. Die Pariser Richter sahen durch eine Beweislastumkehr im Gesetz auch die Unschuldsvermutung verletzt.
Zu der Meldung bei Heise.
Bundesrat kritisiert Gesetzesentwurf zu Netzsperren
Der Bundesrat hat am Freitag zu dem Gesetzesentwurf zu Internetsperren eine Stellungnahme beschlossen. Darin kritisiert er den Entwurf an zentralen Punkten: Die Internetsperren griffen in Grundrechte, insbesondere die Kommunikationsfreiheiten ein. Zudem sei nicht gewährleistet, dass ausschließlich illegale Seiten gesperrt würden. Daher sei eine alleinige Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes nicht ausreichend – vielmehr müsse ein unabhängiges Gremium über die Sperrlisten wachen. Weiterhin vermisst die Länderkammer einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz, damit sich Betroffene gegen zu Unrecht gesperrte Seiten wehren können. Auch eine Entschädigungsmöglichkeit müsse angedacht werden. Die Länder kritisieren auch, dass personenbezogene Daten bei jedem Zugriff auf die geplanten Stopp-Seiten an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden sollen. Diese Klausel sei nicht verhältnismäßig.
Zu der Pressemitteilung des Bundesrates.
Schnelles Internet auch auf dem Land: Bundesrat stimmt neuer Frequenzordnung zu
Der Bundesrat hat der sog. „Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung” zugestimmt. Die Verordnung mit dem sperrigen Namen ermöglicht eine neue Frequenzaufteilung. Bestimmte Frequenzen wurden früher vor allem von Fernsehsendern zur analogen Ausstrahlung ihrer Programme genutzt. Heute erfolgt die Fernsehausstrahlung überwiegend digital, weshalb die Frequenzen für andere Zwecke frei geworden sind („digitale Dividende”). Sie sollen nun zur Nutzung von Breitbandanwendungen, also schnellem Internet genutzt werden. Doch des einen Freud´ ist des anderen Leid: Die betreffenden Frequenzen wurden bislang auch von den Verwendern von Funkmikrofonen genutzt. Sie werden aus ihrer Position verdrängt und benötigen nun andere der ohnehin raren Frequenzen.
Einfach verständlicher Hintergrundbericht beim Manager-Magazin.
Günstigere Auslandstelefonate: Neue EU-Roamingverordnung ab 1. Juli
Der europäische Ministerrat hat eine neue Roamingverordnung beschlossen: Hierdurch werden ab 1. Juli die Handynutzung und das mobile Surfen im Ausland günstiger und verbraucherfreundlicher. So kosten z.B. SMS dann nur noch 11 Cent zzgl. Mehrwertsteuer, das Surfen wird auf 1 € pro MByte gedeckelt und Roaminganrufe müssen nach den ersten 30 Sekunden sekundengenau abgerechnet werden statt pro Minute. Bis Juli 2010 sollen die Preise noch weiter fallen.
Zu der Meldung bei Golem.
OLG Frankfurt: Kein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch aus Vorratsdaten
Das OLG Frankfurt hat entschieden: Rechteinhaber haben keinen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch, wenn bei den Providern nur noch Vorratsdaten (vgl. § 113a TKG), aber keine Verkehrsdaten (vgl. § 96 TKG) mehr vorhanden sind. Ein solcher Auskunftsanspruch ergibt sich aus § 101 Abs. 9 UrhG. Das Gericht stellte aber klar: Der § 101 Abs. 9 UrhG beziehe sich nur auf Verkehrsdaten; Vorratsdaten seien aber keine Verkehrsdaten. Vorratsdaten dürften nur zu bestimmten hoheitlichen Zwecken, nicht aber für die private Rechtsverfolgung genutzt werden. Dies drücke auch der Wille des Gesetzgebers zu § 113 a TKG aus.
Die Meldung beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
LG Berlin: Keine zusätzliche Vergütung für Drehbuchautor vom „Bullen von Tölz”
Die häufige Ausstrahlung einer Fernsehrserie beweist noch kein auffälliges Missverhältnis zwischen der Vergütung des Drehbuchautors und den Erlösen des Fernsehsenders. Ein weitergehender Vergütungsanspruch des Drehbuchautors kann sich daraus noch nicht ergeben. So entschied das Landgericht Berlin. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der klagende Drehbuchautor eine hohe Buy-Out-Vergütung erhalten habe. Diese sei ihm ohne jedes Risiko ausgezahlt worden; ein Misserfolg der Serie hätte sich auch nicht auf seine Vergütung ausgewirkt. Das Gericht stellte auch fest, dass Buy-Out-Verträge in der Filmbranche nicht grundsätzlich unangemessen sind. Es bezweifelte, ob die mit der Serie erzielten Werbeerlöse überhaupt für die Bewertung eines Bestseller-Falls relevant seien.
Pressemitteilung des Beklagten-Rechtsanwalts via IUM.
Neues Mediengesetz in NRW erlaubt umfassende Kooperation von Verlagen und Rundfunk
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat vergangene Woche Änderungen des Landesmediengesetzes beschlossen. Diese sollen nächstes Jahr in Kraft treten. Die Novelle erlaubt Zeitungsverlagen, sich an privaten Fernsehunternehmen zu 100 % zu beteiligen. Bisher war nur eine Beteiligung von 24,9 % zulässig. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt müssen die Verlage, die einen Unternehmensanteil von über 30 % haben, einen Programmbeirat mit neun unabhängigen Mitgliedern oder Sendezeit für Drittanbieter einrichten. Sinn der Neuregelungen ist es, den Bedingungen der Wirtschafts- und Zeitungskrise Rechnung zu tragen.
Zum Artikel beim IUM.
LG Frankfurt zur Reichweite des Bibliothekenprivilegs
Das Landgericht Frankfurt hat im Eilverfahren entschieden: Bibliotheken dürfen digitalisierte Bücher ihren Besuchern zwar zum Lesen zur Verfügung stellen; eine Kopie dürfen die Nutzer jedoch nicht anfertigen. In Frage stand, wie das Gericht § 52 b UrhG bewerten würde. Die Richter stellten fest, dass § 52 b UrhG als Schrankenregelung grundsätzlich eng auszulegen sei. Daher sei die Anfertigung weiterer digitaler Kopien, die über die eine für den elektronischen Leseplatz hinausgeht, durch § 52 b UrhG nicht gedeckt. Sie haben daher entschieden, dass öffentlichen Bibliotheken auf Grundlage von § 52 b UrhG keine Berechtigung zusteht, Digitalisate an elektronischen Leseplätzen auf weitere digitale Speichermedien zu vervielfältigen. Insbesondere ist es ihnen damit untersagt, ihren Nutzern das Angebot zu machen, die Digitalisate auf USB-Sticks zur heimischen Nutzung zu speichern. Kopien in Papierform – also Ausdrucke der Digitalisate – sind nach dem Urteil aus Frankfurt demgegenüber erlaubt.
Ausführlich zu dem Urteil: Telemedicus.
Scoring-Gesetz rückt näher
Der Bundesrat hat dem „Gesetzentwurf zur Regulierung von Auskunfteien” zugestimmt. Damit ist ein weiterer Schritt zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2010 getan. Die Regelungen verlangen u.a. von Unternehmen, die zur Bonitätsprüfung das Scoring verwenden, dass sie die Betroffenen einzelfallbezogen und in allgemein verständlicher Form über die Ergebnisse des Scorings informieren. Scoring soll dadurch transparenter werden.
Zu der Meldung bei Heise.