+++ Keine weiteren rechtlichen Schritte gegen Netzpolitik.org
+++ LG Hamburg: Keine Rechtsverletzung durch Google-Snippets
+++ Bundeskabinett beschließt Bürgerportalgesetz
+++ Sperrung von Kinderpornoseiten noch im Februar
+++ Landesmedienanstalten wollen gegen Call-In-Formate vorgehen
+++ OLG Frankfurt zu Abofallen
+++ Intime Daten von Arbeitssuchenden im Netz
+++ BGH veröffentlicht Termine in den nächsten Monaten
Keine weiteren rechtlichen Schritte gegen Netzpolitik.org
Für große Aufregung in den Medien sorgte in der vergangenen Woche die Abmahnung des Weblogs Netzpolitik.org durch die Deutsche Bahn AG. Grund der Abmahnung war ein Dokument zum Überwachungsskandal bei der Bahn, welches Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl veröffentlicht hatte. Über die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung bzw. der Abmahnung wurde heiß diskutiert. Die Bahn hat mittlerweile eingelenkt: Gegen „diesen Blogger“ werde es „keine weiteren juristischen Schritte“ geben.
Zu der Mitteilung bei Netzpolitik.org.
LG Hamburg: Keine Rechtsverletzung durch Google-Snippets
Das LG Hamburg hat in einem letzte Woche bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass die Kurzzusammenfassungen bei Google („Snippets“) allein keine Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstellen können. Zum Fall: Der Name des Klägers wurde auf einer Internetseite gegen Immobilienbetrug an unbedeutender Stelle genannt. In den „Snippets“, die bei der Google-Suche erscheinen, wurde der Name des Klägers in Zusammenhang mit den Wörtern „Betrug“ und „Immobilienbetrug“ gebracht. Hiergegen verlangte der Kläger von Google Unterlassung. Aus Sicht der Richter ist eine Überprüfung der „Snippets“ auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen technisch nicht möglich. Und auch eine nachträgliche Überwachung durch die Suchmaschinenbetreiber sei unzumutbar. Außerdem sei dem Nutzer einer Internet-Suchmaschine klar, dass die Kurzzusammenfassungen automatisiert generiert werden und deshalb nur eine sehr bedingte Aussage kraft haben.
Weitere Informationen zu dem Urteil bei Telemedicus.
Bundeskabinett beschließt Bürgerportalgesetz
Das Bundeskabinett hat das sog. „Bürgerportalgesetz“ beschlossen. Das Bürgerportalgesetz dient der Einrichtung einer sicheren Kommunikationsplattform, der „De-Mail“. Diese soll vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf Einhaltung der Sicherheitsstandards überwacht werden. Mittels der sog. „De-Mail“ können vertrauliche und verschlüsselte Mails verschickt und empfangen werden. Ein (kostenpflichtiges) „De-Mail-Konto“ bekommt, wer sich bei einem akkreditierten Diensteanbieter mit seinem Personalausweis identifiziert. Datenschützer zweifeln jedoch noch an der Sicherheit des E-Mail-Verkehrs.
Einzelheiten bei Heise oder dem Beckblog.
Sperrung von Kinderpornoseiten noch im Februar
Die Bundesregierung plant bis Ende des Monats die sieben größten Internetprovider zur Umsetzung von Sperrverfügungen gegen kinderpornographische Webseiten vertraglich zu verpflichten. Es soll vor allem der Zugriff auf Angebote aus solchen Staaten gesperrt werden, in denen Kinderpornografie entweder nicht verboten ist oder Verstöße nicht verfolgt werden. Das BKA soll dazu zukünftig täglich aktualisierte Sperrlisten an die Provider verschicken. Eine Gesetzesänderung soll in den nächsten Monaten folgen. Die Initiative wird von Kritikern als sinnlos und als Beginn einer „Zensur-Infrastruktur“ abgelehnt.
Zur Meldung bei Telemedicus und welt.de.
Landesmedienanstalten wollen gegen Call-In-Formate vorgehen
Die Landesmedienanstalten (LMA) planen ein härteres Vorgehen gegen Call-In-Shows. Durch eigene Prüfungen seien aktuell über 30 Verstöße gegen die bislang freiwilligen Vereinbarungen festgestellt worden. In Kürze tritt die Satzung der LMA zu Gewinnspielen im Rundfunk in Kraft. Mithilfe dieser Satzung können die LMAs strenger gegen Call-In-Formate vorgehen: die Beanstandungen können im Programm der Veranstalter veröffentlicht, es können Bußgelder bis zu 500.000 € erhoben und Lizenzen zurückgenommen werden. Die Umsetzung der Sanktionsmaßnahmen durch medienrechtliche Verfahren drohten die LMAs nun an – sofern sich die Sender nicht an die bald verbindlich geltenden Regeln halten.
Zu der Pressemitteilung der ALM.
OLG Frankfurt zu Abofallen
Das OLG Frankfurt hatte vergangene Woche aufgrund einer Klage des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) darüber zu entscheiden, ob die Webseiten „gedichte-server.com“, „grafikarchiv.com“ und „genealogie.de“ irreführend und wettbewerbswidrig sind. Das Gericht sah zunächst einen Verstoß gegen die Preisangabenverordung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Die Entgeltlichkeit der angebotenen Leistungen sei für einen durchschnittlichen Internetnutzer nicht erkennbar. Zudem stellte das Gericht eine arglistige Täuschung durch den Anbieter der Seiten fest. Der DSW möchte nun das vom OLG zugesprochene Recht auf Auskunftserteilung zu den Einnahmen der Seiten geltend machen.
Ausführliche Informationen bei Heise.
Intime Daten von Arbeitssuchenden im Netz
Vertrauliche Daten von 1700 Arbeitssuchenden waren einige Tage lang im Internet für jedermann einzusehen. Darunter befanden sich ausführliche Informationen über Erkrankungen der betroffenen Personen. Stern.de berichtet, dass die Daten von Internetsurfern sogar verändert und gelöscht werden konnten. Die Bundesagentur für Arbeit sieht den Fehler beim Bildungswerk Kolping, einem ihrer Kunden und Auftraggeber. Bei Kolping spricht man von einem „hausinternen Programmierfehler“. Die Daten sind mittlerweile aus dem Netz entfernt.
Zu dem Bericht des Stern.
BGH veröffentlicht Termine in den nächsten Monaten
Der BGH hat seine Verhandlungs- und Verkündigungstermine für die nächsten Monate veröffentlicht. Darunter sind gleich eine ganze Reihe von Verfahren, die medienrechtlich hoch interessant sind. Unter anderem stehen Entscheidungen über Online-Videorecorder, Affiliate-Haftung und das Verhältnis zwischen der Gemeinfreiheit amtlicher Werke und dem Datenbankschutz sui generis auf dem Programm.
Eine Übersicht der wichtigsten medienrechtlichen Themen bei Telemedicus.