Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Netzneutralität, VerbandsklageR, Double-Opt-In

+++ Netzneutralität: FCC-Chef Wheeler will strikte Regelung in den USA

+++ Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen kommt

+++ Löschbeirat: Google soll großzügiger löschen

+++ Gebühren für Informationszugang nicht per se Verletzung von Art. 10 EMRK

+++ Telekom will Internet der kurzen Wege stärken

+++ NSA-Überwachung von Ausländern anscheinend eingeschränkt

+++ AG Berlin-Urteil: Double-Opt-In-Bestätigungsmail ist unerwünschte Werbung
Netzneutralität: FCC-Chef Wheeler will strikte Regelung in den USA
Tim Wheeler, Chef der US-Telekombehörde FCC (Federal Communications Commission), fordert die Sicherung der Netzneutralität für die USA. Breitband-Anbieter sollen rechtlich umklassifiziert werden, damit sie genauso reguliert werden können wie klassische Telefonunternehmen, so der Vorschlag. Gleichberechtigter Zugang zu Internetleitungen und das Verbot von Drosselungen sollen so garantiert werden.
Mehr bei faz.net.
Zu Erklärung von Tom Wheeler.

Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen kommt
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen beschlossen. Der Katalog des § 2 Abs. 2 UKlaG soll um eine Nr. 11 ergänzt und damit datenschutzrechtliche Normen zu den Verbraucherschutzvorschriften aufgenommen werden. Verbände – etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband – können somit künftig Datenschutzverstöße rügen.
Ausführlich bei lto.de.
Carlo Piltz zur Europarechtskonformität der Neuregelung.

Löschbeirat: Google soll großzügiger löschen
Der „Löschbeirat” von Google hat nach sechsmonatiger Arbeit einen Berichtsentwurf zum Anspruch auf Löschung im Google-Suchindex verfasst. Der Beirat empfiehlt darin die Bereitstellung eines verbesserten Formulars und die großzügigere Beachtung der Löschanträge. Für strittige Fälle solle außerdem eine unabhängige Schlichtung eingeführt werden; Streit bestehe noch bei der Frage, ob von den Löschungen nur EU-Domains erfasst werden sollen. Wikipedia-Gründer Jimmy Wales spricht sich in einem Sondervotum grundsätzlich gegen Löschansprüche aus.
Ausführlich bei der Süddeutschen.
Kritisch hierzu auch Thomas Stadler.

Gebühren für Informationszugang nicht per se Verletzung von Art. 10 EMRK
Behörden dürfen eine auf Informationsrecht der Presse gestützte kostenlose Auskunft jedenfalls dann verweigern, wenn sie nach Informationsfreiheitsrecht (gegen Gebühr) zur Erteilung der Auskunft verpflichtet sind. Art. 10 EMRK ist dann nicht verletzt. Das entschied der EGMR bereits Anfang Januar und veröffentlichte kürzlich seine Entscheidungsgründe. Gebühren können je nach Höhe aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Informationszugang darstellen. Aus dem Urteil ergebe sich außerdem, dass die Unterscheidung zwischen Presse im engeren Sinne und NGOs oder ähnlichen „social watchdogs” irrelevant ist.
Zur Besprechung des Urteils mit weiteren Aspekten von Hans Peter Lehofer.

Telekom will Internet der kurzen Wege stärken
Die Telekom hat ankündigt, ihre Präsenz am weltgrößten Internetknoten DE-CIX in Frankfurt zu verstärken. Die Telekom will mehr als zwanzig Mal mehr Daten mit anderen Providern austauschen. Dies sei ein „weiterer Schritt zur Realisierung des Internets der kurzen Wege”. Damit Daten von Empfänger zu Sender möglichst nicht Umwege durch fremde Rechtsräume nehmen, schlägt die Telekom außerdem eine entsprechende Selbstverpflichtung der Provider vor.
Zur Pressemitteilung der Telekom.
Zur Nachricht bei heise Netze.
Bei heise Netze außerdem: Steckt eher Geschäftsinteresse dahinter?

NSA-Überwachung von Ausländern anscheinend eingeschränkt
US-Geheimdienste schränken die Überwachung von Ausländern offenbar ein: Verbindungsdaten von Ausländern sollen künftig nach fünf Jahren gelöscht werden – sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen. Das geht aus einem Bericht der US-Dachbehörde National Intelligence Agency hervor. Auch die Praxis der Ausspähung politischer Führer aus dem Ausland solle geändert werden.
Zur Nachricht bei heise.de.
Außerdem bei heise.de: BND-CIA-Kooperation auf wackliger Rechtsbasis.

AG Berlin-Urteil: Double-Opt-In-Bestätigungsmail ist unerwünschte Werbung
[Hinweis, 9. Februar: Falschmeldung. Bitte das unten stehende Update beachten.]
Das AG Berlin Pankow/Weißensee hat eine Double-Opt-In-Bestätigungsmail als unerwünschte Werbung eingestuft (Urteil vom 16.12.2014, Az. 101 C 1005/14). In solchen Mails bitten Anbieter mit einem Link um Bestätigung einer Anmeldung – etwa für ein Kundenkonto oder einen Newsletter. Zweck solcher Mails ist es, dass Nutzer nicht irrtümlich in Verteiler geraten. Wie Anbieter ein rechtssicheres Einverständnis einholen sollen, verrät das Urteil offenbar nicht. Anstoß der Entscheidung war die Abmahnung einer Privatperson, die wohl fälschlicherweise eine Bestätigungsmail von einem Online-Shop erhalten hatte.
Zur Nachricht bei internetworld.de.

Update, 9. Februar 2015, 10.40 Uhr:
Entgegen der Meldung zum Urteil des AG Berlin sowie entgegen dort verlinkten Nachricht auf internetworld.de handelte es sich gerade nicht um eine Mail im Double-Opt-In-Verfahren, sondern um eine einfache Bestätigungsmail. shopbetreiber-blog.de stellt das klar.
Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. Danke an Thomas Ch. Gramespacher und David Pachali für den Hinweis.

, Telemedicus v. 08.02.2015, https://tlmd.in/a/2900

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory