+++ EGMR: Meinungsfreiheit schützt Einsatz versteckter Kamera
+++ USA: FCC legt Regelung zur Netzneutralität vor
+++ EuG bejaht grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zu Gerichtsdokumenten
+++ BMWi veröffentlich Referentenentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs
+++ Rechtswidrige AGB: vzbv mahnt Facebook ab
EGMR: Meinungsfreiheit schützt Einsatz versteckter Kamera
Der Einsatz von versteckten Kameras durch Journalisten ist nicht per se unzulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag entschieden (Az. 21830/09). Hintergrund: Das Schweizer Bundesgericht hatte vier Journalisten zu Geldstrafen verurteilt, weil sie einen Versicherungsberater mit versteckter Kamera gefilmt hatten. Die Aufnahmen liefen verpixelt in der Verbraucherschutzsendung „Kassensturz”. Der EGMR sah in der Verurteilung einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das öffentliche Interesse an Informationen über die Beratungspraxis überwiege die Persönlichkeitsrechte des Versicherungsberaters.
Eine Besprechung des Urteils bei Telemedicus.
Das Urteil des EGMR im Volltext (Französisch).
USA: FCC legt Regelung zur Netzneutralität vor
Die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat am Donnerstag eine Regelung zur Netzneutralität verabschiedet. Sie stuft sowohl leitungsgebundene als auch mobile Breitbandverbindungen als Telekommunikationsdienste im Sinne des US Telecommunications Act ein – und ermöglicht der FCC so eine stärkere Regulierung. Der Regelungsvorschlag bezieht sich explizit auf das „offene” Internet, so dass daneben durchaus Raum für die von den Providern geforderte Einführung von Spezialdiensten („Managed Services”) verbleibt. Frühere Anläufe der FCC, Netzneutralität als Regulierungsgrundsatz festzuschreiben, waren stets an Zuständigkeitsfragen gescheitert. Auch jetzt ist die Zuständigkeit der FCC umstritten und wird voraussichtlich Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten werden.
Ausführlicher Hintergrund bei Ars Technica.
Zusammenfassendes Fact Sheet der FCC (PDF).
EuG bejaht grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zu Gerichtsdokumenten
Die europäische Kommission darf den Zugang zu den Schriftsätzen eines EuGH-Klageverfahrens nicht pauschal verweigern. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Freitag entschieden (Az.: T-188/12). Geklagt hatte der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, der zuvor erfolglos von der Kommission den Schriftwechsel des laufenden Verfahrens verlangt hatte. Die Kommission hatte dies abgelehnt, da das Recht auf Akteneinsicht sich nur auf Dokumente der Kommission selbst beziehe. Zu Unrecht, wie das Gericht jetzt entschied. Es bestehe grundsätzlich ein Zugangsanspruch zu derartigen Unterlagen. Allerdings entschied das Gericht auch, dass Breyer die Schriftsätze zu dem laufenden Gerichtsverfahren nicht veröffentlichen durfte.
Zur Pressemitteilung des EuG.
Zum Hintergrund bei Heise Online.
BMWi veröffentlicht Referentenentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Mittwoch einen Referentenentwurf zur „Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten” veröffentlicht. Laut BMWi soll damit für Kunden von Netzbetreibern die freie Routerauswahl sichergestellt werden. Hierfür werden das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) sowie das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Durch die Änderungen will das BMWi klarstellen, dass Endgeräte der „Funktionsherrschaft” des Kunden unterliegen: Einige Netzbetreiber hatten bislang Endgeräte als Bestandteil ihres Netzes definiert und ihren Kunden die Nutzung bestimmter Router vorgeschrieben. Als nächstes folgt nun die Anhörung der betroffenen Stellen und das Notifizierungsverfahren bei der europäischen Kommission.
Referentenentwurf des BMWi.
Pressemitteilung des BMWi.
Neue AGB: vzbv mahnt Facebook ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Facebook erneut wegen angeblich rechtswidriger AGB abgemahnt. Kritikpunkte sind unter anderem fehlende Nutzereinwilligungen, die „Klarnamenpflicht” sowie Vollmachten zur Verwendung von Nutzerdaten. Es sei außerdem irreführend, Facebook als „kostenlos” zu bewerben. Facebook hatte erst kürzlich seine AGB geändert.
Zur Meldung bei heise.de.
Zur Pressemitteilung des vzbv.
Hinweis: Diesen Wochenrückblick haben alle Teilnehmer der Telemedicus-internen Winterkonferenz gemeinschaftlich erstellt.