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Wochenrückblick: Netzneutralität, Loriot, Twitter

+++ EU-Parlament macht sich für die Netzneutralität stark

+++ OLG München: Youtube muss Nutzer-Adresse nicht herausgeben

+++ LG Berlin: Wikipedia muss Loriot-Briefmarken entfernen

+++ Kein Ermittlungsverfahren gegen „Bayerntrojaner”

+++ EU-Rat segnet Richtlinie gegen Kinderpornographie ab

+++ Streit zwischen Ravensburger und Apple

+++ Twitter: Kein Livebericht aus Verhandlung Apple vs. Samsung
EU-Parlament macht sich für die Netzneutralität stark
Das Europäische Parlament hat sich vergangene Woche in einer Resolution für eine Stärkung der Netzneutralität ausgesprochen. Die bereits bestehenden Bestimmungen zur Netzneutralität sollen dafür europaweit einheitlich angewendet werden. Dazu soll die EU-Kommission Leitlinien verfassen und die „Entwicklung der Verwaltungspraxis” aufmerksam verfolgen, um ggf. Vorschläge für weitere Regulierungsmaßnahmen zu machen.
Ausführlich bei Heise online.
Pressemeldung des Europäischen Parlamentes.

OLG München: Youtube muss Nutzer-Adresse nicht herausgeben
Youtube muss keine Daten von privaten Nutzern herausgeben, die in nicht-gewerblichem Ausmaß urheberrechtswidrig Videos hochgeladen haben. Das hat das OLG München vergangene Woche entschieden. Die Produktionsfirma Constantin Film hatte von Youtube die Herausgabe der IP-Adresse eines Nutzers verlangt, der auf Youtube Kino-Mitschnitte des Films „Werner – Eiskalt” veröffentlicht hatte. Das OLG München sah darin jedoch kein gewerbliches Ausmaß und lehnte einen Anspruch auf Herausgabe der Daten ab. Die Entscheidung ist noch nicht im Volltext verfügbar.
Der Bericht bei Golem.

LG Berlin: Wikipedia muss Loriot-Briefmarken entfernen
Der Wikipedia-Eintrag über Vicco von Bülow darf nicht mit Abbildungen von Loriots Werken auf Briefmarken illustriert werden. Das hat das Landgericht Berlin vergangene Woche auf Antrag der Erbin Loriots im einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Die Verfügung erging gegen die US-amerikanische Wikimedia Foundation, die auch die deutschsprachige Wikipedia betreibt. Das LG Berlin sah sich zuständig, weil sich der entsprechende Eintrag hauptsächlich an deutsche Nutzer richtet. Die Wikimedia Foundation hat angekündigt, nicht gegen die Entscheidung vorzugehen.
Ausführlich bei Golem.

Kein Ermittlungsverfahren gegen „Bayerntrojaner”
Vor einem Monat hatte Rechtsanwalt Thomas Stadler im Auftrag der Piratenpartei Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister, den LKA-Präsidenten sowie weitere Personen erstattet, die an der Anordnung und Durchführung des Einsatzes des sog. Bayerntrojaners beteiligt waren. Der gezielte Einsatz des Behördentrojaners stelle ein strafbares Ausspähen bzw. Abfangen von Daten dar. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I hat nun die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Sowohl die Installation der Software, als auch die anschließende Ausleitung der Daten seien von einer richterlichen Anordnung gedeckt und daher nicht strafbar, so die Begründung.
Die Hintergründe bei Thomas Stadler.

EU-Rat segnet Richtlinie gegen Kinderpornographie ab
Der Rat der Europäischen Union hat diese Woche die Richtlinie 2010/0064 zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie verabschiedet. Die Vorschriften erlauben den Mitgliedsstaaten unter anderem die Einrichtung von Websperren. Entgegen ursprünglicher Planungen sind diese jedoch nicht verpflichtend. Verbindlich ist jedoch die Verpflichtung, sog. „Grooming” unter Strafe zu stellen.
Ausführlich bei Heise online.

Streit zwischen Ravensburger und Apple
Der Hersteller von Gesellschaftsspielen Ravensburger hat Apple verklagt. Vergangene Woche fand vor dem Landgericht München I die Verhandlung statt. Grund für den Streit ist die Umsetzung des bekannten Spiels „Memory” als programmierte App. Ravensburger hält an dem Namen „Memory” in Deutschland die Markenrechte, sah sich durch entsprechende Apps in diesen Rechten verletzt und ging gegen Apple vor. Zwar ist Apple selbst nicht Hersteller der Software, verbreitet diese aber kostenpflichtig über seine Plattform iTunes. Apple selbst räumt Versäumnisse bei der Bearbeitung der Beschwerde durch Ravensburger ein, weist jedoch darauf hin, dass es bei einem international tätigen Konzern schwierig sei, alle nationalen Marken im Blick zu haben.
Details bei sueddeutsche.de.
Die juristischen Hintergründe bei Telemedicus.

Twitter: Kein Livebericht aus Verhandlung Apple vs. Samsung
Das Landgericht Mannheim hat einem Blogger untersagt, live aus der Verhandlung Apple gegen Samsung zu twittern. Zwar sind Film- und Tonaufnahmen während Gerichtsverhandlungen gesetzlich untersagt. Ob dies jedoch auch für Online-Medien gilt, ist umstritten. Bereits im September 2010 hatte das Landgericht Koblenz in einem anderen Fall das Twittern aus der Verhandlung untersagt und dadurch unter Medienrechtlern für Diskussionen gesorgt.
Details bei Telemedicus.
Ausführlicher Bericht von Henning Krieg.

, Telemedicus v. 20.11.2011, https://tlmd.in/a/2114

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