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Wochenrückblick: Netzneutralität, Facebook, Leistungsschutzrecht

+++ BVerfG: Anspruch auf Zusendung von Urteilsgründen

+++ Europäisches Parlament beschließt Regeln für Roaming und Netzneutralität

+++ Facebook rückt nicht von der Klarnamenpflicht ab

+++ Leistungsschutzrecht: Keine Einigung vor der Schiedsstelle des DPMA

+++ Das neue Bundesmeldegesetz tritt in Kraft
BVerfG: Anspruch auf Zusendung von Urteilsgründen
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits Mitte September entschieden, dass Journalisten einen Anspruch auf Zusendung von Urteilsgründen haben (Az. 1 BvR 857/15). Eine Zeitungsgruppe hatte bei einem Landgericht die Übersendung eines anonymisierten Strafurteils beantragt. Der Präsident des Landgerichts hatte dem Antrag jedoch nicht stattgegeben. Begründung: Eine „mögliche Gefährdung” des noch nicht rechtskräftigen Verfahrens. Diese Begründung reicht nicht, um die Übersendung eines Urteils an Journalisten zu verweigern, so das BVerfG. In aller Regel seien Urteile anonymisiert herauszugeben. Zwar seien Konstellationen denkbar, in denen die Herausgabe eines Urteils insgesamt verweigert werden könne. Eine pauschale „mögliche Gefährdung” reiche hierfür jedoch nicht aus.
Zur Pressemeldung des BVerfG.

Europäisches Parlament beschließt Regeln für Roaming und Netzneutralität
Am Dienstag hat das Europäische Parlament das sog. „Telekom-Paket” beschlossen. Darin enthalten sind u.a. Regelungen zur Netzneutralität sowie zur Absenkung von Roaming-Gebühren. Insbesondere die Neuregelungen zur Netzneutralität stehen stark in der Kritik: Zwar soll grundsätzlich Internetverkehr in Zukunft gleich behandelt werden müssen. Laut dem Gesetzesentwurf sollen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch gewisse „Spezialdienste” privilegiert werden können. Was unter einem „Spezialdienst” zu verstehen ist, ist bisher jedoch unklar und nicht im Gesetzesentwurf definiert. Kritiker befürchten deshalb ein „Zwei-Klassen-Internet”, in dem Diensteanbieter wie Kunden mehr bezahlen müssen. Weiterhin hat das EU Parlament beschlossen, dass die Roaming-Gebühren ab April 2016 reduziert werden sollen. Ab Juni 2017 sollen die Zusatzgebühren sogar endgültig fallen, wobei für die Telekommunikationsunternehmen trotzdem Spielraum für zusätzliche Gebühren gelassen wurde.
Mehr dazu in der Pressemitteilung des EU Parlaments.
Kritische Analyse bei ZEIT online.

Facebook rückt nicht von der Klarnamenpflicht ab
Als Reaktion auf Beschwerden von Bürgerrechtsorganisationen führt Facebook die Möglichkeit ein, das eigene Facebook-Profil zu verifizieren. Damit soll es möglich sein, einen anderen als den gesetzlichen Namen bei Facebook zu benutzen. Allerdings können Nutzer nur solche alternative Namen währen, „unter dem andere Leute sie kennen”. Dieser müsse aber nicht zwingend mit Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen. Von der Pflicht zum Klarnamen, bzw. dem Namen, unter dem man bei anderen bekannt sei, ist Facebook jedoch weiterhin überzeugt. So wolle man den Missbrauch des Netzwerkes und Belästigung anderer Nutzer reduzieren. Datenschützer werden diese Konsolidierung wohl kritisch sehen: Bereits im Juli hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar eine Verwaltungsanordnung gegen Facebook erlassen, da laut dem Telemediengesetz eine pseudonyme Nutzung des sozialen Netzwerkes ermöglicht werden müsse.
Mehr dazu auf heise.de.

Leistungsschutzrecht: Keine Einigung vor der Schiedsstelle des DPMA
Der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft VG Media und Google konnte im Rahmen des Schiedsverfahrens zum Leistungsschutzrecht nicht geklärt werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat das Schiedsverfahren zwischen den beiden Parteien vergangene Woche endgültig für gescheitert erklärt. Zuvor hatte das Schiedsgericht den “Tarif Presseverleger” in seiner gegenwärtigen Form für nicht angemessen gehalten. Für den gesetzlichen Ausnahmetatbestand der „einzelnen Wörter” und „kleinsten Textausschnitte” schlug die Schiedsstelle die Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor. Beide Parteien haben den Gütevorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes jedoch abgelehnt. Nun werden die beiden Parteien den Streit voraussichtlich gerichtlich klären.
Mehr dazu bei Golem.

Das neue Bundesmeldegesetz tritt in Kraft
Ab heute tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Melderegisterauskunft stärken. Eine grundlegende Änderung ist unter anderem, dass jeder Bürger der Weitergabe der Daten aus dem Melderegister für Werbung und Adresshandel ausdrücklich zustimmen muss. In der Vergangenheit musste der Weitergabe der Daten widersprochen werden.
Ferner dürfen Daten aus einfachen Melderegisterauskünften für gewerbliche Zwecke nur noch zweckgebunden übermittelt werden.
Mehr dazu auf der Webseite des BMI.

, Telemedicus v. 01.11.2015, https://tlmd.in/a/3007

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