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Wochenrückblick: Netzneutralität, Cybersicherheitsagenda, Lizenzen

+++ EU-Digitalagenda ohne Infrastrukturabgabe

+++ BMI stellt Cybersicherheitsagenda vor

+++ EU untersucht Lizenzierungspraxis der AOMedia

+++ OLG Karlsruhe: Kein Recht auf Internetzugang für Gefägnisinsassen

EU-Digitalagenda ohne Infrastrukturabgabe
Der von den Verhandlungsführern des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission am Donnerstag vorgelegte Entwurf einer Digitalagenda enthält keine Regelung zur umstrittenen Infrastrukturabgabe. Europäische Netzbetreiber hatten gefordert, dass sich große Inhalteanbieter wie Amazon, Apple, Google oder Netflix an den Kosten des Netzausbaus beteiligen. Während der Ministerrat die Position der Netzbetreiber aufgegriffen hatte, war diese im Parlament auf heftigen Widerstand gestoßen. Zahlreiche Parlamentarier hatten in einem offenen Brief vor dem Eingriff in die Netzneutralität gewarnt. Die Diskussion um die Abgabe dürfte gleichwohl noch nicht vom Tisch sein, haben sich doch auch Kommissionsmitglieder in der Vergangenheit wiederholt dafür ausgesprochen und für den Herbst ein Konnektivittätsinfrastrukturgesetz angekündigt.
Zur Meldung auf heise.de.
Zum offenen Brief der EU Parlamentarier.

BMI stellt Cybersicherheitsagenda vor
Das Bundesinnenministerium hat am Dienstag seine Cybersicherheitsagenda vorgestellt. Zentrale Punkte sind erweiterte Befugnisse für die Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberangriffen, eine Neuorganisation der Cybersicherheitsarchitektur mit stärkerem Fokus auf den Bund, die verschärfte Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit staatlicher und kritischer Infrastrukturen. Auch ein gezieltes Abschalten von Angriffsquellen (sog. „Hackbacks“) soll künftig möglich sein. Zahlreiche Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) aber auch das Bundeskriminalamt (BKA) sollen weitere Kompetenzen erhalten. Kritik kommt derweil nicht nur aus der Oppositon sondern auch von Bürgerrechtlern, Wirtschaftsverbänden und Experten: Die Vorschläge seien kleinteilig, widersprüchlich, relatiläts- und praxisfern, schlicht ungeeignet.
Zur Meldung auf heise.de.
Eine Übersicht der Kritik auf golem.de.

EU untersucht Lizenzierungspraxis der AOMedia
Die EU-Wettbewerbsbehörde untersucht aktuell, ob die Pflicht zur freien Lizenzierung des Videocodecs AV1 der Alliance for Open Media (AOMedia) gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Zu diesem Zweck werden aktuell Fragebögen an verschiedene Unternehmen verschickt. Die Behörde begründet ihr Vorgehen damit, dass die Lizenzbedingungen der AOMedia möglicherweise auch Personen beschränkten, deren Patente maßgeblich für die Schaffung von AV1 waren, die jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht Teil des Konsortiums waren. Zudem beschränkten sie die Möglichkeiten von Erfindern, konkurrierende Technologien zu entwickeln.
Zur Meldung auf golem.de.

OLG Karlsruhe: Kein Recht auf Internetzugang für Gefägnisinsassen
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Klage eines Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg auf Internetzugang abgewiesen (Az. 2 Ws 55/22). Der bereits im April ergangene Beschluss wurde nunmehr am Dienstag veröffentlicht. Der Gesetzgeber habe zwar einen Zugang zu Hörfunk und Fernsehen vorgesehen, nicht aber zum Internet. Ein Anspruch auf Internetzugang ergebe sich auch nicht aus übergeordnetem Recht, wie etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe.
Zur Meldung auf golem.de.

, Telemedicus v. 17.07.2022, https://tlmd.in/-10454

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