+++ Bundestag beschließt NetzDG-Reform
+++ Bundesrat stimmt TKG-Novelle zu
+++ Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung der Pflege
+++ Microsoft kündigt rein europäische Services an
+++ Gesetzesentwurf: Quellen-TKÜ für Nachrichtendienste geplant
Bundestag beschließt NetzDG-Reform
Der Bundestag hat vergangene Woche die geplante Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes („NetzDG”) beschlossen. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass Betreiber von Social Networks bestimmte rechtswidrige Inhalte samt Nutzernamen und IP-Adressen dem BKA melden müssen. Zudem soll es ein erweitertes Verfahren zur sog. Gegenvorstellung geben, wonach Verfasser:innen gesperrter Inhalte gegen die Sperre vorgehen können. Der Gesetzesentwurf wurde im Vorfeld scharf kritisiert. Unter anderem bezeichnete der BITKOM das Gegenvorstellungsverfahren als „praxisfernes bürokratisches Ungetüm”.
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Bundesrat stimmt TKG-Novelle zu
Der Bundesrat hat vergangene Woche dem „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz” zugestimmt. Ziel der TKG-Novelle ist es, den flächendeckenden Glasfasernetzausbau zu beschleunigen und die EU- Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation umzusetzen. Durch ein Mobilfunkausbauziel sollen den Netzunternehmen Anreize gesetzt werden, derart leistungsfähiges Internet zu sichern, dass Standardanwendungen wie Videocalls oder Social Media Nutzung überall problemlos möglich sind. Ziel sei mindestens LTE an allen Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie an allen Schienenstrecken „möglichst bis 2026“ verfügbar zu machen.
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Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung der Pflege
Der Bundestag hat vergangene Woche das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege beschlossen. Damit soll die Digitalisierung im Pflegebereich voran getrieben werden. Unter anderem sieht das Gesetz Regelungen zu digitale Pflegeanwendungen vor, also zu Apps, die spezifisch in der Pflege eingesetzt werden. Diese sollen unter Umständen durch die Pflegeversicherung erstattungsfähig sein. Durch verpflichtende Zertifizierungen sollen Datenschutz und IT-Sicherheit solcher Anwendungen gestärkt werden.
Details bei Juris.
Microsoft kündigt rein europäische Services an
Microsoft hat angekündigt, bis Ende 2022 alle „zentralen Cloud-Dienste” auf Wunsch ausschließlich aus der EU heraus zu betreiben. Dittlandstransfers sollen dann nicht mehr erforderlich sein. Zwar bietet Microsoft bereits heute bei vielen Diensten an, den Verarbeitungsort selbst festzulegen. Eine vollständige Einschränkung auf eine Verarbeitung in der EU ist jedoch nicht bei allen Diensten möglich. Das Angebot soll für Kunden aus der EU sowie der Schweiz und Norwegen verfügbar sein. Microsoft reagiert damit u.a. auf die „Schrems II”-Entscheidung des EuGH, wonach Drittlandstransfers personenbezogener Daten nur zulässig sind, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau in den jeweiligen Drittländern sichergestellt werden kann.
Zur Ankündigung von Microsoft.
Gesetzesentwurf: Quellen-TKÜ für Nachrichtendienste geplant
Der Bundestag hat vergangene Woche über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung beraten, der eine sog. Quellen-TKÜ auch für Nachrichtendienste ermöglichen soll. Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung” können derzeit Polizeibehörden unter Umständen die Endgeräte von Beschuldigten überwachen, beispielsweise um an verschlüsselte Kommunikationsinhalte aus Messengern zu gelangen. Den Nachrichtendiensten ist diese Möglichkeit derzeit verwehrt. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung ändern. Die Opposition hat die Pläne teils scharf kritisiert. Der Gesetzesentwurf soll nun in den Fachausschüssen weiter beraten werden.
Hintergründe bei LTO.
FAQ von ZEIT Online.