+++ BMJ stellt Gesetzesentwurf zur Regulierung sozialer Netzwerke vor
+++ BGH: Auch Unternehmen in öffentlicher Hand sind zur Auskunft verpflichtet
+++ OLG Stuttgart zur Zulässigkeit eines Presseberichts zu den „Panama Papers”
+++ Vectoring im HVt-Nahbereich: Telekom-Wettbewerber scheitern mit Klage gegen BNetzA
+++ EU-Parlament fordert klare Standards für Big Data
BMJ stellt Gesetzesentwurf zur Regulierung sozialer Netzwerke vor
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat vergangene Woche den Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken” (NetzDG) vorgestellt. Demnach sollen soziale Netzwerke verpflichtet sein, rechtswidrige Inhalte innerhalb einer fest vorgegebenen Frist zu löschen. Das Bundesamt für Justiz soll hierfür als Aufsichtsbehörde fungieren. Über die Rechtswidrigkeit von Inhalten soll durch ein spezielles Vorlageverfahren das Amtsgericht Bonn entscheiden. Bei Verstößen sollen Bußgelder von bis zu 5 Millionen Euro drohen. Der Vorschlag wurde gemischt aufgenommen. Während einige Politiker das Gesetz als richtigen Schritt gegen „Fake News” einordneten und sogar eine Verschärfung forderten, äußerten vor allem Juristen und Netzpolitiker erhebliche inhaltliche und verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Volltext des Gesetzesentwurfes bei netzpolitik.org.
Telemedicus kritisch zum Gesetzesentwurf.
BGH: Auch Unternehmen in öffentlicher Hand sind zur Auskunft verpflichtet
Der presserechtliche Auskunftsanspruch richtet sich auch gegen Unternehmen, die sich mehrheitlich in staatlicher Hand befinden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche entschieden. Hintergrund war die Klage eines Journalisten, der sich mit einer Recherche zum Bundestagswahlkampf der SPD im Jahr 2013 befasste. Ihm lagen Hinweise darauf vor, dass einzelne von der SPD betriebene Blogs indirekt durch einen Wasser- und Energieversorger finanziert wurden. Hierzu machte er einen Auskunftsanspruch gegen den Versorger geltend. Dieser berief sich jedoch darauf, als Aktiengesellschaft nicht zu einer Auskunft verpflichtet zu sein. Der BGH sah das jedoch anders. Da die Aktiengesellschaft mehrheitlich in öffentlicher Hand sei, gelte der Auskunftsanspruch auch gegen das Unternehmen.
Die Details in der Pressemeldung des BGH.
OLG Stuttgart zur Zulässigkeit eines Presseberichts zu den „Panama Papers”
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat sich das OLG Stuttgart Anfang März mit einer Veröffentlichung zu den sog. „Panama Papers” befasst. Ein Rechercheverbund um die Süddeutsche Zeitung hatte vor rund einem Jahr Inhalte aus vertraulichen Unterlagen einer panamaischen Rechtsanwaltskanzlei veröffentlicht. Aus den Unterlagen ergab sich, dass einige teils prominente Personen fragwürdige Offshore-Firmen über die Kanzlei gegründet hatten. Das OLG Stuttgart hat nun entschieden, ob eine dieser Veröffentlichungen rechtswidrig war, weil die Süddeutsche Zeitung die Panama Papers durch eine Straftat ihres Informanten erlangt hat. Dies spielt nach Ansicht des OLG jedoch keine entscheidende Rolle. Die Straftat verletze den Kläger nicht in eigenen Rechten und verletze allenfalls mittelbar sein Persönlichkeitsrecht. Dies müsse in Anbetracht des öffentlichen Interesses an der Berichterstattung jedoch zurückstehen.
Weiter bei urheberrecht.org.
Vectoring im HVt-Nahbereich: Telekom-Wettbewerber scheitern mit Klage gegen BNetzA
Mehrere Wettbewerber der Telekom sind vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln mit einer Klage gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) gescheitert. Hintergrund war die sog. „Vectoring-II-Entscheidung” der BNetzA. Mit dieser gab die Behörde der Telekom grünes Licht, ihre sog. „HVt-Nahbereiche” mit der Vectoring-Technologie auszustatten. Dies hat zur Folge, dass in diesem Bereich die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) der Telekom eingeschränkt werden. Der Entscheidung der BNetzA waren jahrelange Streitigkeiten vorausgegangen. Das VG Köln stützte nun die Entscheidung der BNetzA: Der Behörde stehe ein Regulierungsermessen zu, dass sie vorliegend rechtmäßig ausgeschöpft habe. Allerdings bleibt noch abzuwarten, ob es der BNetzA gelingt, gleichwertige Alternativen zu den TAL zu schaffen. Diese sind derzeit noch in Arbeit und nach Ansicht des Gerichts wichtige Voraussetzung für weitere Regulierungsentscheidungen.
Weiter bei Heise online.
EU-Parlament fordert klare Standards für Big Data
Das Europäische Parlament hat vergangene Woche eine Entschließung verabschiedet, wonach die Kommission aufgefordert wird, klarere Regelungen für Big-Data-Anwendungen zu schaffen. Das Parlament fürchtet demnach, dass die massenhafte Auswertung von Daten Rechte von Betroffenen untergraben und Menschen diskriminieren könnte. Dies betreffe insbesondere Anwendungen, bei denen mit Hilfe großer Datenmengen Prognosen über das Verhalten von Menschen getroffen werden. Zudem drängt das Parlament auf die Umsetzung der Richtlinie 2016/680, die die Datenverarbeitung durch Strafverfolgungsbehörden zu solchen Zwecken bereits erfasst.
DIe Hintergründe bei Heise online.