+++ Bundesamt für Justiz verhängt Bußgeld gegen Facebook
+++ Rumänien: Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld gegen Unicredit Bank
+++ LG Kiel entscheidet gegen Mobilfunkverträge mit über 24 Monaten Laufzeit
+++ EuGH: Beschränkung von Programm auf PayTV kann zulässig sein
+++ OLG Dresden: Kein Schadensersatz für Bagatellverstöße gegen DSGVO
Bundesamt für Justiz verhängt Bußgeld gegen Facebook
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat vergangene Woche einen Bußgeldbescheid gegen Facebook Ireland Ltd. erlassen. Die Behörde wirft Facebook vor, im Tätigkeitsbericht über das Halbjahr 2018 nicht den Anforderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) entsprochen zu haben. Das NetzDG verpflichtet Anbieter von Sozialen Netzwerken unter anderem, halbjährlich einen deutschsprachigen Bericht zu veröffentlichen. In dem Bericht muss das Unternehmen darlegen, wie es mit Beschwerden zu rechtswidrigen Inhalten auf seiner Plattform umgeht. Das BfJ begründet das Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro damit, dass Facebook unvollständige Angaben über die Anzahl der eingegangenen Beschwerden im Berichtszeitraum mitgeteilt habe. Die Öffentlichkeit sei demnach nicht sachgerecht informiert worden. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Pressemitteilung des BMJV
Rumänien: Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld gegen Unicredit Bank
Wie die Europäische Datenschutzaufsichtsbehörde vergangene Woche mitgeteilt hat, hat die Rumänische Datenschutzaufsichtsbehörde erstmalig ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des Data Protection by Design nach der DSGVO verhängt. Im Zeitraum von Mai bis Dezember 2018 sollen Identifikationsnummern und Adressdaten von etwa 337.000 Kunden der Unicredit Bank S.A. bei Transaktionen den jeweils Begünstigten von Online Überweisungen offengelegt worden sein. Die Bank sei demnach ihrer Verpflichtung zur Berücksichtigung der Grundsätze Data Protection by Design und Data Protection by Default (Art. 25 DSGVO) nicht ausreichend nachgekommen. Diese verpflichten Verantwortliche, ihre technischen Prozesse so zu gestalten, dass die Rechte und Freiheiten der Betroffen angemessen geschützt werden. Konkret verstoße die Offenlegung von für den Bearbeitungsprozess nicht erforderlichen Daten gegen den Grundsatz der Datenminimierung, Artikel 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Demnach dürfen nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, soweit sie dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sind.
Pressemitteilung EDPB
LG Kiel entscheidet gegen Mobilfunkverträge mit über 24 Monaten Laufzeit
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat vor dem Landgericht Kiel gegen den Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel obsiegt. Die Verbraucherzentrale hatte den Mobilfunkanbieter bereits zuvor erfolglos wegen dessen Vertragslaufzeiten abgemahnt. Mobilcom-Debiltel hatte seine Kunden beim Kauf eines neuen Mobilgeräts auf eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten verpflichtet. Diese verlängerte sich nach Ablauf automatisch um weitere 24 Monate.Diese Praxis widerspricht jedoch den gesetzlichen Regelungen, konkret § 43b Telekommunikationsgesetz (TKG), und sei demnach rechtswidrig, so das Landgericht.
Meldung der Verbraucherzentrale
EuGH: Beschränkung von Programm auf PayTV kann zulässig sein
Der EuGH hat vergangene Woche entschieden, dass die vorübergehende Verpflichtung von Anbietern audiovisueller Mediendienste, ein ausländisches Fernsehprogramm lediglich im Pay-TV zu senden, zulässig ist. Die Baltic Media Alliance Ltd. ist ein in Großbritannien niedergelassener Sender, der für einen Empfängerkreis in Litauen Sendungen in russischer Sprache verbreitet. Im Mai 2016 hatte die litauische Radio- und Fernsehkommission der Baltic Media Alliance Ltd. auferlegt, Sendungen lediglich im Pay-TV zu verbreiten und dies damit begründet, dass die ausgestrahlten Sendungen zu Hass und Feindseligkeit aufgrund der baltischen Staatsangehörigkeit aufgerufen hätten. Wie der EuGH nun entschied, verstößt eine solche verwaltungsrechtliche Maßnahme der zuständigen Behörde nicht gegen die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wonach die Mitgliedstaaten den freien Empfang von audiovisuellen Mediendiensten aus anderen Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten haben. Laut EuGH war diese Maßnahme zur Aufrechtrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt. Außerdem verbietet die streitgegenständliche Maßnahme die Verbreitung der Sendung nicht grundsätzlich, da deren Verbreitung im Pay-TV nach wie vor zulässig ist.
Pressemeldung des EuGH
Urteil des EuGH
OLG Dresden: Kein Schadensersatz für Bagatellverstöße gegen DSGVO
Die Lösung eines einzelnen Posts und die Sperrung eines Social-Media-Profils rechtfertigen keinen Schadensersatz nach der DSGVO. Das hat das OLG Dresden Mitte Juni entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde. Hintergrund war eine Klage gegen ein Social Network, das einen Post eines Nutzers gelöscht und dessen Profil gesperrt hatte. Der Datenverlust des Posts sowie die Sperrung des Profils stellen nach Ansicht des Gerichts für sich genommen noch keinen Schaden dar. Auch ein Anspruch auf immaterielle Schäden sei nicht bereits bei „jeder individuell empfundenen Unannehmlichkeit” oder „Bagatellverstößen ohne ernsthafte Beeinträchtigung für das Selbstbild oder Ansehen einer Person” begründet.
Die Hintergründe bei de lege data.