+++ NetzDG in Kraft getreten
+++ EU-Kommission fordert proaktive Filterpflichten
+++ Google will Shopping-Suche auslagern
+++ USA: Facebook-Nutzer wehren sich gegen staatliches Auskunftsverlangen
+++ BVerwG: Rundfunkbeitrag für Hotel-/GästezimmerNetzDG in Kraft getreten
Heute zum 1. Oktober 2017 ist das umstrittene Netzdurchsetzungsgesetz gegen die Verbreitung von Hassbotschaften in Sozialen Medien in Kraft getreten. Plattformen wie Facebook, Twitter oder Youtube aber Betreiber kleinerer sozialer Netzwerke sind ab heute dazu verpflichtet einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen, an den Nutzer ihre Beschwerden und Behörden ihre Auskunftsersuchen richten können. Ziel ist Betroffenen die Identifikation des Verletzers zu erleichtern und damit die zivilrechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche zu ermöglichen. Die Auskunftserteilung setzt eine gerichtliche Anordnung voraus. Die Änderung ist nicht auf soziale Netzwerke beschränkt sondern betrifft sämtliche Betreiber von Telemediendiensten.
Zum NetzDG.
Zur Meldung auf golem.de.
Zur Meldung auf Spiegel Online.
EU-Kommission fordert proaktive Filterpflichten
Die EU-Kommission fordert in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung ein schärferes Vorgehen gegen illegale Inhalte im Internet. Danach sieht die Kommission vor allem die Betreiber von Online-Plattformen in der Pflicht, künftig „wirksame proaktive Maßnahmen (zu) ergreifen, um illegale Inhalte zu erkennen und zu entfernen”. Nur diese seien in der Lage wirksame Maßnahmen zu ergreifen und stünden überdies durch die Bereitstellung ihrer Angebote in der „gesellschaftliche(n) Verantwortung für den Schutz der Nutzer und der Gesellschaft insgesamt”. Kritisch äußerte sich unter anderem dazu die Bürgerrechts- und Netzpolitikerin Julia Reda (Piraten), die die Aushöhlung von Grundrechten und die irrtümliche Blockade legaler Inhalte fürchtet und den Vorschlag als „gefährlichen Irrweg” bezeichnete.
Zur Mitteilung der EU-Kommission.
Zur Kritik (PM) des eco – Verband der Internetwirtschaft.
Zur Meldung auf golem.de.
Google will Shopping-Suche auslagern
Im Kartellverfahren gegen Google ist das Unternehmen der Forderung der EU-Kommission vergangenen Freitag entgegen gekommen und plant Medienberichten zufolge den eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping” auszugliedern. Ein erster Vorschlag, das Angebot für Konkurrenten zu öffnen und diesen im Wege eines Auktionsverfahrens Werbeplätze zuzuteilen, war bei der Kommission auf Ablehnung gestoßen. Nun bessert Google sein Angebot nach: Die zuständige Abteilung soll ausgegliedert werden und die erwirtschafteten Gewinne für ihr Anzeigengeschäft nutzen. Google selbst müsste gleichberechtigt mit anderen Wettbewerbern am Auktionsverfahren um die begehrten Werbeplätze teilnehmen. Erst im Juni hatte die EU-Kommission ein Rekordbußgeld von 2,4 Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, um den eigenen Preisvergleichsdienst bevorzugt zu platzieren und so vergleichbare Dienste der Konkurrenz benachteiligt habe.
Zur Meldung auf bloomberg.com.
Zur Meldung auf heise.de.
USA: Facebook-Nutzer wehren sich gegen staatliches Auskunftsverlangen
Das US-Justizministerium verlangt von Facebook Auskunft über die Betreiber einer Trump-kritischen Facebook-Seite und versucht diese mittels Durchsuchungsbeschluss durchzusetzen. Facebook hatte die Nutzer von der Untersuchung informiert, nachdem das Unternehmen die ursprünglich erlassene „Gag Order” vor Gericht angefochten hatte. Die Betreiber der Seite wehren sich nun mit Unterstützung der Bürgerrechtsvereinigung American Civil Liberties Union (ACLU) gegen die Durchsuchungsbeschlüsse. Diese verlangen von Facebook die Herausgabe sämtlicher Kontoinformationen der betroffenen Nutzer, einschließlich sämtlicher Fotos, nicht-öffentlicher Beiträge und Konversationen mit anderen Nutzern. ACLU unterstützt weitere Betroffene in ähnlichen Verfahren, darunter die Betreiber der Facebook-Seite „DisruptJ20”, über die politische Demonstrationen organisiert werden.
Zur Pressemitteilung der American Civil Liberties Union (ACLU).
Zur Meldung auf golem.de.
BVerwG: Rundfunkbeitrag für Hotel-/Gästezimmer
Am Mittwoch entschied das BVerwG, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer nur insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Inhaber seinen Gästen auch tatsächlich durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten die Möglichkeit zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots eröffnet (Urt. v. 27.9.2017, Az.: 6 C 32.16). Gegen den zusätzlichen Beitrag pro Zimmer in Höhe von einem Drittel des allgemeinen Beitrags für Betriebsstätten hatte eine Hotelbetreiberin geklagt, deren Zimmer weder über Fernseher, Radios noch Internet verfügen sollen. Nachdem die Klägerin in den Vorinstanzen zunächst unterlag, hat das BVerwG nun die Berufungsentscheidung aufgehoben und die Sache zurück an den bayrischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) verwiesen. Anders als bei Privatwohnungen, wo der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein etwaiger Empfangsgeräte erhoben wurde, stelle der Rundfunkempfang bei Hotelzimmern einen preisbildenden Faktor und besonderen Vorteil dar, für den die Betreiber auch zahlen müssten, allerdings nur, wenn den Gästen die Möglichkeit zur Nutzung eröffnet werde.
Zur Pressemitteilung des BVerwG.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.