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Wochenrückblick: Netflix-Klausel, Shitstorm, Überwachungsregeln

+++ BGH: Keine beliebigen Preiserhöhungen bei Netflix

+++ OLG Frankfurt: „Riesigen Shitstorm geerntet“ ist überprüfbare Tatsachenbehauptung

+++ EGMR: Stren­gere Über­wa­chungs­re­geln bei Massenüberwachung

+++ Bun­des­kar­tellamt leitet zwei Ver­fahren gegen Google ein

+++ BürgerrechtlerInnen reichen Beschwerden gegen Clearview ein

+++ Bundesrat winkt Gesetze durch

BGH: Keine beliebigen Preiserhöhungen bei Netflix
Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Das ergeht aus einem Beschluss des BGH vom Freitag (Az. I ZR 23/20). Demnach ist ein entsprechendes Urteil des KG Berlin, das vom Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten wurde, nun rechtskräftig. Das KG hatte im Dezember 2019 entschieden, dass die Preiserhöhungsklausel Netflix einen zu großen Spielraum bei der Preisanpassung einräume. Das verstoße gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Urteil des KG wurde nicht zur Revision zugelassen. Netflix versuchte anschließend auf dem Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde ein Revisionsverfahren zu erwirken. Dies wurde vom BGH nun abgelehnt, da der Streitwert des Verfahrens unter der erforderlichen Schwelle von 20.000 € liegt.

Zur Meldung bei heise.de.

OLG Frankfurt: „Riesigen Shitstorm geerntet“ ist überprüfbare Tatsachenbehauptung
Ein Presseorgan darf nicht wahrheitswidrig behaupten, dass eine Sängerin wegen wenigen kritischen Einzelstimmen unter einem Posting einen „riesigen Shitstorm“ geerntet habe. Dabei handele es sich um eine überprüfbare und nunmehr unwahre Tatsachenbehauptung. Das hat das OLG Frankfurt a.M. in einer Eilentscheidung in der vergangenen Woche entschieden (Az. 16 W 8/21). Hintergrund der Entscheidung war ein Artikel eines Online-Magazins, in dem behauptet wurde, dass die Sängerin Indira Weiß aufgrund eines Kommentars auf Instagram einen „riesigen Shitstorm“ geerntet habe. Daraufhin stellte die Sängerin einen Eilantrag auf Unterlassung beim LG Frankfurt. Dieses gab dem Antrag nicht statt, sodass sie Beschwerde beim OLG Frankfurt einlegte. Das OLG stellte klar: Bei einem „Shitstorm“ handele es sich nach gemeiner Ansicht um einen „Sturm der Entrüstung“. Wenige negative Stellungnahmen, wie im Fall von Indira Weiß, reichten für einen „riesigen Shitstorm“ nicht aus.

Zur Meldung bei beck.de.

Zur Meldung bei lto.de.

EGMR: Stren­gere Über­wa­chungs­re­geln bei Massenüberwachung
Anlasslose Massenüberwachung bleibt aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit der Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar, allerdings kommt es auf die Sicherungsmaßnahmen an. Das hat der EGMR vergangene Woche entschieden und beruft sich auf sein Grundsatzurteil aus dem Jahr 2018. Damals entschied der Gerichtshof, dass eine massenhafte Datenabschöpfung, wie sie der britische Geheimdienst GCHQ betrieb, nur unter strengen Auflagen unter ausreichender demokratischer Kontrolle zulässig sein könne. Diese Sicherungen hat der EGMR unter Bezugnahme auf das BVerfG-Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Auslandsaufklärung des BND aus 2020 nun konkretisiert: Auf mehr als 200 Seiten sieht der EGMR u.a. „end-to-end“-Absicherungen oder zusätzlichen Schutz für vertrauliches Material von JournalistInnen vor.

Zum Hintergrund bei lto.de.

Bun­des­kar­tellamt leitet zwei Ver­fahren gegen Google ein
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat vergangene Woche zwei Verfahren gegen Google auf Basis des neuen § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeleitet. Die Norm ist Anfang 2021 mit der letzten GWB-Novelle in Kraft getreten. Sie dient der Ahndung von Wettbewerbsverzerrungen marktbeherrschender Digitalunternehmen durch das BKartA. Anwendung fand sie bereits in einem Verfahren gegen Facebook im Januar 2021 sowie in einem Mitte Mai eröffneten Verfahren gegen Amazon. Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten käme laut BKartA bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht. Geprüft werde nun u.a., ob die Bedingungen dem Konzern die Möglichkeit einer weitreichenden, dienstübergreifenden Datenverarbeitung einräumen.

Zur Meldung bei heise.de

BürgerrechtlerInnen reichen Beschwerden gegen Clearview ein
Ein Bündnis aus NGO’s, u.a. Privacy International (PI) und noyb („none of your business“), hat Beschwerden bei den Datenschutzbehörden von Großbritannien, Frankreich, Österreich, Italien und Griechenland gegen Clearview AI eingereicht. Clearview durchsucht das Internet, insb. soziale Netzwerke, nach Bilder von Gesichtern und speichert diese in einer Datenbank. Diese besteht aus jenen Fotos, mathematischen Repräsentationen der Gesichter sowie dem Fundort der Bilder. Ein Zugang zu der Datenbank kann von (Polizei-)Behörden erkauft werden. Nach Auffassung der AktivistInnen verstößt das Geschäftsmodell sowie dessen Handhabung personenbezogener Daten gegen die DSGVO. Die Datenschutzbehörden müssen nun innerhalb einer Frist von 3 Monaten eine erste Stellungnahme veröffentlichen.

Zur Nachricht bei Spiegel Netzwelt.

Zur Meldung bei Privacy International.

Zur Meldung bei noyb.

Bundesrat winkt Gesetze durch
Der Bundesrat hat der Urheberrechtsreform und der Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)-Novelle im Eilverfahren zugestimmt. Passieren ließ er auch die neuen Vorschriften für Cookies im Rahmen des „Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ (TTDSG) und die für zivile Drohnen. Außerdem hat er den Gesetzen zum autonomen Fahren, zur Digitalisierung von Pflege und Gesundheit sowie zur Ausschreibung von 1000 Schnellladestationen ebenfalls zugestimmt.

Zur Meldung bei beck.de.

Zur Meldung bei heise.de.

, Telemedicus v. 31.05.2021, https://tlmd.in/-9294

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