+++ OLG Düsseldorf: Einspeiseentgelte weiterhin gültig
+++ EuGH-Vorlage: Recht auf Vergessenwerden weltweit?
+++ BGH: Sofortüberweisung nicht als einziges Gratis-Bezahlverfahren zulässig
+++ EuGH zum Anspruch auf Zugang zu Schriftsätzen
+++ Verbraucherzentrale gegen Verkauf von Handys mit Sicherheitslücken
OLG Düsseldorf: Einspeiseentgelte weiterhin gültig
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender müssen Kabelnetzbetreibern die Einspeiseentgelte für die Übertragung der sogenannten Must-Carry-Inhalte zahlen. Dies hat das OLG Düsseldorf diese Woche entschieden und damit der Klage eines Kabelunternehmens stattgegeben. Die Kündigung der Einspeiseverträge im Jahr 2013 beruhte demnach auf einem kartellrechtswidrigen Informationsaustausch und sei deshalb unwirksam. Auch hinsichtlich der in dem Vertrag geregelten Entgelte hatte das Gericht keine Bedenken. Sowohl dass der klagende Kabelnetzbetreiber grundsätzlich Entgelte für seine Leistung fordere als auch die Höhe stelle keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar.
Zur Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 19. Juli 2017.
EuGH-Vorlage: Recht auf Vergessenwerden weltweit?
Der EuGH wird sich erneut mit dem sogenannten Recht auf Vergessenwerden befassen müssen, und zwar mit der Frage, ob dieses Recht auch weltweit gilt und Unternehmen entsprechend zur Löschung verpflichtet werden können. Eine Pariser Datenschutzbehörde war gegen Google vorgegangen, weil das Unternehmen betroffene Links nicht auch außerhalb der EU lösche. Das höchste französische Verwaltungsgericht setzte das Verfahren jetzt aus und legte die Frage dem EuGH zur Auslegung vor.
Zum Bericht auf heise.de.
BGH: Sofortüberweisung nicht als einziges Gratis-Bezahlverfahren zulässig
Der BGH hat diese Woche entschieden, dass ein Unternehmen im E-Commerce nicht die Sofortüberweisung als einziges unentgeltliches Bezahlverfahren verwenden darf. Dieses Verfahren berge Sicherheitsrisiken für den Nutzer und verleite darüberhinaus Banken, sensible Informationen ihrer Kunden preiszugeben. Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage des vzbv gegenüber einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn, das online Flüge vermittelte.
Zur Mitteilung des vzbv.
EuGH zum Anspruch auf Zugang zu Schriftsätzen
Die Öffentlichkeit kann einen Anspruch auf den Zugang zu Schriftsätzen aus Verfahren vor dem EuGH haben. Das hat der EuGH entschieden (Az. C?213/15 P) und damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichts bestätigt. Der Piratenpolitiker Patrick Breyer hatte von der EU-Kommission Schriftsätze verlangt, mit denen sich Österreich in einem Verfahren wegen der Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie verteidigte. Die Dokumente unterliegen grundsätzlich dem Recht auf Akteneinsicht und Informationsfreiheit, entschied der EuGH. Breyer trägt allerdings die Hälfte der Gerichts- und Anwaltskosten.
Zur Nachricht bei LTO.
Verbraucherzentrale gegen Verkauf von Handys mit Sicherheitslücken
Die Verbraucherzentrale NRW bereitet eine Klage gegen einen Kölner Media Markt vor, weil dieser Smartphones mit Sicherheitslücken verkauft haben soll. Auf den günstigen Handys sei eine veraltete Android-Version gelaufen. Die Sicherheitslücken hätten es Hackern ermöglicht, das Gerät vollständig zu übernehmen. Der Markt habe nicht auf mögliche Gefahren des veralteten Betriebssystems hingewiesen.
Zur Meldung bei heise.de.