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Wochenrückblick: Microsoft, Creative Commons, 2. Korb

+++ Europäisches Gericht: Microsoft handelte kartellrechtswidrig

+++ Affiliates: Klickbetrug macht fast 16 % aus

+++ BVerfG verhandelt Streit um SPD-Medienbeteiligungen

+++ 15 000 demonstrieren gegen Überwachungsgesetze

+++ Netzpolitik demonstriert auf Popkomm gegen Kopierschutz

+++ Creative Commons ist auch in Spanien gerichtsfest

+++ LG Koblenz: Gegendarstellung nicht subsidiär zu Richtigstellung

+++ Landesdatenschutzbeauftragter will gegen Suchmaschinen tätig werden

+++ 2. Korb passiert den Bundesrat
Europäisches Gericht: Microsoft handelte kartellrechtswidrig
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat die Wettbewerbs-Strafe der Kommission gegen Microsoft bestätigt. Microsoft wird damit verurteilt, die festgesetzte Strafe von 497 Mio. Euro zu zahlen, sowie die Interoperabilität von Microsoft Windows mit fremden Betriebssystemen herzustellen. Außerdem wird dem Konzern verboten, seine Marktmacht bei Betriebssystemen auszunutzen, um den Windows Media Player zu fördern.
Ausführlich bei Telemedicus.

Affiliates: Klickbetrug macht fast 16 % aus
Einer Studie des amerikanischen Unternehmens „Click Forensics“ zufolge steigt der Missbrauch von Werbenetzwerken mit klick-basierten Zahlungsmodellen rapide an: Im zweiten Quartal diesen Jahres lag der Anteil von gefälschten Klicks auf Werbebanner bei den 4000 untersuchten Internetseiten bei 15,8 %. Eine beängstigend hohe Zahl, bedenkt man, dass etwa ein erheblicher Teil des Umsatzes von Google durch eben diese Klick-Werbung erwirtschaftet wird.
Details und ein Interview mit einem Verantwortlichen von Google bei Forbes.com (englisch).

BVerfG verhandelt Streit um SPD-Medienbeteiligungen
Das Bundesverfassungsgericht hat über den Normenkontrollantrag der Bundestagsabgeordneten der SDP-Fraktion gegen § 6 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Privatrundfunkgesetz (HPRG) verhandelt. Diese Vorschrift verwehrt es politischen Parteien und Wählergruppen, sich direkt oder mittelbar an privaten Rundfunkunternehmen zu beteiligen. Von der Regelung betroffen war der Radiosender FFH, an dem die Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft (DDVG) durch verschiedene Unterbeteiligungen mittelbar in einer Höhe von 2,3444 % beteiligt war. Die DDVG steht nahezu ausschließlich im Eigentum des jeweiligen Schatzmeisters der SPD, der den Anteil treuhänderisch für den Parteivorstand der SPD verwaltet.
Details zu der Verhandlung bei Telemedicus.
Die Hintergründe zu den SPD-Medienbeteiligungen bei Telemedicus.

15 000 demonstrieren gegen Überwachungsgesetze
Auf einer Großmedonstration haben gestern in Berlin 15 000 Bürger gegen die neuen Überwachungsgesetze demonstriert. Unter anderem unter Regie des „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ sprachen sich Redner und Demonstranten gegen die geplanten Gesetze zu Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen und TK-Überwachung aus. Unterstützt wurde die Demonstration unter anderem von „Bündnis90/Die Grünen“ und der „Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen“.
Weitere Informationen bei Heise Online.

Netzpolitik demonstriert auf Popkomm gegen Kopierschutz
Die Betreiber des Weblogs Netzpolitik.org haben auf der Berliner Fachmesse für Musik „Popkomm“ eine Demonstration gegen Kopierschutz veranstaltet. Am Stand des Plattenlabels SonyBMG wurde dazu ein großes Plakat mit der Aufschrift „DRM – Kopierschutz entmündigt“ angebracht. Hintergrund ist die mangelnde Kooperation von SonyBMG mit Anbietern von Musik-Downloads ohne Kopierschutz.
Bilder und Hintergründe bei Netzpolitik.

Creative Commons ist auch in Spanien gerichtsfest
Das Berufungsgericht in Madrid hat entschieden, dass bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurde, keine Abgaben an die spanische Verwertungsgesellschaft SGAE zu zahlen sind. Damit wurde die Creative Commons erstmals in zweiter Instanz in Spanien bestätigt.
Ausführlich beim JIPS.

LG Koblenz: Gegendarstellung nicht subsidiär zu Richtigstellung
Durch die Berichtigung von falschen Tatsachen in einer Presseveröffentlichung entfällt nicht der presserechtliche Anspruch auf Gegendarstellung. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden. Hintergrund war der Streit zwischen zwei Zeitschriften. Die eine hatte falsch über die andere berichtet. Die berichtende Zeitschrift weigerte sich jedoch eine Gegendarstellung abzudrucken – stattdessen werde man eine presserechtlich ordnungsgemäße Berichtigung und Entschuldigung veröffentlichen. Zu Unrecht, wie das LG entschied: ein berechtigtes Interesse an einer Gegendarstellung entfällt nicht durch die Veröffentlichung einer Richtigstellung.
Das Urteil bei aufrecht.de.

Landesdatenschutzbeauftragter will gegen Suchmaschinen tätig werden
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat angekündigt, gegen die Betreiber von Suchmaschinen vorzugehen. Datenschutzrechtlich seien einige der Suchmaschinen bedenklich, insbesondere im Hinblick auf Persönlichkeitsprofile und Widerspruchsrechte bei der Datenerhebung.
Die Details der Vorwürfe bei Heise online.

2. Korb passiert den Bundesrat
Ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses hat der sog. 2. Korb des Urhebergesetzes den Bundesrat passiert. Der Bundesrat folgte damit den Empfehlungen der entsprechenden Ausschüsse. Das neue Urhebergesetz wird damit voraussichtlich am 01.01.2008 in Kraft treten.
Weiter beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
Zu den Änderungen im neuen Urhebergesetz bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 23.09.2007, https://tlmd.in/a/416

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