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Wochenrückblick: Microblogging, Telemediengesetz, Facebook

+++ OLG Dresden: Mikrobloggingdienst haftet für Nutzerpostings

+++ Redtube-Abmahnungen: Rechtsanwalt zu Schadensersatz verurteilt

+++ Telemediengesetz: Verbraucherschützer kritisieren Gesetzentwurf

+++ VG Berlin: Kein Anspruch auf Aktualitätsvorsprung für Journalisten

+++ Österreich: Gericht verhandelt in Sachen Europe versus Facebook
OLG Dresden: Soziales Netzwerk haftet für Nutzerpostings
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das OLG Stuttgart Anfang April über die Haftung eines Microbloggingdienstes für rechtswidrige Posts seiner Nutzer entschieden. Voraussetzung für eine Haftung sei, dass der Anbieter so konkret über die Rechtsverletzung informiert wird, dass der Rechtsverstoß unschwer und ohne eingehende Überprüfung, nachvollziehbar ist. Wird der Anbieter trotz eines solch klaren Hinweises nicht tätig, haftet er nach den Grundsätzen der Störerhaftung.
Die Meldung bei juris.
Eine Besprechung von Thomas Stadler.

Redtube-Abmahnungen: Rechtsanwalt zu Schadensersatz verurteilt
Wie die Kanzlei Weiß & Partner berichtet, hat das Amtsgericht Regensburg den ehemaligen Anwalt Thomas Urmann wegen der Abmahnungen im Fall Redtube zu Schadensersatz verurteilt. Urmann hatte im Dezember 2014 mit seiner Kanzlei massenhaft Internetnutzer wegen des Streamings von Pornovideos auf der Plattform Redtube abgemahnt. Umstände und Rechtsgrundlage der Abmahnungen waren hoch umstritten. Nach Ansicht des AG Regensburg handelte es sich bei den Abmahnungen um eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung.
Die Hintergründe bei der Kanzlei Weiß & Partner.

Telemediengesetz: Verbraucherschützer kritisieren Gesetzentwurf
Der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Telemediengesetz steht weiter in der Kritik. In einer Stellungnahme hat nun auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) deutlich gegen den Entwurf Stellung bezogen. Die geplanten Regelungen seien „grundsätzlich verfehlt”. Unter anderem kritisiert der vzbv, dass private Anbieter von offenen WLAN schärfer für Rechtsverletzungen haften sollen als kommerzielle Anbieter. Durch eine Verschärfung der Haftung von Host-Providern drohe zudem eine „freiwillige Selbstzensur ”.
Die Stellungnahme im Volltext.

VG Berlin: Kein Anspruch auf Aktualitätsvorsprung für Journalisten
Ein Journalist hat keinen Anspruch darauf, dass ihm eine Auskunft vor seinen Konkurrenten erteilt wird. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin Mitte März entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde. Ein Journalist hatte beim Bundeskanzleramt verschiedene Informationen angefordert. Kurz nach seinem Antrag forderten auch Kollegen anderer Zeitungen dieselben Informationen an. Das Bundeskanzleramt stellte die Informationen schließlich allen Antragstellern gleichzeitig zur Verfügung. Der Journalist sah sich dadurch in seiner Pressefreiheit verletzt: Da er den Antrag zuerst gestellt habe, müsse er auch als erster die Informationen zur Verfügung gestellt bekommen. Das VG Berlin folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es gelte der Grundsatz der Effizienz und Effektivität des Verwaltungsverfahrens.
Die Meldung bei juris.

Österreich: Gericht verhandelt in Sachen Europe versus Facebook
Das Wiener Landgericht hat am Donnerstag über die Klage von Max Schrems gegen Facebook Europe verhandelt. Schrems ist Gründer der Initiative Europe v. Facebook. Vor dem Landgericht Wien versucht er, gegen Facebook einen Musterprozess wegen der angeblichen Verletzung europäischen Datenschutzrechtes zu führen. Thema des ersten Prozesstages war vor allem die Zuständigkeit des Gerichts. Facebook argumentiert, dass Schrems die Klage nicht als Verbraucher, sondern als freiberuflicher Autor und Aktivist führe. Österreichische Gerichte seien deshalb nicht zuständig.
Details bei urheberrecht.org.
Weitere Hintergründe bei Heise online.

, Telemedicus v. 12.04.2015, https://tlmd.in/a/2937

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