+++ Metall auf Metall: BGH legt „Pastiche“ dem EuGH vor
+++ DSGVO-Strafe gegen TikTok
+++ OVG Niedersachsen: Ex-Datenschutzbeauftragte Thiel scheitert mit Beschwerde gegen Nachfolger
Metall auf Metall: BGH legt „Patsche“ dem EuGH vor
Die fünfte Entscheidung in Sachen „Metall-auf-Metall“ des BGH (Beschl. v. 14.09.2023, Az. I ZR 74/22): Das von der Band Kraftwerk gegen den Produzenten Pelham angestrengte Verfahren wird – erneut – ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt. Inhaltlich geht es nur noch um die Nutzung des Songs mit dem Kraftwerk-Element seit dem 7. Juni 2021. Zu diesem Zeitpunkt wurde mit § 51a UrhG eine neue Ausnahme-Regelung für ein so genanntes „Pastiche“ in das UrhG aufgenommen. Diese Norm wurde auch im Hinblick auf die „Metall-auf-Metall“-Verfahren geschaffen. Der EuGH wird das „Pastiche“ nun näher definieren müssen. Darauf aufbauend kann dann der BGH womöglich abschließend entscheiden, ob die derzeitige Nutzung des „Metall-auf-Metall“-Bits zulässig ist.
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DSGVO-Strafe gegen TikTok
Die irische Datenschutzbehörde hat gegen TikTok eine Strafe nach der DSGVO in Höhe von 345 Millionen Euro verhängt. TikTok werden dabei unzulässige Verfahrensweise in der App gegenüber Minderjährigen im zweiten Halbjahr 2020 vorgeworfen. Im Verfahren wurden auch auf Druck von deutschen Aufsichtsbehörden weitere Missstände bezüglich „Dark Patterns“ angemahnt. Der irischen Datenschutzbehörde wurde zuletzt immer wieder vorgeworfen, Prüfungen gegen große Tech-Konzerne zu verschleppen.
Zur Meldung bei Spiegel.de.
OVG Niedersachsen: Ex-Datenschutzbeauftragte Thiel scheitert mit Beschwerde gegen Nachfolger
Der im Mai gewählte Niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper kann sein Amt antreten. Das entschied das OVG Lüneburg im einstweiligen Verfahren und beschied damit Barbara Thiels Konkurrentenklage keine Erfolgsaussichten. Thiel kritisierte insbesondere, dem gewählten Nachfolger fehlten die notwendigen Qualifikationen. Diese fordere die DSGVO aber für Datenschutzbeauftragte in Art. 53. Das OVG folgerte daraus aber keine subjektiven Rechte für Thiel.
Pressemitteilung des OVG.
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