+++ BKartA: Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung zu Messenger- und Video-Diensten
+++ EDSA überarbeitet Guidelines zur Gesichtserkennung
+++ LG Karlsruhe: Durchsuchung bei Dreyeckland war rechtswidrig
+++ Französische Verfassungsgericht erlaubt intelligente Videoüberwachung
+++ USA: Montana verbannt TikTok – Nutzer klagen
+++ ChatGPT CEO fordert stärkere KI-Regeln
BKartA: Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung zu Messenger- und Video-Diensten
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat den Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung nach § 32e Abs. 5 GWB vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung sind die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Messenger- und Video-Dienste. Im Fokus standen neben Datenschutz und Datensicherheit auch wettbewerbsrechtliche Aspekte. Der Bericht listet Verstöße gegen die DSGVO, etwa durch die Synchronisatins von Kontakten oder die Datenverarbeitung in den USA und mahnt eine bessere Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer an. Unter Verweis auf den Digital Markets Act fordert das BKartA die Betreiber zudem auf, für mehr Interoperabilität mit anderen Messenger-Diensten zu sorgen.
Zur Pressemitteilung des BKartA.
Zum Abschlussbericht des BKartA.
Zur Meldung auf heise.de.
EDSA überarbeitet Guidelines zur Gesichtserkennung
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seinen Leitfaden zum Einsatz von Gesichtserkennung in der Strafverfolgung aktualisiert. Wegen der hohen Risiken für Einzelpersonen und die Gesellschaft fordert der EDSA weiterhin ein generelles Verbot dieser Technologie. Die biometrische Fernidentifizierung von Personen in öffentlich zugänglichen Räumen berge ein hohes Risiko des Eindringens in das Privatleben des einzelnen Individuums und habe daher keinen Platz in einer demokratischen Gesellschaft. Auch die massenhafte Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen, z.B. durch Scraping aus dem Internet, und das Anlegen entsprechender Datenbanken werden kritisiert. Wenn die Strafverfolgung derartige Instrumente nutzen wolle, müsse dieses unter strikter Einhaltung des geltenden Rechtsrahmens der EU-Grundrechtecharta und der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Zur Pressemitteilung des EDSA.
Zum Leitfaden zum Einsatz von Gesichtserkennung des EDSA.
LG Karlsruhe: Durchsuchung bei Dreyeckland war rechtswidrig
Das Landgericht (LG) Karlsruhe hat die Durchsuchung einer privaten Wohnung und der Redaktion von Dreyeckland für rechtswidrig erklärt und die Anklage gegen einen Redakteur des Senders nicht zugelassen. Das Verlinken von umstrittenen Webseiten im Rahmen der Berichterstattung sei nicht strafbar, sondern Teil der journalistischen Aufgabe. Auch sei unklar, ob der verbotene Verein „linksunten.indymedia“ überhaupt noch existiere. Damit stärkte das Gericht auch die Rechte von Journalisten bzw. das Presserecht. Die Staatsanwaltschaft die Verlinkung der Archiv-Webseite eine Unterstützung einer verbotenen Vereinigung angesehen und daraufhin Maßnahmen gegen den Redakteur eingeleitet. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Zur Meldung auf LTO.
Zur Meldung auf netzpolitik.org.
Französische Verfassungsgericht erlaubt intelligente Videoüberwachung
Die KI-basierte Videoüberwachung darf bei den olympischen Spielen 2024 in Paris eingesetzt werden. Laut dem französischen Verfassungsgericht verstoße das Gesetz, das den entsprechenden Einsatz regelt, nicht gegen das Recht auf Privatsphäre und stehe im Einklang mit der Verfassung. Die Videoüberwachung ziele darauf ab, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu verhindern. Sie dürfe nur bei solchen Veranstaltungen eingesetzt werden, bei denen ein hohes Risiko von Terroranschlägen bestünde, wovon bei den olympischen Spielen auszugehen sei. Eine automatische Gesichtserkennung oder eine biometrische Überwachung seien nicht vorgesehen. Zudem sei sicherzustellen, dass die Videoaufnahmen und Informationen nicht mit anderen Datenbanken verknüpft würden. Wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht mehr gegeben seien, müsse der Einsatz des Systems sofort eingestellt werden. Gegen das Gesetz aus dem April hatten 60 oppositionellen Abgeordneten geklagt. Viele Bürgerrechtler warnen vor einer möglichen biometrische Massenüberwachung.
Zum Urteil des französischen Verfassungsgerichts.
Zur Meldung auf heise.de.
USA: Montana verbannt TikTok – Nutzer klagen
Der US-Bundesstaat Montana verbannt ab dem 1. Januar 2024 die App TikTok aus den App-Stores von Apple und Google. Das Gesetz untersagt, die App des Kurzvideodienstes innerhalb des Bundesstaates anzubieten. Bei Zuwiderhandlung drohen den Betreibern Geldstrafen von 10.000 Dollar pro Tag. Der Gouverneur von Montana unterzeichnete dieses Gesetz vor wenigen Tagen. Begründet wird das Verbot mit dem Schutz der Bürger vor der Kommunistischen Partei Chinas. Daraufhin haben fünf Nutzer der App beim US-Bezirksgericht Montana Klage gegen das Gesetz eingereicht. Das TikTok-Verbot verletzte sie in ihren Rechten als Bürger. Eine von ihnen bestreite als Influencerin mittels TikTok sogar ihr Einkommen. Zudem überschreite der Bundesstaat mit dem Verbot seine Befugnisse. Der Betreiber von Tiktok, das chinesische Unternehmen ByteDance, bestritt abermals, Daten seiner Nutzer mit der chinesischen Regierung zu teilen.
Zur Meldung auf tagesschau.de.
Zur Meldung auf in der FAZ.
Zur Meldung auf heise.de.
ChatGPT CEO fordert stärkere KI-Regeln
Der Geschäftsführer von OpenAI, Sam Altman, fordert mehr Regeln und Leitlinien für den Umfang an Transparenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Auch warnte er bei einer Anhörung im US-Senat vor Falschinformationen und Wahlmanipulationen unter Verweis auf die fortschreitende Technik der Bildmanipulation. Laut Altman solle eine nationale oder globale Behörde für die Lizenzierung von KI-Systemen eingerichtet werden. Auch seien die Systeme einem unabhängigen Expertentest zu unterziehen. OpenAI betreibt unter anderem ChatGPT.
Zur Meldung auf golem.de.
Zur Meldung im Spiegel.