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Wochenrückblick: Meinungsfreiheit, Werbesteuer, DSGVO

+++ Teilen eines Medienartikels mit IS-Symbol auf Facebook

+++ EuGH: Ungarische Sanktionen gegen Google unionsrechtswidrig

+++ Kampagne gegen Tracking durch Handy-Apps

+++ VG Berlin: Keine Bereinigung der Schulakte durch DSGVO

+++ NetzDG: FSM als Einrichtung der regulierten Selbstregulierung anerkannt

+++ EuGH-Generalanwalt zur unwirksamen Einwilligung nach der DSGVO
BayObLG: Teilen eines Medienartikels mit IS-Symbol auf Facebook
Ein Bericht der Deutschen Welle, der das verbotene Symbol des sog. IS enthielt, darf auf Facebook geteilt werden. Das Teilen des Beitrages sei laut dem Bayrischen Obersten Landesgericht (BayObLG) von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dementsprechend hat das BayObLG vergangene Woche ein Urteil des AG Augsburg aufgehoben. Das Amtsgericht hatte zuvor einen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er einen Artikel der Deutschen Welle auf Facebook gepostet hatte. In diesem war das IS-Symbol zu sehen. Da der IS in Deutschland verboten ist, verstößt das Zeigen des Emblems gegen das Vereinsgesetz. Nach Aufhebung des Urteils muss das Amtsgericht nun neu entschieden.
Zur Meldung auf netzpolitik.de.
Zur Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

EuGH: Ungarische Sanktionen gegen Google unionsrechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vergangene Woche entschieden, dass eine Millionenstrafe Ungarns gegen Google wegen einer fehlenden Steuererklärung gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt. Ungarn hatte Google vorgeworfen, seine Werbeeinahmen nicht rechtzeitig gemeldet zu haben. Zwar sei die ungarische Steuer auf Werbeeinnahmen im Grunde erlaubt. Die Strafen für ausländische Unternehmen seien aber viel höher als für ungarische Unternehmen und die Fristen strenger. Nach Ansicht des EuGHs verstößt das ungarische Sanktionssystem deshalb gegen den freien Dienstleistungsverkehr und es läge eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vor.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Zur Meldung auf lto.de

Kampagne gegen Tracking durch Handy-Apps
Eine europäische NGO-Kampagne fordert Datenschutzbehörden sieben Länder auf, gegen illegale Online-Werbemethoden vorzugehen. Der Tausch sensibler Daten in der Werbewirtschaft verstoße nicht nur gegen die DSGVO, sondern könnte lebensgefährlich für Betroffene sein. Die Kampagne beruft sich auf einen Bericht des norwegischen Verbraucherrats zum Online-Marketing in der Werbebranche. Dating-Apps wie Tinder und Grindr sollen beispielsweise Informationen über die sexuelle Orientierung und Standorte ihrer Nutzer ohne deren Einwilligung an Dritte weiterleiten.
Zum Brief an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und an die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Zum Bericht des norwegischen Verbraucherrats „Out of Control – How consumers are exploited by the online advertising industry”.
Zur Meldung auf heise.de

VG Berlin: Keine Bereinigung der Schulakte durch DSGVO
Ein Schüler hat keinen Anspruch darauf, beim Schulwechsel seine Akte bereinigen zu lassen. Ein Löschanspruch aus der DSGVO stehe ihm nicht zu, entschied das VG Berlin vergangene Woche. Durch den Schulwechsel falle der Zweck der Datenverarbeitung nicht weg. Die Einträge seien für die Aufgabenerfüllung der Schule weiterhin erforderlich. Der Schüler war an seinen vorherigen Schulen in mehrere Gewalttaten verwickelt.
Zur Pressemitteilung des VG Berlin.
Zur Meldung auf lto.de.

NetzDG: FSM als Einrichtung der regulierten Selbstregulierung anerkannt
Das Bundesamt für Justiz hat die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) als Einrichtung der regulierten Selbstregulierung nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) anerkannt. Eine regulierte Selbstregulierung ist seit Inkrafttreten im NetzDG vorgesehen gewesen. Für die Anerkennung musste die FSM aber nachweisen, dass unabhängige Experten mit sachgemäßer Ausstattung die schwierigen Fälle zügig innerhalb von sieben Tagen im Rahmen eines transparenten Verfahrens prüfen können. Bisher haben sich YouTube und Facebook der Selbstregulierung unterworfen.
Zur Pressemitteilung der FSM.
Zur Meldung bei heise.de.

EuGH-Generalanwalt zur Einwilligung nach der DSGVO
Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Szpunar ist eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO unwirksam, wenn ein Kunde in einem standardisiertem Vertrag handschriftlich die Anfertigung oder Speicherung von Ausweiskopien verweigern muss. Dadurch erhalte der Kunde nämlich den Eindruck, der Vertrag würde sonst nicht zustandekommen. Die Einwilligung wäre dann nicht freiwillig. Die Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts ist für den EuGH nicht bindend.
Ausführlich dazu auf delegedata.de
Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Szpunar im Verfahren Orange România SA gegen ANSPDCP.

, Telemedicus v. 08.03.2020, https://tlmd.in/a/3485

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