+++ Megaupload geschlossen, Kimble festgenommen
+++ Umstrittene US-Zensurgesetze vorerst auf Eis gelegt
+++ OLG Hamburg zur Zulässigkeit von Hotelbewertungen
+++ Samsung unterliegt Apple vor dem LG Mannheim
+++ DENIC muss keine Glücksspiel-Domains sperren
+++ Streit um „stille SMS“ und Funkzellenabfrage
+++ LG Karlsruhe: „ACAB“ ist keine strafbare Beleidigung
+++ „Grooveshark“ macht in Deutschland dicht
Megaupload geschlossen, Kimble festgenommen
Am späten Donnerstag-Abend verbreitete sich die Nachricht wie ein Lauffeuer: Die Filehoster Megaupload und Megavideo wurden vom Netz genommen. Vier Mitarbeiter wurden festgenommen, darunter auch der Betreiber Kim Schmitz alias Kimble. Auf Betreiben von US-Behörden wurden 20 Hausdurchsuchungen in acht Ländern durchgeführt und mehrere Server und Domains beschlagnahmt. Die Aktion gilt der Bekämpfung eines der umfangreichsten Fälle von Urheberechtsverletzungen in der Geschichte der USA. In Deutschland wurde die Aktion kontrovers diskutiert und ganz unterschiedlich bewertet.
Die Meldung bei Golem.de.
Zum Bericht auf Telemedicus.
Umstrittene US-Zensurgesetze vorerst auf Eis gelegt
Der Wirbel um die umstrittenen US-Gesetzesvorhaben SOPA und PIPA hat vergangene Woche einen Höhepunkt erreicht. Die Proteste gipfelten am Mittwoch im weltweiten „Blackout-Day„. Beide Gesetze sind nun vorerst auf Eis gelegt: Aufgrund der heftigen Proteste sollen sie zunächst nicht zur Abstimmung vorgelegt werden. Wie die New York Times berichtet, ist 2012 nun nicht mehr damit zu rechnen, dass man sich erneut mit den Vorhaben beschäftigt. Der Stop Online Piracy Act (SOPA) sollte über das Repräsentantenhaus mit fragwürdigen Mitteln geistiges Eigentum schützen. Beim Protect IP Act (PIPA) handelt es sich um das Pendant aus dem US-Senat.
Die Meldung bei Heise Online.
Mehr Infos auch bei Golem.de.
OLG Hamburg zur Zulässigkeit von Hotelbewertungen
Hotelbewertungsportale im Internet sind zulässig. Das hat das OLG Hamburg am Mittwoch entschieden. Eine Hotel- und Hostelbetreiberin hatte sich gegen das Angebot der Beklagten gewehrt. Diese bot auf ihrem Internetportal neben der Vermittlung von Reisen und Hotelübernachtungen auch einen Hotelbewertungsservice an. Weil einige Nutzer die Unterkunft der Klägerin bemängelt hatten, ging diese gegen das Angebot vor. Ihre Berufung wurde aber zurückgewiesen: Ein Unterlassungsanspruch stehe ihr nicht zu. Die Allgemeinheit habe ein schutzwürdiges Interesse an Informationen durch derartige Bewertungsportale.
Zur Pressemitteilung des OLG Hamburg.
Samsung unterliegt Apple vor dem LG Mannheim
Das LG Mannheim hat die erste von fünf Patentklagen von Samsung gegen Apple abgewiesen. Samsung hält ein Patent, welches die kabellose Kommunikation über UMTS beschreibt. Dieses werde durch Apple aber nicht verletzt. Apple selbst geht wegen sechs angeblicher Patentverletzungen gegen Samsung in Deutschland vor. Da mit dem Urteil noch keine Begründung veröffentlicht wurde, könne man den Ausgang der anderen Verfahren nur schwer einschätzen, so Florian Mueller auf seinem Blog FOSS Patents.
Bericht auf englisch zum Verfahren bei FOSS Patents.
Weitere Informationen bei Apfelnews.
DENIC muss keine Glücksspiel-Domains sperren
Die DENIC muss Domains von nicht lizenzierten Glücksspielunternehmen nicht „diskonnektieren“. Das hat das VG Düsseldorf bereits Ende November entschieden, wie nun bekannt wurde. Im Dezember 2008 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf der DENIC in einer Ordnungsverfügung aufgegeben, die Domain zu einem unlizenzierten Anbieter für Online-Poker zu sperren. Die DENIC argumentierte dagegen, sie hafte nach den Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrags weder als Störerin, noch als Nicht-Störerin. Dem schloß sich das Gericht an. Die Bezirksregierung sei auch fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die DENIC Inhalteanbieterin sei, so das VG Düsseldorf. Weil sie aber nur den Zugang vermittelte, käme ihr das Haftungsprivileg des § 8 TMG zugute.
Das Urteil im Volltext.
Die Meldung bei Heise Online.
Streit um Funkzellenabfrage und „stille SMS“
In Berlin wurden im großen Stil Funkzellenabfragen durchgeführt. Dabei handelt es sich um die Überwachung sämtlicher Telefonverbindungsdaten in einer bestimmten Funkzelle. So sollen von Herbst 2009 bis Ende 2011 mehrere Millionen Standortdaten von Handys im Zusammenhang mit Auto-Brandstiftungsdelikten ausgeforscht worden sein. Das berichtete Netzpolitik am Donnerstag unter Berufung auf exklusiv dort vorliegende Dokumente. Ein Gericht hatte einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft genehmigt. Andernorts wurde bekannt, dass in Hamburg im Jahr 2010 insgesamt 134.706 heimliche Ortungsimpulse via SMS an Handys von Verdächtigen geschickt wurden. Das ging aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (Die Linke) hervor.
Golem.de zur Funkzellenabfrage in Berlin.
Golem.de zur Handyüberwachung mit „stillen SMS“ in Hamburg.
LG Karlsruhe: „ACAB“ ist keine strafbare Beleidigung
Der Ausruf „ACAB“ ist grundsätzlich nicht strafbar. Das hat das Landgericht Karlsruhe Anfang Dezember entschieden, wie Udo Vetter am Freitag im Lawblog mitteilte. Ein Fußballfan hielt im Stadion ein Transparent mit dem Slogan hoch. Der Polizei-Einsatzleiter fühlte sich dadurch in seiner Ehre verletzt. Das Verhalten sei aber nicht strafbar, entschied das Landgericht: Zwar könne auch eine Kollektivbeleidigung strafbar sein, wenn ein (vom Willen des Angeklagten umfasster) Bezug auf individualisierbare Personen vorlag. Das Gericht stellte jedoch fest, dass in dem konkreten Fall nicht mit Sicherheit feststellbar war, dass der Angeklagte seine Aussage auf die im Stadion anwesenden Polizeibeamten bezog.
Das Urteil als PDF im Volltext.
„Grooveshark“ macht in Deutschland dicht
Der Musikstreaming-Dienst „Grooveshark“ hat seine Betätigung in Deutschland eingestellt. Nachdem sich GEMA und BITKOM zuletzt auf einen Tarif für kostenpflichtige Streaming Angebote geeinigt hatten, scheint Grooveshark davon nicht begeistert zu sein. Auf der Webseite teilte der Dienst mit, sein Angebot wegen „unverhältnismäßig hoher Betriebskosten“ einzustellen. Die Betreiber empfehlen den Dienst „simfy“ als Alternative.
Mehr Informationen auf Telemedicus.