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Wochenrückblick: Medien in Russland, Staatstrojaner, DNS-Sperren

+++ Eilentscheidung des EGMR zur Pressefreiheit in Russland

+++ BVerfG entscheidet nicht über Staatstrojaner Einsatz

+++ Gerichtliche Klärung von DNS-Sperre durch Access-Provider angestrebt

+++ Recherche- und Analysesoftware von Palantir fürs bayerische LKA

Eilentscheidung des EGMR zur Pressefreiheit in Russland
Russland solle sich aller Handlungen und Beschlüsse enthalten, die auf eine vollständige Blockierung und Beendigung der Tätigkeit von Medien abzielen sowie unter den gegenwärtigen Umständen die Wahrnehmung der Pressefreit verwehren könnten. Dies hat der EGMR u.a. bezogen auf die unabhängige Zeitung Nowaja Gaseta entschieden. Russland ist zwar noch Mitglied im Europarat, kündigte aber an sich nicht mehr an der Arbeit der Organisation beteiligen zu wollen. Zuvor hatte Russland ein neues Mediengesetz erlassen, das u.a. von der UN als Informationssperre bezeichnet wird. Neben dem russichen Vorgehen gegen in- und auslänische Medien sind viele soziale Netzwerke kaum oder nicht mehr aus Russland zu erreichen, so dass das Land zunehmend von unabhängiger Information abgeschnitten ist.
Zur Pressemitteilung des EGMR.
Zur Nachricht bei lto.de.

BVerfG entscheidet nicht über Staatstrojaner Einsatz
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen Kompetenzen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung der hessischen Polizei nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 20.01.2022, Az. 1 BvR 1552/19). Es wies die von Abgeordneten der Piratenpartei erhobene Beschwerde als unzulässig zurück. Demnach hätten die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung der gesetzgeberischen Schutzpflicht nicht hinreichend dargelegt und außerdem den Subsidiaritätsgrundsatz der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt. Es sei eine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung mit dem erlassenen Regelungskonzept und dessen Defiziten vonnöten. Die Beschwerdeführer hatten u.a. das Defizit einer fehlenden Regelung zum behördlichen Umgang mit IT-Sicherheitslücken, die den Programmierer:innen noch unbekannt sind (sog. Zero Days), gerügt.
Zur Nachricht bei lto.de.
Zur Nachricht bei heise.de.

DNS-Sperre von Pornoportal: Gerichtliche Klärung angestrebt
Die meisten Access-Provider haben haben den Zugang zu einem Online-Pornoportal über den deutschen Domainnamen gesperrt. Zuvor hatte die Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten (KJM) verfügt, dass das Portal blockiert werden müsse. Kindern und Jugendlichen solle so der Zugang zu derlei Inhalten erschwert werden. Auch Telefónica hat die Sperre umgesetzt, plant nun aber Rechtsmittel gegen die Sperrverfügung einzulegen, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen. Den Hintergrund zu den DNS-Sperren bildet das Vorgehen der Landesanstalt für Medien NRW gegen das in Zypern ansässige Pornoportal, das in keiner vertraglichen Verbindung zu den Access-Providern steht.
Zur Nachricht bei heise.de.
Zur Nachricht bei Computer-Bild.

Recherche- und Analysesoftware von Palantir fürs bayerische LKA
Das bayerische Landeskriminalamt wird bald Software des umstrittenen Unternehmens Palantir einsetzen. Die deutsche Tochter des Unternehmens hat den Zuschlag für das bayerische verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem (VeRA) erhalten, das vorhandene Datenbestände verknüpfen und auswerten soll. Kritik an der Entwicklung derartiger Software und dem Unternehmen wurde zuvor sowohl von Datenschützer:innen als auch Bürgerrechtler:innen geäußert. Die hessische Polizei hatte bereits vor ein paar Jahren Palantir Software eingesetzt, deren Anschaffung jedoch einen Untersuchungsausschuss zur Folge hatte.
Zur Nachricht bei golem.de.
Zur Nachicht bei lto.de.

, Telemedicus v. 13.03.2022, https://tlmd.in/-10066

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