+++ Datenschutzaufsicht Mecklenburg-Vorpommern prüft Einsatz der Luca-App
+++ WhatsApp-Nutzungsbedingungen: Datenschutzaufsicht bereitet Anordnung vor
+++ OLG Frankfurt a.M.: Händler müssen Amazon-Warenbildern prüfen
+++ Urheberrechtsreform: Anhörung im Bundestag
+++ Erste Lesung zu Gesetz gegen Darknet-Marktplätze
Datenschutzaufsicht Mecklenburg-Vorpommern prüft Einsatz der Luca-App
Die Diskussion um die Luca-App zur Corona-Kontaktverfolgung hält an. So will die Datenschutzaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Luca-App genauer prüfen. Wichtige „Fragen zu Haftung und technischem Datenschutz“ seien offen, so eine Sprecherin der Aufsichtsbehörde. Und: Wer die Luca-App – die zur Kontaktverfolgung in Mecklenburg-Vorpommern als zentrale Lösung vorgesehen ist – nicht nutzen wolle, dürfe nicht vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden. Zuvor hatte der Chaos Computer Club auf Schwachstellen im System hingewiesen, durch die sich Bewegungsprofile auslesen ließen.
Zur Meldung auf heise.de.
WhatsApp-Nutzungsbedingungen: Datenschutzaufsicht bereitet Anordnung vor
Die Hamburgische Datenschutzaufsicht will Facebook dazu zwingen, keine Daten von WhatsApp-Nutzer:innen „zu erheben und zu eigenen Zwecken zu verarbeiten“. Die Aufsichtsbehörde bereitet hierfür eine sofort vollziehbare Anordnung vor. Anlass geben die neuen Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp, denen man bis Mitte zustimmen muss, um WhatsApp weiter nutzen zu können. Darin räumt sich WhatsApp das Recht ein, Daten mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen. WhatsApp hatte bereits vor ein paar Monaten die Einwilligung nach öffentlicher Kritik aufgeschoben. Facebook soll noch angehört werden und eine Stellungnahme abgeben können, hieß es am Dienstag in der Pressemitteilung der Behörde.
Zur Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde.
OLG Frankfurt a.M.: Händler müssen Amazon-Warenbildern prüfen
Wer Ware über Amazon anbietet, muss die Angebote regelmäßig darauf überprüfen, ob die werbenden Bilder auch den verkauften Produkten entsprechen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. im März entschieden (Az. 6 W 8/18). Weil ein Programmalgorithmus bei Amazon die Angebote auf der Verkaufsplattform automatisch mit hinterlegten Bildern versieht, entsprechen manchmal die angebotenen Produkte nicht genau den abgebildeten. Im konkreten Fall verkaufte ein Händler Druckertinte ohne Originalkarton, die aber – nachdem der Amazon-Algorithmus das Bild austauschte – mit Originalkarton bebildert war. Ein anderer Händler ging nun erfolgreich dagegen vor, dass Patronenlieferant sein Angebot regelmäßig nicht überprüfte.
Weiter bei LTO.
Urheberrechtsreform: Anhörung im Bundestag
Der Bundestag hat vergangene Woche verschiedene Expert:innen zur geplanten Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform angehört. Im Zentrum der Debatte standen die seit Jahren hoch umstrittenen Uploadfilter: Plattformen sollen danach für Urheberrechtsverletzungen durch user-generated Content verantwortlich sein, es sei denn, sie haben u.a. Maßnahmen getroffen, um den Upload rechtswidriger Inhalte zu unterbinden. Auch wenn nicht alle Expert:innen das Vorhaben kritisch sahen, wiederholte sich doch auch bei der Anhörung im Bundestag die seit Jahren geäußerte Kritik, wonach die Regelung zu Overblocking auch von rechtmäßigen Inhalten führen könne.
Ausführlich bei heise.de.
Weitere Details bei sueddeutsche.de.
Erste Lesung zu Gesetz gegen Darknet-Marktplätze
Der Bundestag hat vergangene Woche in erster Lesung die geplante Gesetzesänderung gegen den Betrieb illegaler Marktplätze im Darknet beraten. Mit dem Gesetz soll der Betrieb von Handelsplattformen im Internet unter Strafe gestellt werden, wenn deren Zweck darauf gerichtet ist, rechtswidrige Taten zu ermöglichen oder zu fördern. Die Opposition kritisierte vergangene Woche, dass der Betrieb solcher Plattformen bereits heute als Beihilfe strafbar sei – eine Gesetzesänderung sei überflüssig. Der Abgeordnete der Linken Niema Movassat bezeichnete den Gesetzesentwurf als „billigen PR-Stunt”. Die Regierungskoalition stellte klar, dass durch die Änderung ein Gehilfenvorsatz künftig nicht mehr erforderlich sein solle.
Ausführlich bei heise.de.