+++ BVerwG: LTE-Vergabeverfahren verletzt nicht Rechte von Rundfunkanstalten
+++ Petition gegen Presse-Leistungsschutzrecht gescheitert
+++ Leistungsschutzrecht: Bundesrat verzichtet auf Fundamentalkritik
+++ EU-Kommission will Dokumente zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Internet entfernen
+++ Bundesrat will Störerhaftung für WLAN-Betreiber eindämmen
+++ Einstweilige Verfügung: Neues Buch von Kachelmann darf nicht verkauft werden
+++ Game-Plattform Steam: Valve gibt keine Unterlassungserklärung ab
BVerwG: LTE-Vergabeverfahren verletzt nicht Rechte von Rundfunkanstalten
Im Jahr 2010 hat die Bundesnetzagentur freigewordene Frquenzen für LTE versteigert, einen neuen Standard für schnelles mobiles Internet. Einige Rundfunkanstalten und Sendeunternehmen sahen sich dadurch in ihren Rechten verletzt. Denn die neuen Frequenzen liegen sehr nah an den Funkfrequenzen für die Fernsehübertragung. Deshalb besteht die Gefahr, dass der Fernsehempfang gestört wird. Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun entschieden, dass die Verfügung der Bundesnetzagentur über die Vergabe der LTE-Frequenzen Rundfunkanstalten und Sendeunternehmen nicht in ihren Rechten verletzt. Die Verfügung selbst enthielt nur Regeln zum Vergabeverfahren. Höchstens die anschließende Zuteilung könne Rechte Dritter verletzen, so das BVerwG. Ob auch das der Fall ist, entschied das Gericht jedoch nicht.
Zur Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts.
Petition gegen Presse-Leistungsschutzrecht gescheitert
Die Online-Petition gegen das geplante Presse-Leistungsschutzrecht ist gescheitert. 50.000 Unterschriften wären nötig gewesen, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit der Forderung befasst, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht umzusetzen. Tatsächlich erreichte die Petition nach Ende der Mitzeichnungsfrist vergangene Woche nur knapp über 21.000 Unterschriften. Die Petition war von dem Musiker und Mitglied der Piratenpartei Bruno Kramm im August ins Leben gerufen worden.
Ausführlich bei Spiegel online.
Leistungsschutzrecht: Bundesrat verzichtet auf Fundamentalkritik
Die Ministerpräsidenten im Bundesrat haben am Freitag darauf verzichtet, den Regierungsentwurf zum geplanten Presse-Leistungsschutzrecht grundlegend in Frage zu stellen. Damit bleiben sie hinter den Empfehlungen der vorbereitenden Ausschüsse zurück: Erst letzte Woche hatte der Rechtsausschuss im Bundestag eine Empfehlung abgegeben und darin den Entwurf deutlich kritisiert. Der Regierungsentwurf wäre die Interessen von Presseverlagen und Suchmaschinen nicht ausreichend ab. Dieser Kritik schloss sich der Bundesrat jedoch nicht an.
Weitere Informationen bei iRights.info.
Die Details bei Heise online.
EU-Kommission will Dokumente zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Internet entfernen
Die EU-Kommission hat den bekannten Datenschutz-Aktivisten Patrick Breyer aufgefordert, einige Dokumente zu einem EuGH-Verfahren über die Vorratsdatenspeicherung aus dem Internet zu entfernen. Breyer hatte vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt, um Dokumente über ein Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu erhalten. Seine Klageschrift, sowie die Entgegenung der Europäischen Kommission hatte er im Netz veröffentlicht. Damit versuche er, die Öffentlichkeit zur Kritik zu bewegen, so der Vorwurf der Kommission.
Ausführlich bei netzpolitik.org.
Bundesrat will Störerhaftung für WLAN-Betreiber eindämmen
Der Bundesrat hat am Freitag auf Initiative der Länder Berlin und Hamburg eine Entschließung verabschiedet, wonach die Haftung von WLAN-Betreibern gelockert werden soll. Die Bundesregierung möge demnach prüfen, ob die Haftungsprivilegien nach § 8 Telemediengesetz zugunsten von Hotspot-Anbietern erweitert werden können. Außerdem sollen die technischen Schutzmaßnahmen für WLANs konkretisiert werden, um Rechtssicherheit bei der Haftung für öffentliche Netzwerke zu schaffen. Die aktuelle Rechtslage verhindere, dass das Potenzial freier Netzwerke flächendeckend genutzt werden könne, so der Bundesrat.
Weiter bei Heise online.
Einstweilige Verfügung: Neues Buch von Kachelmann darf nicht verkauft werden
Das Landgericht Mannheim hat vergangene Woche eine einstweilige Verfügung gegen das Buch „Recht und Gerechtigkeit” des ehemaligen Wettermoderators Jörg Kachelmann erlassen. Darin stellt Kachelmann seine Sicht auf den Vergewaltigungsprozess dar, dem er sich im vergangenen Jahr ausgesetzt sah. Weil er auch den Namen der Frau nennt, die ihn damals der Vergewaltigung bezichtigte, untersagte das Gericht die Verbreitung vorläufig. Der Verlag setzte die Auslieferung des Buches jedoch zunächst fort: Offenbar war die Verfügung noch nicht zugestellt worden und damit noch nicht wirksam.
Ausführlich bei horizont.net.
Game-Plattform Steam: Valve gibt keine Unterlassungserklärung ab
Der Streit um die Spieleplattform Steam geht möglicherweise vor Gericht. Im September hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) den Anbieter Steam wegen einer Änderung seiner Nutzungsbedingungen abgemahnt. Der Vorwurf: Nutzer mussten den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen, um weiterhin Zugriff auf Spiele zu erhalten, die sie zuvor bei Steam erworben hatten. Ein unzulässiger Zwang, so der vzbv. Trotz Fristverlängerung bis zum 10. Oktober 2012 hat Steam offenbar keine Unterlassungserklärung abgegeben. Wahrscheinlich geht der Streit nun vor Gericht.
Weiter bei golem.de